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   BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93   

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https://dejure.org/1995,1371
BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93 (https://dejure.org/1995,1371)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1995 - IV ZR 328/93 (https://dejure.org/1995,1371)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 (https://dejure.org/1995,1371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Deckung - Zusage durch Kfz- Versicherer - Neues Versicherungsverhältnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 1 Abs. 2
    Vorläufige Deckung wird durch Vertrag mit anderem Versicherer beendet

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 1 Nr. 2
    Beendigung der vorläufigen Deckung durch Abschluß eines Haftpflichtversicherungsverhältnisses mit einem anderen Versicherer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1897 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 537
  • MDR 1995, 473
  • NZV 1995, 187
  • VersR 1995, 409
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1956 - II ZR 101/55

    Doppelkarte

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93
    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es daher regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder - wie hier schon mangels eines Antrages des Beklagten zu 1) - nicht zustande kommt (BGHZ 21, 122, 129).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht auch davon aus, daß mit der Überlassung der zur behördlichen Zulassung des Fahrzeugs erforderlichen Versicherungsbestätigung durch die Beklagte zu 2) an den Beklagten zu 1) zwischen diesen ein Vertrag über die Gewährung vorläufiger Deckung geschlossen worden ist (§ 1 Nr. 2 Satz 2 AKB; vgl. auch BGHZ 21, 122, 125).

    Er will vielmehr auch materiell die dem Inhalt der Bestätigung entsprechende Rechtslage herbeiführen, weil er daran interessiert ist, sich so frühzeitig wie möglich, spätestens mit Inbetriebnahme des Fahrzeugs, gegen die ihn drohende Haftpflichtgefahr zu sichern (BGHZ 21, 122, 127).

  • BGH, 14.03.1984 - IVa ZR 91/82

    Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nach Veräußerung des

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93
    Das Berufungsgericht weist zwar zutreffend darauf hin, daß auch in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in besonderen Fällen eine Doppelversicherung entstehen kann (vgl. Senatsurteil vom 14. März 1984 - IVa ZR 91/82 - VersR 1984, 550 unter 3).
  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93
    Diese zeitweilige Lücke im Versicherungsschutz zu schließen, bezweckt die Zusage vorläufiger Deckung (vgl. schon RGZ 107, 198, 200; BGH, Urteil vom 27. Juni 1951 - II ZR 29/50 - VersR 1951, 195), die deshalb auch regelmäßig mit der Einlösung des Versicherungsscheins endet (§ 1 Nr. 2 Satz 3 AKB).
  • BGH, 13.02.1958 - II ZR 317/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93
    Denn mit einer solchen Deckungszusage des Versicherers wird ein vom eigentlichen Versicherungsvertrag losgelöster, rechtlich selbständiger Vertrag begründet, der schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrages und unabhängig von ihm einen Anspruch auf Versicherungsschutz entstehen läßt (BGH, Urteil vom 13. Februar 1958 - II ZR 317/56 - VersR 1958, 173 unter 2 b).
  • RG, 16.10.1923 - VII 18/23

    Feuerversicherung. ; Deckungszusage.

    Auszug aus BGH, 25.01.1995 - IV ZR 328/93
    Diese zeitweilige Lücke im Versicherungsschutz zu schließen, bezweckt die Zusage vorläufiger Deckung (vgl. schon RGZ 107, 198, 200; BGH, Urteil vom 27. Juni 1951 - II ZR 29/50 - VersR 1951, 195), die deshalb auch regelmäßig mit der Einlösung des Versicherungsscheins endet (§ 1 Nr. 2 Satz 3 AKB).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 149/03

    Rechtstellung des Haftpflichtversicherers; Pflicht zur Abwehr unberechtigter

    des Senats, zuletzt Urteil vom 26. April 2006 - IV ZR 248/04 - VersR 2006, 913 unter II 2; zum Beginn des materiellen Versicherungsschutzes erst mit Zahlung der Erstprämie BGHZ 47, 352, 354 und Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 b aa).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    Der Antrag der Streithelferin zielte mithin auf einen vom eigentlichen Versicherungsvertrag zu trennenden selbstständigen Vertrag, der dem künftigen Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages vorläufigen Versicherungsschutz gewähren sollte (vgl. dazu BGHZ 2, 87, 91; BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 a).

    Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Regelung des § 38 Abs. 2 VVG von den Vertragsparteien abbedungen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 aaO unter 2 b; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 38 Rdn. 24; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. vor § 1 Rdn. 31 und § 38 Rdn. 21 a.E.).

  • BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98

    Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte

    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es daher regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder mangels eines Antrags nicht zustande kommt (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 a).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus diesem Vertrag ist es regelmäßig ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder - wie hier - schon mangels Annahme der Beklagten nicht zustande kommt (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 a).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2006 - 5 U 575/05

    Kasko - Vorläufige Deckung und Kaskoschutz

    Hiermit soll dem Versicherungsnehmer der endgültig gewünschte Versicherungsschutz schon für die Übergangszeit bis zur Entscheidung des Versicherers über die Annahme des Antrags auf Abschluss des Hauptvertrages gewährt werden; ob der endgültige Versicherungsvertrag letztlich zustande kommt oder nicht, ist dabei für die Leistungspflicht des Versicherers regelmäßig ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 14.07.1999 - IV ZR 112/98 - VersR 1999, 1274 f; Urt. v. 25.01.1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409).
  • KG, 09.12.2014 - 6 U 22/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer

    Da es sich bei dem Versicherungsvertrag über die vorläufige Deckung und dem Hauptversiche-rungsvertrag um unterschiedliche Versicherungsverhältnisse handelt, ist es für die Frage des Kaskoversicherungsschutzes im Zeitraum der vorläufigen Deckung ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag später tatsächlich mit Kaskoschutz zustande kommt oder ob der Versicherer - wie vorliegend - den Antrag auf Abschluss einer Kaskoversicherung zurückweist (BGH VersR 1995, 409 - 411, zitiert nach juris, dort Rdz., BGH VersR 1999 1274 - 1275, zitiert nach juris, dort Rdz. 8 m.w.N.; OLG Hamm a.a.O. Rdz. 8; OLG Köln VersR 2002, 970 - 971, zitiert nach juris, dort Rdz. 11); dies zeigt auch die Regelung des § 50 VVG.
  • BGH, 07.07.1999 - IV ZR 32/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlich begrenzten Eintrittspflicht in der

    Der Vertrag über vorläufigen Versicherungsschutz stellt vielmehr einen vom späteren Versicherungsvertrag losgelösten, rechtlich selbständigen Vertrag dar, der schon vor dem Beginn eines endgültigen Versicherungsvertrages und unabhängig von ihm einen Anspruch auf Versicherungsschutz entstehen läßt (Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - IV ZR 328/93 - VersR 1995, 409 unter 2 a).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 4 U 104/06

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen Verletzung der

    Das Gesetz kommt diesen Schutzgedanken nach, indem es die Entscheidung, welchem Risiko, insbesondere gegenüber dem Versicherungsnehmer sich die Gefahrperson aussetzen möchte, ausschließlich der Entscheidung der Gefahrperson vorbehält (BGH, VersR 1999, 347, 348; VersR 1995, 409; VersR 1989, 465).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02

    Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines

    Der Vertrag über die vorläufige Deckung kann durchaus abgelöst werden durch eine Versicherung für fremde Rechnung, in der der vorherige Vertragspartner der vorläufigen Deckungszusage nur noch Versicherter und nicht mehr Versicherungsnehmer ist (vgl. zur Möglichkeit des Vertragspartnerwechsels BGH VersR 1995, 409).
  • OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 34/00

    Vorläufige Deckung auch in der Fahrzeugversicherung durch Aushändigung

    Für die Leistungspflicht des Versicherers aus der vorläufigen Deckungszusage ist es grundsätzlich auch ohne Bedeutung, ob der endgültige Versicherungsvertrag zustande kommt oder nicht (BGH VersR 95, 409; 99, 1274; OLG Hamm NZV 98, 208).
  • AG Köln, 02.09.2014 - 143 C 317/13

    Bemessung der Höhe der Versicherungsprämie im Zusammenhang mit einer vorläufigen

  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 44/99

    Nichtzahlung der Erstprämie nach vorläufiger Deckung

  • OLG Düsseldorf, 03.08.1999 - 4 U 148/98

    Rechtswirkung der rückwirkenden Aufhebung des Versicherungsvertrages;

  • LG Kassel, 15.10.2015 - 1 S 245/15

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung - Zahlungsanspruch aufgrund vorläufigen

  • OLG Hamm, 18.01.2000 - 3 Ss 558/99

    Betrug, mittelbare Falschbeurkundung, Anmeldung eines Kraftfahrzeuges, Vorlage

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2002 - 19 U 137/01

    Kfz-Haftpflichtversicherung für eine Fahrzeugflotte: Versicherungsschutz für ein

  • AG Bremen, 11.01.2011 - 4 C 332/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung - Beendigung vorläufigen Deckungsschutzes

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