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   OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94   

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https://dejure.org/1994,3748
OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94 (https://dejure.org/1994,3748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.1994 - 3 Ss 118/94 (https://dejure.org/1994,3748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 1994 - 3 Ss 118/94 (https://dejure.org/1994,3748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rauschgiftbedingte relative Fahruntüchtigkeit; Haschischkonsum; Freie Beweiswürdigung; Beweisanzeichen; Zeitliche Nähe; Fahrfehler; Gefahrträchtige Fahrweise

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 116
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    Die Mindestbedingung für die Anwendung der Grundsätze der relativen Fahruntüchtigkeit - der Konsum von Haschisch im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Tat (für den Alkoholkonsum: OLG Köln, NZV 89, 358) - war gegeben.
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    Doch sind die Grundsätze der relativen Fahruntüchtigkeit, die zur Beurteilung der Fahrsicherheit nach Alkoholkonsum entwickelt worden sind, bei Haschischkonsum entsprechend anzuwenden (Bay0bLG, aa0.; OLG Köln, NJW 1990, 2945 ; Trunk, NZV 1993, 276).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    Doch sind die Grundsätze der relativen Fahruntüchtigkeit, die zur Beurteilung der Fahrsicherheit nach Alkoholkonsum entwickelt worden sind, bei Haschischkonsum entsprechend anzuwenden (Bay0bLG, aa0.; OLG Köln, NJW 1990, 2945 ; Trunk, NZV 1993, 276).
  • BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94

    Fahruntüchtigkeit; Haschischgenuß; Beweisanzeichen; Grenzwert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es zwar keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahrunsicherheit nach Haschischkonsum (zusammenfassend LG Krefeld, StV 1992, 521 ; Bay0bLG, StV 1994, 316 ).
  • LG Krefeld, 02.06.1992 - 22 StK 30/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es zwar keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahrunsicherheit nach Haschischkonsum (zusammenfassend LG Krefeld, StV 1992, 521 ; Bay0bLG, StV 1994, 316 ).
  • BGH, 24.01.1969 - 4 StR 526/68

    Mitverschulden eines Beteiligten - Anrechnung beim Täter - Mitschuld - Minderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    In diesem Fall stellt es keinen Rechtsfehler dar, wenn das Tatgericht die Frage des Mitverschuldens offensichtlich nur stillschweigend geprüft und verneint hat (BGH, VRS 36, 362 ).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 76/60

    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit und deren Ursächlichkeit für den Unfall bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.09.1994 - 3 Ss 118/94
    Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, die annimmt, daß der ungewöhnliche Fahrfehler eines langjährig geübten Fahrers als Indiz im Rahmen des Nachweises der relativen Fahruntüchtigkeit geeignet ist (BGH, VRS 19, 29 ).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.
  • OLG Naumburg, 05.12.2000 - 1 Ws 496/00

    Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit anhand Atemalkoholmessung

    Sollten in der Hauptverhandlung - entgegen dem bisherigen Ermittlungsergebnis und der auf dem derzeitigen Verfahrensstand basierenden Prognose des Senats - Ausfallerscheinungen des Betroffenen festgestellt werden (vgl. hierzu BGHSt 31, 42 = NJW 1982, 2612 = NStZ 1983, 120; OLG Düsseldorf StV 1994, 376 ff.; OLG Frankfurt a.M. NZV 1995, 116 f.; OLG Köln NZV 1995, 454 f ), wäre der Bußgeldrichter an einer Überleitung in das Strafverfahren (§ 81 OWiG) nicht gehindert.
  • LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01

    Bei Drogen im Blut ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich?

    a) Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es keinen absoluten Grenzwert für die Beurteilung der Fahruntüchtigkeit nach Einnahme von Drogen im Sinne von § 1 BtMG (OLG Frankfurt, NZV 1997, 197, 128 BGH NZV 1995, 116; BayObLG, NZV 1999, 48).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Begriff der relativen Fahruntüchtigkeit nicht die Qualität einer alkchol- oder rauschgiftbedingten Fahruntüchtigkeit betrifft, sondern ausschließlich die Frage des prozessualen Nachweises (OLG Frankfurt, NZV 1995, 116).

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    Anhaltspunkte dafür liefert zunächst das Verkehrsverhalten, etwa ein Fahrfehler, der in symptomatischer Weise auf die nach einem Drogenmissbrauch typischerweise auftretenden physiologischen oder psychischen Folgen (z.B. Kritiklosigkeit, erhöhte Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung) hinweist, oder z.B. eine anders als durch kurz zuvor erfolgte Drogeneinnahme nicht erklärbare verspätete Reaktion auf ein polizeiliches Anhaltegebot (OLG Düsseldorf NJW 1994, 2390; OLG Frankfurt NZV 1995, 116).
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