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   OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94   

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https://dejure.org/1994,3714
OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94 (https://dejure.org/1994,3714)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.1994 - 2 U 36/94 (https://dejure.org/1994,3714)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - 2 U 36/94 (https://dejure.org/1994,3714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemein zugängliches Tankstellengelände; Kreuzende und ineinander mündende Straßen; Kennzeichnung durch bauliche Maßnahmen; Grundsatz wechselseitige Verständigung; Unklare Verkehrsteilnehmer; Massenverkehr; Allgemeine Verhaltensregeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Zur Vorfahrtregel Rechts vor Links auf einem Tankstellengelände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17 Abs. 1; StVO § 1 § 8
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 363
  • NZV 1994, 438
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1962 - VI ZR 249/61

    Gelände des Kölner Großmarkts als Teil des öffentlichen Straßenverkehrs -

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94
    A) Das Tankstellengelände war zur Unfallzeit für jeden Verkehrsteilnehmer frei zugänglich, so daß die Vorschriften der StVO auf den Schadensfall unmittelbar anwendbar sind (BGH NJW 1963, 152; OLG Stuttgart VM 1990, Nr. 104 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 13.11.1991 - 17 S 135/91

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94
    Allerdings kann § 8 StVO auf einem allgemein zugänglichen Tankstellengelände keine direkte Anwendung finden, wenn dort keine sich kreuzenden oder ineinander einmündenden Fahrspuren für den Verkehr markiert sind oder durch bauliche Maßnahmen erkennbar gemacht worden sind (vgl. die Rechtsprechung zu § 8 StVO auf Parkplätzen: OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; LG Saarbrücken ZfS 1992, 222; OLG Köln OLG-Report 1992, 392; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 8 StVO Rn 31a ).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1988 - 5 Ss OWi 261/88
    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94
    Bei der bloßen Anwendung des Rechtsgedankens des § 8 StVO im Rahmen des § 1 STVO hat ein Verstoß gegen den Grundsatz "rechts vor links" daher bei der Abwägung nach § 17 StVO ein geringeres Gewicht als in den Fällen der direkten Anwendung, kann aber nicht völlig unbeachtet bleiben (anders OLG Düsseldorf NZV 1988, 231 für das Ordnungswidrigkeitenrecht).
  • OLG Stuttgart, 19.01.1990 - 2 U 23/89
    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94
    Allerdings kann § 8 StVO auf einem allgemein zugänglichen Tankstellengelände keine direkte Anwendung finden, wenn dort keine sich kreuzenden oder ineinander einmündenden Fahrspuren für den Verkehr markiert sind oder durch bauliche Maßnahmen erkennbar gemacht worden sind (vgl. die Rechtsprechung zu § 8 StVO auf Parkplätzen: OLG Stuttgart NJW-RR 1990, 670; LG Saarbrücken ZfS 1992, 222; OLG Köln OLG-Report 1992, 392; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 8 StVO Rn 31a ).
  • BGH, 22.11.2022 - VI ZR 344/21

    "Rechts vor links" auf Parkplätzen?

    Schließlich wird vertreten, die Wertung des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO sei auf öffentlichen Parkplätzen stets im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2017, 1100, 1101, juris Rn. 50; OLG Saarbrücken, NJW 1974, 1099, 1100; für Tankstellengelände OLG Köln, NZV 1994, 438, 439; Spelz in Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 1.12.2021, § 8 StVO Rn. 76).

    Dass diese Verständigung entsprechend der Behauptung des Klägers in der Praxis wohl oftmals entsprechend der eingeschliffenen Regel "rechts vor links" erfolgen wird und viele Verkehrsteilnehmer von der Geltung dieser Regel auch auf Parkplätzen ausgehen mögen, rechtfertigt es nicht, bei der Konkretisierung der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht nach § 1 Abs. 2 StVO dem von links kommenden Kraftfahrer eine höhere Sorgfaltspflicht aufzuerlegen, die sich im Rahmen der Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG zu seinem Nachteil auswirkt (anders OLG Saarbrücken, NJW 1974, 1099, 1100; für Tankstellengelände OLG Köln, NZV 1994, 438, 439, juris Rn. 8).

  • OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06

    Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren

    Dies gilt damit auch für eine Tankstelle, jedenfalls solange die Abgabe von Treibstoff möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; OLG Köln NZV 1994, 438 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 126/00

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers an Tankstellengeländen; Haftunsgverteilung

    Bezogen auf ein Tankstellengelände sind die Vorschriften der StVO unmittelbar anzuwenden (OLG Köln, MDR 1995, 363).
  • OLG München, 06.04.2022 - 10 U 627/21

    Haftungsverteilung bei Tankstellenunfall

    In rechtlicher Hinsicht ist grundsätzlich davon auszugehen, dass auf einem Tankstellengelände, das eine einem Parkplatz vergleichbare Verkehrsfläche darstellt, das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme aus § 1 II StVO gilt (vgl. LG Lübeck, Urteil vom 28. Juli 2017 - 6 O 67/15 - Rn. 27, juris; LG Köln, Urteil vom 10. Mai 2016 - 11 S 360/15 -, Rn. 5, juris; OLG Köln MDR 1995, 363).
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