Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.05.1994 - 2 Ws (B) 323/94 OWiG   

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https://dejure.org/1994,3996
OLG Frankfurt, 25.05.1994 - 2 Ws (B) 323/94 OWiG (https://dejure.org/1994,3996)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.1994 - 2 Ws (B) 323/94 OWiG (https://dejure.org/1994,3996)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 2 Ws (B) 323/94 OWiG (https://dejure.org/1994,3996)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Auch ein an eine private Gesellschaft zum Zwecke de Betriebs als öffentliche Parkfläche verpachteter Parkplatz oder Parkdeck dient dem öffentlichen Verkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parkplatz; Öffentliche Parkfläche; Verpachtung an private Gesellschaft; Öffentlicher Verkehr

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 146
  • NJW 1995, 146 (Ls.)
  • NZV 1994, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch

    Das Bayerische Staatsministerium des Inneren als zuständige oberste Landesbehörde bestätigte der Klägerin mit Schreiben vom ..., daß der Betrieb der Parkschein-Automaten im Streitfall öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. den Schriftsatz der Klägerin vom ... und ferner OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25. Mai 1994 2 Ws (B) 323/94 OWiG , NZV 1994, 408 ).
  • OLG Rostock, 28.11.2003 - 1 Ss 131/03

    Verkehrsunfallflucht auf einem vermieteten Privatparkplatz

    Zweifellos öffentlich ist auch ein Parkplatz, der von einer Gemeinde an eine private Betreibergesellschaft "zum Zwecke des Betriebs als öffentliche Parkfläche für Kurzparker" verpachtet wurde, da es sich um eine Verkehrsfläche handelt, die mit Zustimmung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein genutzt wird (OLG Frankfurt DAR 1994, 369 [370]).
  • LG Frankfurt/Main, 16.04.2003 - 1 S 376/02

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund eines Verstoßes gegen die

    Dennoch haben, was das Amtsgericht verkennt, Pfeile auf der Fahrbahn auch nach der StVO Bedeutung als Regelung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (§ 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO - Zeichen 297) und kann in einem privaten Parkhaus ihre Bedeutung als verbindliche Weisung des Parkhausbetreibers für die Benutzer nicht zweifelhaft sein (vgl. OLG Frankfurt, NZV 1994, 408 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I   

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https://dejure.org/1994,6402
OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I (https://dejure.org/1994,6402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I (https://dejure.org/1994,6402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I (https://dejure.org/1994,6402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Eine - bußgeldbewehrte - Weisung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn sie aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt wird (BGHSt 32, 248 ff., Senatsbeschluß in VRS 72, 296 = VD 1987, 90 m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 36 Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1980 - 5 Ss OWi 349/80

    Weisungen; Anordnung; Verkehrsregelnde Verfügung; Verkehrswidriger Zustand;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Dem Polizeibeamten stehen mit anderen verwaltungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen (z.B. Abschleppen eines falsch parkenden Fahrzeugs) ausreichende Sanktionsmittel zur Verfügung (Senatsbeschluß aaO. m.w.N., Senatsbeschluß in DAR 1980, 378 = VRS 60, 149 = StVE Nr. 10 zu § 36 StVO ; Mühlhaus/Janiszewski aaO., § 36 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1986 - 5 Ss OWi 410/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Eine - bußgeldbewehrte - Weisung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn sie aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt wird (BGHSt 32, 248 ff., Senatsbeschluß in VRS 72, 296 = VD 1987, 90 m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 36 Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss (OWi) 193/94 - (OWi) 97/94 I   

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https://dejure.org/1994,6474
OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss (OWi) 193/94 - (OWi) 97/94 I (https://dejure.org/1994,6474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.05.1994 - 5 Ss (OWi) 193/94 - (OWi) 97/94 I (https://dejure.org/1994,6474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - 5 Ss (OWi) 193/94 - (OWi) 97/94 I (https://dejure.org/1994,6474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.1991 - 5 Ss OWi 451/91

    Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage wegen Straßenglätte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss OWi 193/94
    Sie verpflichtet in Verbindung mit § 3 Abs. 2 StVO sogar zum zügigen Fahren, damit der Verkehrsfluß nicht unnötig behindert wird (Senatsbeschluß in DAR 1992, 109 = VRS 82, 369 = NZV 1992, 330 = VM 1992, 63 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.01.1984 - 1 Ss 558/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss OWi 193/94
    a) Zwar kommt entgegen §§ 71 OWiG , 260 Abs. 4 StPO die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehungsweise nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck, obwohl dies erforderlich ist, wenn - wie hier - die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden kann (Senatsbeschluß aaO. m.w.N.; Göhler, OWiG , 10. Aufl., § 71 Rdnr. 41; BGH VRS 65, 359; OLG Koblenz NStZ 1984, 370 ; OLG Köln VRS 67, 295, 297).
  • OLG Bremen, 13.02.1990 - Ss (Z) 6/90

    Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss OWi 193/94
    a) Zwar sind solche Feststellungen grundsätzlich erforderlich, weil sich nur bei Kenntnis dieser Umstände entscheiden läßt, ob ein Fahrzeugführer bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerem Bremsen in der Lage gewesen ist, dem von dem Gelblicht ausgehenden Anhaltegebot zu folgen, was Voraussetzung für die Vorwerfbarkeit des Rotlichtverstoßes ist (OLG Köln VM 1984, 83 m.w.N.; OLG Bremen NZV 1990 482, 483 ; Mühlhaus-Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 37 Rdnr. 31).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss OWi 193/94
    a) Zwar kommt entgegen §§ 71 OWiG , 260 Abs. 4 StPO die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehungsweise nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck, obwohl dies erforderlich ist, wenn - wie hier - die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden kann (Senatsbeschluß aaO. m.w.N.; Göhler, OWiG , 10. Aufl., § 71 Rdnr. 41; BGH VRS 65, 359; OLG Koblenz NStZ 1984, 370 ; OLG Köln VRS 67, 295, 297).
  • OLG Köln, 31.01.1984 - 1 Ss 905/83

    Weisung; Weisung durch Polizeibeamte; Ungehinderte Weiterfahrt eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.05.1994 - 5 Ss OWi 193/94
    a) Zwar kommt entgegen §§ 71 OWiG , 260 Abs. 4 StPO die Verurteilung wegen fahrlässiger Begehungsweise nicht in der Urteilsformel zum Ausdruck, obwohl dies erforderlich ist, wenn - wie hier - die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden kann (Senatsbeschluß aaO. m.w.N.; Göhler, OWiG , 10. Aufl., § 71 Rdnr. 41; BGH VRS 65, 359; OLG Koblenz NStZ 1984, 370 ; OLG Köln VRS 67, 295, 297).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2008 - Ss 205/08

    Fahrlässiger Rotlichtverstoß bei Überfahren einer zunächst "gelb" anzeigenden

    Anerkannt worden ist dies bereits bei Straßenbahnführern (OLG Düsseldorf, VRS 57, 144. NZV 1994, 408 (409)), für einen mit Stahl beladenen LKW (OLG Düsseldorf, VRS 65, 62) und für Viehtransporte (Jagow/Burmann/Heß aaO., § 37 StVO Rz. 5).
  • OLG Hamm, 28.06.2000 - 2 Ss OWi 604/99

    Arbeitnehmerentsendegesetz, Anwendbarkeit, Umfang der Feststellungen bei Verstoß

    Die fehlende Angabe der Schuldform im Tenor ist nur dann unschädlich und würde den Bestand des angefochtenen Beschlusses nicht gefährden, wenn die Schuldform aus dem Gesamtzusammenhang der Gründe einwandfrei entnommen werden könnte (Senat, a.a.O.; OLG Düsseldorf DAR 1996, 66; VRS 87, 378, 380).
  • OLG Hamm, 14.02.2000 - 2 Ss OWi 1258/99

    Angabe der Schuldform

    Allerdings wäre die fehlende Angabe der, Schuldform im Tenor unschädlich und würde den Bestand des angefochtenen Beschlusses nicht gefährden, wenn sich diese aus dem Gesamtzusammenhang der Gründe einwandfrei entnehmen ließe (vgl. Göhler, a.a.0., Rdnr. 41; OLG Düsseldorf, VRS 87, S. 378 (380); OLG Düsseldorf, DAR 1996, S. 66).
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