Rechtsprechung
OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulassung der Rechtsbeschwerde nur wegen der Anwendung materiell-rechtlicher Rechtsnormen; Fortbildung des Rechts; Fehlen der schriftlichen Urteilsgründe; Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen der Unmöglichkeit der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen; Zulassung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 80 Abs. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 15.06.1994 - 8 OWi 179/93
- OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Papierfundstellen
- NZV 1995, 242
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss OWi 30/88
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Für einen derartigen Fall vertreten das OLG Celle (VRS 75, 463 f.) und das Bay0bLG (VRS 78, 464, 465) die Auffassung, daß gerade deswegen, weil das Urteil die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermögliche, die Rechtsbeschwerde zuzulassen sei.Ist aber infolge der konkreten Fassung des Urteils von vorneherein die Möglichkeit abgeschnitten, aufgrund außerhalb des Urteils liegender Anhaltspunkte auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zu schließen, so ist es nach Auffassung des Senates geboten, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, da ansonsten dem Betroffenen durch die gesetzwidrige Urteilsfassung von vorneherein die Möglichkeit einer erfolgreichen Urteilsanfechtung genommen und das Urteil jeglicher Prüfung entzogen wäre (vgl. dazu auch OLG Celle VRS 75, 463 f.).
- BayObLG, 17.01.1990 - 1 ObOWi 458/89
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Für einen derartigen Fall vertreten das OLG Celle (VRS 75, 463 f.) und das Bay0bLG (VRS 78, 464, 465) die Auffassung, daß gerade deswegen, weil das Urteil die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermögliche, die Rechtsbeschwerde zuzulassen sei. - OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91
Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre.
- OLG Koblenz, 21.03.1988 - 1 Ss 122/88
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Nach Ansicht des OLG Koblenz (VRS 75, 52 f.) soll dies auch dann gelten, wenn die Urteilsgründe zwar nicht fehlen, aber derart knapp sind, daß sie die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen nicht ermöglichen. - OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 5 Ss OWi 406/86
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre. - OLG Köln, 29.08.1987 - Ss 364/87
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Dagegen vertreten das OLG Köln (VRS 75 116, 117) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375, 378) in Fortführung ihrer vor Einführung des § 77 b 0WiG zu abgekürzten Urteilen im Sinne der §§ 71 a. F. 0WiG, 267 Abs. 4 StPO ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln MDR 1971, 1030; OLG Düsseldorf VRS 72, 286, 287) die Auffassung, daß in den Fällen, in denen wegen Lückenhaftigkeit der Gründe des angefochtenen Urteils die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen dem Rechtsbeschwerdegericht anhand des Urteils nicht möglich ist, eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nur dann in Betracht kommt, wenn sich aus dem Bußgeldbescheid oder aus dem Zulassungsantrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß bei einer ordnungsgemäßen Begründung möglicherweise ein Grund für die Zulassung gegeben gewesen wäre. - OLG Hamm, 11.02.1988 - 3 Ss OWi 87/88
Auszug aus OLG Naumburg, 21.12.1994 - 1 Ss (Bz) 223/94
Dem folgt das OLG Hamm (VRS 74, 447, 448) auch für den Fall, daß das Urteil bezüglich einer von mehreren in Tateinheit abgeurteilten Ordnungswidrigkeiten überhaupt keine Feststellungen enthält.
Rechtsprechung
KG, 22.03.1995 - 3 Ws (B) 48/95, 2 Ss 293/94 |
Papierfundstellen
- NZV 1995, 242
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96
Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der …
Die Frage, inwieweit eine nachträgliche Begründung des Urteils bei einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen zulässig ist (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 16. Juli 1996 - 5 StR 230/95 = MDR 1996, 1283; zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 42, 187 ff. ; BayObLGSt 1991, 105, 106; BayObLG JR 1992, 172 mit Anm. Göhler; OLG Celle VRS 75, 461 f.; KG NZV 1995, 242), muß daher nicht entschieden werden.
Rechtsprechung
KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94 - 3 Ws (B) 48/95 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
OWiG § 80 Abs. 1, Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 508
- NZV 1995, 242
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Zweibrücken, 21.09.1992 - 1 Ss 138/92
Rechtsbeschwerde; Fortbildung des Rechts; Schriftliches Urteil; Begründung; …
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Dem vermag der vorlegende Senat nicht beizutreten; er hält vielmehr an seiner dargestellten Auffassung fest, die auch das OLG Zweibrücken (VRS 85, 217 ) sowie - zumindest bei grob lückenhaften oder unzureichenden Urteilsgründen - das OLG Hamm (NZV 1993, 204 ) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375) teilen (…ebenso Göhler a.a.O., § 80 Rdn. 13 und Rebmann/Roth/Hermann, OWiG 2. Aufl., § 80 Rdn. 60;… offengelassen von Steindorf in KK, OWiG , § 80 Rdn. 32 bis 34).Für die Feststellung eines solchen Zulassungsgrundes kann aber, anders als bei der -(puren) revisionsrechtlichen Prüfung einer Entscheidung, die auf das Urteil und seine Gründe als Prüfungsgegenstand angewiesen ist, auch auf das abgekürzte Urteil, den Bußgeldbescheid und vor allem die Begründung des Zulassungsantrages Bezug genommen werden (vgl. OLG Zweibrücken VRS 85, 217, 218).
- OLG Düsseldorf, 04.01.1988 - 5 Ss OWi 456/87
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Das Fehlen von Urteilsgründen führt im Falle einer zulässigen Rechtsbeschwerde auf die Sachrüge hin regelmäßig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. Bay0bLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1988, 521 = VRS 74, 282, 283;… Göhler a.a.O., § 77 b Rdn. 8 m.w.N.), unter den Voraussetzungen des § 80 OWiG jedoch nach Auffassung des Senats nicht stets zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien.
- BayObLG, 21.01.1991 - 2 ObOWi 389/90
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462;… Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5).Das Fehlen von Urteilsgründen führt im Falle einer zulässigen Rechtsbeschwerde auf die Sachrüge hin regelmäßig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (vgl. Bay0bLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1988, 521 = VRS 74, 282, 283;… Göhler a.a.O., § 77 b Rdn. 8 m.w.N.), unter den Voraussetzungen des § 80 OWiG jedoch nach Auffassung des Senats nicht stets zur Zulassung der Rechtsbeschwerde.
- BayObLG, 28.08.1991 - 2 ObOWi 275/91
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462;… Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5). - BayObLG, 07.10.1991 - 2 ObOWi 328/91
Urteil; Begründung; Rechtsbeschwerde; Rechtsfortbildung; Zulassen
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien. - OLG Hamm, 05.11.1992 - 3 Ss OWi 856/92
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Lückenhafte Urteilsbegründung; Unzulängliche …
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Dem vermag der vorlegende Senat nicht beizutreten; er hält vielmehr an seiner dargestellten Auffassung fest, die auch das OLG Zweibrücken (VRS 85, 217 ) sowie - zumindest bei grob lückenhaften oder unzureichenden Urteilsgründen - das OLG Hamm (NZV 1993, 204 ) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375) teilen (…ebenso Göhler a.a.O., § 80 Rdn. 13 und Rebmann/Roth/Hermann, OWiG 2. Aufl., § 80 Rdn. 60;… offengelassen von Steindorf in KK, OWiG , § 80 Rdn. 32 bis 34). - BayObLG, 17.01.1990 - 1 ObOWi 458/89
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462;… Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5). - OLG Celle, 19.04.1988 - 3 Ss OWi 70/88
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Eine entsprechende Anwendung der für den Fall der Wiedereinsetzung geltenden Ausnahmeregelung des § 77 b Abs. 2 OWiG kommt nicht in Betracht (vgl. Bay0bLG VRS 78, 464, 465; VRS 81, 37, 38; VRS 82, 318, 319; OLG Celle VRS 75, 461, 462;… Göhler, OWiG 11. Aufl., § 77 b Rdn. 5). - BayObLG, 21.10.1993 - 3 ObOWi 95/93
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich der Senat durch die Entscheidungen des Bay0bLG (VRS 82, 320 und 86, 304), des OLG Celle (VRS 75, 463), des OLG Düsseldorf (VRS 74, 282) und des OLG Köln (VRS 86, 302 ) gehindert, die beim Fehlen von Urteilsgründen stets die Rechtsbeschwerde zulassen wollen und sich zur Begründung darauf berufen, es könne nur geprüft werden, ob die Zulassung zur Fortbildung des Rechts geboten sei, wenn auch Urteilsgründe vorlägen, weil diese für das Rechtsbeschwerdegericht die alleinige Prüfungsgrundlage seien. - OLG Düsseldorf, 03.06.1991 - 5 Ss OWi 152/91
Zum Parken vor dem eigenen Grundstück auf abgesetzter Gehwegfläche
Auszug aus KG, 22.03.1995 - 2 Ss 293/94
Dem vermag der vorlegende Senat nicht beizutreten; er hält vielmehr an seiner dargestellten Auffassung fest, die auch das OLG Zweibrücken (VRS 85, 217 ) sowie - zumindest bei grob lückenhaften oder unzureichenden Urteilsgründen - das OLG Hamm (NZV 1993, 204 ) und das OLG Düsseldorf (VRS 81, 375) teilen (…ebenso Göhler a.a.O., § 80 Rdn. 13 und Rebmann/Roth/Hermann, OWiG 2. Aufl., § 80 Rdn. 60;… offengelassen von Steindorf in KK, OWiG , § 80 Rdn. 32 bis 34). - OLG Celle, 29.02.1988 - 3 Ss OWi 30/88
- OLG Köln, 28.09.1993 - Ss 400/93
Urteil; Sachliches Recht; Verstoß; Zulassung; Rechtsbeschwerde
- OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03
Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist, …
Dieser Entscheidung lag zwar ein gegen den Betroffenen ergangenes Abwesenheitsurteil zugrunde (vgl. KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242).dd) Obwohl zahlreiche veröffentlichte und unveröffentlichte Entscheidungen der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. BayObLG VRS Bd. 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG NStZ 1995, 508 = NZV 1995, 242; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; Senat, Beschluss vom 12. März 2003 - 1 Ss 79/03 -) belegen, dass es verbreiteter Praxis entspricht, dem in der Hauptverhandlung nicht anwesenden Betroffenen trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 S. 3 OWiG nur ein Urteil ohne Gründe zuzustellen, hat dies - soweit ersichtlich - bis zur Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (NStZ-RR 2003, 273; s. dazu III.) nie die eindeutige Beantwortung der Frage erfordert, ob die Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist mit der Zustellung des unzulässig abgekürzten Urteils beginnt.
Zwar ist die nachträgliche Anfertigung der zu Unrecht unterbliebenen Urteilsbegründung im Rechtsbeschwerde- ebenso wie im Revisionsverfahren unbeachtlich, wenn das nicht mit Gründen versehene Urteil - wie im hier zu entscheidenden und vom Thüringer Oberlandesgericht entschiedenen Fall - aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist (vgl. BGHSt 33, 183, 185 f.; 42, 187, 188; 43, 22, 26; BGH bei Holtz MDR 1990, 490; OLG Koblenz VRS 70, 24; 2. Strafsenat, Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 2 Ss 128/02 - und vom 4. Februar 2003 - 2 Ss 280/02 - ; BayObLG VRS 78, 464; OLG Frankfurt ZfS 1995, 277; KG VRS 82, 135; NStZ 95, 508; DAR 2001, 228; Köln NZV 97, 371).
- OLG Karlsruhe, 18.01.1996 - 2 Ss 249/95 Ob dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde darüber hinaus schon allein wegen Fehlens der Urteilsgründe, die nach irrtümlicher Herausgabe des Urteils in abgekürzter Form aus dem inneren Dienstbetrieb nicht mehr in zulässiger Weise ergänzt werden können (…Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. Rdnr. 30 zu § 267), stattzugeben ist (vgl. KG, Vorlagebeschluß vom 22.03.1995, NStZ 1995, 508 ) und ob daneben auch die Zulassungsvoraussetzungen nach § 80 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG vorliegen, braucht deshalb nicht entschieden zu werden.