Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.11.1993

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   BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94   

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BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94 (https://dejure.org/1994,1951)
BayObLG, Entscheidung vom 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94 (https://dejure.org/1994,1951)
BayObLG, Entscheidung vom 01. August 1994 - 2 ObOWi 343/94 (https://dejure.org/1994,1951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3; StVO § 3 Abs. 3 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nachfahren zur Nachtzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bußgeldbescheid; Bestimmtheit; Akteninhalt; Geschwindigkeit; Geschwindigkeitsmessung; Tachometervergleich; Sichtverhältnisse; Beleuchtungsverhältnisse; Polizeifahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 448
  • VersR 1995, 1458
  • BayObLGSt 1994, 135
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Gemeint ist damit die für eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO ) verhängte Geldbuße (BayObLG VRS 86, 304 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ; KK- OWiG /Steindorf § 79 Rn. 40, jeweils m.w.Nachw.).

    Ob verschiedene Handlungen einer prozessualen Tat zuzuordnen sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ohne an die Beurteilung durch das Tatgericht gebunden zu sein (OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG VRS 86, 304 /305).

  • OLG Köln, 01.03.1994 - Ss 15/94

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels der Beschwerde in einem

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Gemeint ist damit die für eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO ) verhängte Geldbuße (BayObLG VRS 86, 304 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ; KK- OWiG /Steindorf § 79 Rn. 40, jeweils m.w.Nachw.).

    Ob verschiedene Handlungen einer prozessualen Tat zuzuordnen sind, hat das Rechtsbeschwerdegericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ohne an die Beurteilung durch das Tatgericht gebunden zu sein (OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG VRS 86, 304 /305).

  • BayObLG, 12.04.1994 - 2 ObOWi 102/94
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1984 - 5 Ss OWi 84/84
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Die Handlungen standen nicht nur zeitlich und räumlich in engem Zusammenhang, sondern entsprachen ersichtlich dem einheitlichen Willen des Betroffenen, in diesem Bereich die vor ihm liegende Fahrstrecke möglichst schnell zu durchfahren, um zu seinem angeblich brennenden Betrieb zu gelangen (OLG Düsseldorf VRS 67, 129 ; 75, 361; Göhler § 79 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1990 - 5 Ss OWi 253/90
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Vielmehr kann in "Ergänzung" des Bußgeldbescheides auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG JR 1970, 311; Beschluß vom 22.8.1985 - 1 ObOWi 278/85; OLG Hamm VRS 49, 130; NStZ 1987, 515 ; OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Stuttgart VRS 68, 128 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 219; Göhler § 66 Rn. 39 a m.w.Nachw.; ders. JR 1970, 312).
  • BayObLG, 22.08.1985 - 1 ObOWi 278/85

    Bußgeldbescheid mit falscher Tatzeit

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Vielmehr kann in "Ergänzung" des Bußgeldbescheides auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG JR 1970, 311; Beschluß vom 22.8.1985 - 1 ObOWi 278/85; OLG Hamm VRS 49, 130; NStZ 1987, 515 ; OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Stuttgart VRS 68, 128 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 219; Göhler § 66 Rn. 39 a m.w.Nachw.; ders. JR 1970, 312).
  • KG, 17.05.1993 - 12 U 2485/92

    Haftungsverteilung bei ungeklärter Ampelschaltung

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ).
  • OLG Hamm, 09.06.1987 - 1 Ss OWi 467/87

    Gerichtliche Ahndung einer Ordnungswidrigkeit; Bezugnahme auf Akten; Abgrenzung

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Vielmehr kann in "Ergänzung" des Bußgeldbescheides auf den gesamten Akteninhalt Bezug genommen werden, um zu klären, welcher Sachverhalt auch für den Betroffenen erkennbar und unverwechselbar gemeint ist (vgl. BayObLG JR 1970, 311; Beschluß vom 22.8.1985 - 1 ObOWi 278/85; OLG Hamm VRS 49, 130; NStZ 1987, 515 ; OLG Köln VRS 62, 57 ; OLG Stuttgart VRS 68, 128 ; OLG Düsseldorf VRS 80, 219; Göhler § 66 Rn. 39 a m.w.Nachw.; ders. JR 1970, 312).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1988 - 5 Ss OWi 237/88
    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Mehrere Verkehrsverstöße werden in diesem Sinne allerdings nicht schon dadurch zu einer prozessualen Tat zusammengefaßt, daß sie auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind; mit dem Ende eines bestimmten Verkehrsvorgangs, der durch einen anderen abgelöst wird, ist in der Regel das die Tat bildende "geschichtliche Ereignis" abgeschlossen (OLG Düsseldorf VRS 75, 360; OLG Köln VerkMitt 1990, 5, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 19.10.1993 - Ss 434/93

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich

    Auszug aus BayObLG, 01.08.1994 - 2 ObOWi 343/94
    Da die Geschwindigkeitsmessung nachts durchgeführt wurde, die Einhaltung eines gleichbleibenden Abstandes somit besonders schwer zu überwachen war, hätte es überdies auch näherer Feststellungen zu den Beleuchtungs- und Sichtverhältnissen bedurft, um die Zuverlässigkeit der Messung überprüfen zu können (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.4.1994 - 2 ObOWi 102/94; OLG Köln NZV 1994, 77 ; OLG Hamm VerkMitt 1993, 67 ).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

  • KG, 12.03.1975 - 3 Ws B 202/74

    Bußgeldbescheid; Ampel; Lichtzeichenanlage; Rot; Rotlicht; Bezeichnung

  • BayObLG, 30.05.1974 - RReg. 6 St 557/74
  • BayObLG, 26.02.1981 - 3 ObOWi 32/81
  • OLG Bamberg, 12.08.2008 - 3 Ss OWi 896/08

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Bestimmtheitsanforderungen an einen wegen

    Insoweit bedarf es zur Erzielung eines zureichenden Bestimmtheitsgrades auch keiner "Ergänzung" durch Heranziehung des Akteninhalts (BayObLGSt 1994, 135/138 = NZV 1994, 448).

    Auf Angaben, die lediglich die Verteidigung vorbereiten sollen, kann es mithin jedenfalls für die Frage der Eignung des Bußgeldbescheides als Prozessvoraussetzung und für seine Wirksamkeit nicht ankommen (BGH a.a.O.; vgl. ferner BayObLG NZV 1995, 407 f. ; BayObLGSt 1995, 150 ff. = DAR 1996, 31 = NZV 1996, 160 f. = VerkMitt 1996, Nr. 69; BayObLGSt 1994, 135 (137) = NZV 1994, 448 sowie zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06 = VRS 2008, 61 ff.; aus der Lit. zusammenfassend u.a. Burhoff in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 411 ff., insbesondere Rn. 440 ff.; KK/Kurz OWiG 3. Aufl. § 66 Rn. 51 ff.; Göhler OWiG 14. Aufl. § 66 Rn. 42 f. sowie Puppe NStZ 1982, 230, 233 ff.).

  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Der Bußgeldbescheid erfüllt seine Umgrenzungs- und Informationsfunktion auch, wenn unter Auswertung des Schaublattes des Kontrollgerätes/Fahrtenschreibers kein Zweifel daran bestehen kann, welche Verkehrsverstöße dem Betroffenen zur Last gelegt werden sollen (Ergänzung zu BayObLGSt 1994, 135).

    Diese Eigenschaft verliert der Bescheid nicht schon, wenn er den Anforderungen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG nicht voll entspricht, sondern lediglich dann, wenn er die dem Betroffenen zur Last gelegte Tat nicht in dem Maß erkennen läßt, daß die Tatidentität feststeht, wenn also die Gefahr der Verwechslung mit einem anderen Lebensvorgang besteht (BGHSt 23, 336/340 ff.; BayObLGSt 1994, 135, 137).

    In der genannten Entscheidung hat das Fehlen entsprechender Angaben aber nur deshalb zur Unwirksamkeit des Bescheides und damit zur Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses geführt, weil sich auch unter Heranziehung des Akteninhalts (vgl. hierzu BayObLGSt 1994, 135, 139), insbesondere der Diagrammscheibe, kein zureichender Bestimmtheitsgrad erzielen ließ.

    Aus dem Schaublatt ergeben sich nach den Feststellungen des Amtsgerichts für diesen Zeitpunkt drei Geschwindigkeitsspitzen von 100 km/h. Für den Betroffenen und für das Gericht bestanden daher keinerlei Zweifel, welcher Verkehrsverstoß dem Betroffenen zum Vorwurf gemacht werden sollte (BayObLGSt 1994, 135, 139).

    Daß es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLGSt 1994, 135, 137; OLG Köln NZV 1994, 292 ; OLG Düsseldorf NZV 1994, 118 f.; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. Einl. 150 a mit zahlreichen Nachweisen).

  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Ob der den Erfordernissen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 OWiG genügende Bescheid als Grundlage für die Verurteilung des Betroffenen dienen kann, ist nicht eine Frage der Konkretisierung des tatsächlichen Vorwurfes, sondern eine solche der Tatidentität (vgl. auch BayObLG NZV 1997, 489, 490; BayObLGSt 1994, 135, 138, jeweils m. Nachw.).

    Zur Annahme eines derartigen einheitlichen Lebensvorgangs reicht es jedoch regelmäßig nicht aus, dass mehrere Verkehrsverstöße auf ein und derselben Fahrt begangen worden sind (vgl. nur BayObLGSt 1994, 135, 137; OLG Düsseldorf VRS 75, 360, 361; OLG Hamm DAR 1974, 22 f.).

    Bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise wird mit der im Bußgeldbescheid erwähnten Tat damit auch vollständig diejenige erfasst, wegen derer der Betroffene alternativ verurteilt worden ist (vgl. auch die Sachverhalte, die den Entscheidungen des BayObLG [BayObLGSt 1994, 135 ff.], des OLG Stuttgart [NZV 1997, 243 f.] und des OLG Zweibrücken [NJW 1966, 1828 f.] zugrunde lagen).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 2 Ss (OWi) 359/93 - (OWi) 102/93 II   

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OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 2 Ss (OWi) 359/93 - (OWi) 102/93 II (https://dejure.org/1993,7940)
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1993 - 2 Ss (OWi) 359/93 - (OWi) 102/93 II (https://dejure.org/1993,7940)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 448
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05

    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2008 - 1 Ss OWi 266 B/07

    Eichung Geschwindigkeitsmessgeräte

    Dass es sich bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auch im Verlaufe einer Fahrt regelmäßig um mehrere Taten im materiellen und prozessualen Sinne handelt, ist - soweit ersichtlich - einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BayObLG NZV 1995, 407; NZV 1994, 448; OLG Köln NZV 1994, 292; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; NZV 1994, 118; OLG Hamm VRS 46, 370).
  • OLG Karlsruhe, 15.08.2018 - 2 Rb 5 Ss 443/18

    Verfolgungsverjährung im Einziehungsverfahren

    Die gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG statthafte (Krenberger/Krumm, OWiG, 5. Aufl. 2018, § 87 Rn. 39) und in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Rechtsbeschwerde des Einziehungsbetroffenen führt zur Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens, da der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen das - vorliegend auch im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu beachtende (OLG Düsseldorf, VRS 87, 142; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2016 - Ss (Bs) 45/2015 (23/15 OWi) -, juris; KK-Ellbogen, OWiG, 5. Aufl. 2018, § 31 Rn. 12 m.w.N.) - Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 OWiG entgegensteht.
  • LG Stralsund, 30.06.2003 - II Qs 301/03

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens;

    Eine wirksame Anordnung einer Betroffenenvernehmung mit der Folge einer Verjährungsunterbrechung liegt nur dann vor, wenn sich aus ihrem Inhalt unzweifelhaft ergibt, dass der Empfänger des Schreibens als Betroffener und nicht lediglich als Zeuge vernommen oder informatorisch befragt werden soll (OLG Düsseldorf VRS 87, 142, 143) .
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