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   OLG Saarbrücken, 15.06.1994 - 5 U 236/94 - 17   

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https://dejure.org/1994,5732
OLG Saarbrücken, 15.06.1994 - 5 U 236/94 - 17 (https://dejure.org/1994,5732)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.06.1994 - 5 U 236/94 - 17 (https://dejure.org/1994,5732)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 5 U 236/94 - 17 (https://dejure.org/1994,5732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 V Abs. 4; AKB § 12 Abs. 1 I b
    Obliegenheitsverletzung durch falsche Angaben zur Schlüsselanzahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 7 V Abs. 4, § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 6 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 485
  • VersR 1995, 1089
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 4/96

    Widerlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Aufbewahrung von

    Denn die Anzahl der nach dem allfälligen Diebstahl noch vorhandenen Fahrzeugschlüssel ist für dessen Aufklärung von entscheidender Bedeutung, da in einer zunehmenden Zahl von vorgetäuschten Versicherungsfällen der Eigentümer von einem Fahrzeugschlüssel entweder eine Kopie herstellen läßt und diese dem Abnehmer übergibt oder direkt einen Originalschlüssel dem Täter zur Verfügung stellt und sodann der Eigentümer das Fahrzeug als gestohlen meldet (vgl. OLG Saarbrücken NZV 1994, 485).

    Dazu gehört insbesondere, den Versicherer über die Art und näheren Umstände des Versicherungsfalls wahrheitsgemäß aufzuklären, insbesondere die in den Schadensformularen gestellten Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. OLG München, VersR 1991, 1170; OLG Saarbrücken, NZV 1994, 485).

    Dies ist generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (OLG Saarbrücken, NZV 1994, 485).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2004 - 1 Ss OWi 188 B/04

    Unschädliches Fehlen der Toleranzabzüge in Urteilsgründen bei Angabe des

    Hierzu bedarf es trotz der in Bußgeldsachen verringerten Anforderungen an die instanzgerichtliche Beweiswürdigung neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, die die Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierende Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO erst umreißt, bei anerkannten Messverfahren wie dem vorliegenden einer Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts (BGH NZV 1994, 485; ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 -, Verkehrsrecht aktuell 2004, 82, ZAP EN-Nr. 183/2004).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2004 - 1 Ss OWi 194 B/04

    Erforderliche Angabe der Toleranzabzüge in Urteilsgründen bei Verwendung von

    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, insoweit - neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, der es bereits zur Ausfüllung der gesetzlichen Merkmale der Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierenden Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO bedarf (vgl. grundsätzlich Göhler, OWiG, 13. Auflage, Rn. 42 a zu § 71; BGHSt 39, 291 [303]), lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NZV 1994, 485; std. Rspr. der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ss (OWi) 205 B/03 - Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 1 Ss (OWi) 234 B/03 - Verkehrsrecht aktuell 2004, 82, ZAP EN-Nr. 183 aus 2004).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 1 Ss OWi 234 B/03

    Darlegung der Toleranzwerte bei Geschwindigkeitsmessung

    Zwar muss der Tatrichter, um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen, insoweit - neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten ("Netto-") Geschwindigkeit, der es bereits zur Ausfüllung der gesetzlichen Merkmale der Geschwindigkeitsüberschreitungen sanktionierenden Bußgeldvorschrift des § 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO bedarf (vgl. grundsätzlich Göhler, a.a.O., § 71 Rz. 42a; siehe im Übrigen BGHSt 39, 291, 303) - lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen (BGH NZV 1994, 485; std. Rspr. der Bußgeldsenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ss (OWi) 205 B/03 -).
  • OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98

    Kollusives Zusammenwirken des Agenten und des VN bei unrichtiger Schadensanzeige

    Auf die wahrheitsgemäße Beantwortung solcher Fragen sind die Versicherer unbedingt angewiesen (so zutreffend OLG Saarbrücken NZV 1994, 485).
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