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   OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95   

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https://dejure.org/1995,3385
OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95 (https://dejure.org/1995,3385)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.02.1995 - Ss 1/95 (https://dejure.org/1995,3385)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Februar 1995 - Ss 1/95 (https://dejure.org/1995,3385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn bereits zuvor auf Grund des Straßenverlaufs eine stufenweise Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet war

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes, wenn bereits zuvor auf Grund des Straßenverlaufs eine stufenweise Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet war

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 586
  • NZV 1995, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94

    Meßtoleranz, Ortstafel, Verkehrsüberwachung, Fahrverbot, Regelfolge,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95
    »Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung unmittelbar hinter der Ortstafel ist das Maß der Pflichtwidrigkeit des Betroffenen dann nicht herabgesetzt, wenn aufgrund des Straßenverlaufs bereits zuvor eine stufenweise Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet war (Ergänzung zum Beschluß vom 15.3.1994 = NZV 1994, 286 ).«.

    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat in seinem Beschluß vom 15. März 1994 - Ss 114/94 - wegen mangelnder Beachtung der genannten Richtlinien eine von der Regelahndung abweichende Entscheidung getroffen hatte, liegen hier nicht vor (vgl. NZV 1994, 286 ).

  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95
    Danach kommt nur bei ungewöhnlicher Härte des Eingriffs aufgrund des Verhältnismäßigkeitgrundsatzes eine Ausnahme von der notwendigen regelmäßigen Verhängung des Fahrverbots in Betracht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 02. Dezember 1993 - Ss 385/92 - ZfS 1993, 140 f. und vom 27.04.1994 - Ss 119/94 - sowie vom 25. Januar 1995 - Ss 561/94 -).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95
    Ob Gründe vorließen, die Anlaß geben können, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG abzusehen, unterliegt mithin vornehmlich tatrichterlichen Würdigung (BGHSt 38, 23 1, 237; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie die erwähnten Beschlüsse des Senats).
  • BGH, 09.07.1991 - 1 StR 316/91

    Verfallserklärung bei Vermögen, das zur Schuldentilgung verwendet wurde

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95
    Ob Gründe vorließen, die Anlaß geben können, von der regelmäßigen Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG abzusehen, unterliegt mithin vornehmlich tatrichterlichen Würdigung (BGHSt 38, 23 1, 237; OLG Köln, NZV 1994, 161 f. sowie die erwähnten Beschlüsse des Senats).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95
    Das Amtsgericht hat nicht verkannt, daß die festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung als Tatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKatV in Verbindung mit Ziff. 5.3.3 der Anlage 1 a (c) des Anhangs das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG indiziert, so daß es regelmäßig der Verhängung eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 106 ff., 125, 134, 231 ff.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.02.1995 - Ss 1/95
    Die in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV genannten Regelbeispiele lassen dem Tatrichter darüber hinaus Raum, die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht bei der Bewertung und Entscheidung zu berücksichtigen (BGHSt 38, 125, 136).
  • BayObLG, 04.09.1995 - 1 ObOWi 375/95

    Einsatz Geschwindigkeitsmeßgerätes unmittelbar nach der Ortstafel

    Den möglichen Unwägbarkeiten bei der Einfahrt in eine Zone mit deutlich geringerer Höchstgeschwindigkeit wird dadurch Rechnung getragen, daß der Kraftfahrer mit einer gewissen Meßtoleranz rechnen kann (OLG Hamm VR 56, 198/200; OLG Oldenburg NZV 1994, 286 ; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 ); dies wird auch in den Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (wie auch in den Richtlinien anderer Länder) berücksichtigt.
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Dies alles wird das Amtsgericht bei der Beurteilung des Ausmaßes der dem Betroffenen insgesamt zur Last zu legenden Pflichtwidrigkeit mit zu berücksichtigen haben (zur Pflichtwidrigkeit eines Geschwindigkeitsverstoßes unmittelbar nach einer Ortstafel siehe allgemein OLG Oldenburg NZV 1994, 286; BayObLG NZV 1995, 496; siehe aber auch OLG Oldenburg NZV 1995, 288 und OLG Düsseldorf NZV 1996, 371; vgl. im übrigen aber auch Beschluß des Senats vom 30.4 1999 in 2 Ss OWi 386/99, wonach bei auf gleicher Höhe oder in unmittelbarem räumlichen Abstand hintereinander aufgestellten Ortseingangsschild und Tempo-30-Schild ein Augenblicksversagen sich nur schwerlich widerlegen lassen wird).
  • OLG Köln, 11.08.1998 - Ss 380/98
    Aber auch bei einem groben Verstoß gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles in objektiver und subjektiver Hinsicht (BVerfG NJW 1996, 1809 = NStZ 1996, 391, BGH NJW 1992, 446, 448, OLG Oldenburg NZV 1995, 288; vgl. auch BayObLG NZV 1998, 255).
  • OLG Brandenburg, 28.08.1996 - 1 Ss OWi 22 Z/96

    Geltungsbereich der für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften

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