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Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94   

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https://dejure.org/1995,4400
OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2; ZPO § 287
    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

    Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ).

  • OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Jedenfalls stellt die Ablehnung eines Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifs nur aus dem Grund, weil der Mieter an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden des Vermieters bei Vertragsschluß dar, sofern nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen (Senat NZV 1994, 359 ; OLG Koblenz NZV 1992, 236 ; OLG Karlsruhe DAR 19931 229).

    Der Senat hält hierbei an seiner Rechtsprechung fest, daß in der Regel der dreifache Nutzungsausfall nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch eine geeignete Schätzgrundlage ist (vgl. hierzu Entscheidung des Senat vom 17.5.1994, NZV 1994, 359 ).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Bei dem Vergleich bloß fiktiver Reparaturkosten mit den Wiederbeschaffungskosten ist dagegen der Restwert bei der Vergleichsrechnung abzuziehen (BGH VersR 1992, 61 ).

    Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als einem typischen Massengeschäft ist es, wie der BGH bereits wiederholt anerkannt hat (vgl. zum Beispiel BGH VersR 1992, 61 ; BGH VersR 1986, 1103 /1106) aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, in gewissem Umfang pauschalierende Betrachtungsweisen anzuwenden.

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als einem typischen Massengeschäft ist es, wie der BGH bereits wiederholt anerkannt hat (vgl. zum Beispiel BGH VersR 1992, 61 ; BGH VersR 1986, 1103 /1106) aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, in gewissem Umfang pauschalierende Betrachtungsweisen anzuwenden.
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Der Auffassung von M., wonach nur 3 % angemessen sind, bis 2 Wochen sogar überhaupt kein Abschlag, haben sich zwar mittlerweile vereinzelt Gerichte angeschlossen (vgl. zum Beispiel OLG Stuttgart NJW-RR 94, 921).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Hat der Geschädigte jedoch, wie hier, tatsächlich einen Mehrerlös erzielt, muß er sich diesen anrechnen lassen, sofern der Mehrerlös nicht auf überobligationsmäßigen Anstrengungen beruht (BGH DAR 1992, 172 ).
  • OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92

    Mietwagen; Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ).
  • OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93

    Hohe Mietwagenkosten; Schädiger; Geschädigter ; Erkundigungen nach günstigen

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zum Herstellungsaufwand nach § 249 S. 2 BGB (vgl. BGH VersR 1985, 283/284; 1090; 1092; Etzel DAR 1995, 17).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1991 - 1 U 144/90
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 8 U 1559/90

    Anmietung eines Ersatzwagens; Autovermieter; Hinweispflicht

  • OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89

    Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Hinweispflicht des gewerblichen Kfz-Vermieters

    Das OLG München (NZV 94, 359/360; DAR 95, 254/256) hat die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines vom Kunden erfragten Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifes nur aus dem Grund, weil der Kunde an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden bei Vertragsschluss darstellt, soweit nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Weigerung rechtfertigen (so im Ergebnis auch BGH NJW 96, 1965/1966).
  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 255/03
    Soweit der Geschädigte wie festgestellt seine Pflicht verletzt hat, den Schaden auf das erforderliche Maß zu begrenzen, sind die erforderlichen Kosten, die er ersetzt verlangen kann, auf dieser Grundlage nach § 287 ZPO zu schätzen (vgl. auch OLG München, DAR 1995, S. 254 f.).
  • AG Lörrach, 01.03.2005 - 2 C 2309/04
    aa) Das erkennende Gericht greift hierbei zur Ermittlung des notwendigen Betrages auf das Dreifache der Nutzungsentschädigung nach der Tabelle Sanden / Danner / Küppersbusch zurück, was die Rechtssprechung im hiesigen Bezirk auch bisher so gehandhabt hat (vgl. nur LG Freiburg 1 O 131/03 U. v. 09.02.2004, bestätigt durch Urteil des OLG Karlsruhe 9 U 39/04 vom 29.09.2004, LG Freiburg 3 S 40/03, U.v. 04.12.2003; AG Lörrach - im Übrigen sogar bei Bejahung einer grundsätzlich bestehenden Erkundigungspflicht des Geschädigten gegenüber dem Mietwagenunternehmen hinsichtlich eines Normaltarifs -: 1 C 964/01, U.v. 18.09.2001; grundlegend: LG Freiburg in NJW-RR 1997,1069 unter Anschluss an OLG München DAR 1995, 254, s.a. OLG München, NZV1994, 359; AG Frankfurt NZV 2002, 83).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.1995 - 27 U 144/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4017
OLG Hamm, 12.01.1995 - 27 U 144/94 (https://dejure.org/1995,4017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.1995 - 27 U 144/94 (https://dejure.org/1995,4017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 1995 - 27 U 144/94 (https://dejure.org/1995,4017)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Beschädigung einer Scheune durch LKW eines Bauunternehmers: Schadensberechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neuherstellung bei unverhältnismäßigem Aufwand? (IBR 1995, 206)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 691
  • NZV 1995, 355
  • BauR 1995, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Duisburg, 02.09.2009 - 3 O 286/08

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung von Thermoelementen und der Verkleidung

    So besteht kein Anspruch auf Totalerneuerung einer beschädigten Fassade durch Austausch der beschädigten Fassadenpaneele, wenn diese Sanierungsmethode im Vergleich zur Reparatur erheblich teurer wäre (OLG Hamm, Urteil vom 17.3.1994, Az. 27 U 227/93, NJW-RR 1995, 17; vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.1.1995, Az. 27 U 144/94, MDR 1995, 691).

    Denn der Geschädigte ist grundsätzlich verpflichtet, bei mehreren möglichen Arten der Naturalrestitution die wirtschaftlich vernünftigste zu wählen (OLG Hamm, Urteil vom 12.1.1995, Az. 27 U 144/94, MDR 1995, 691).

  • OLG Koblenz, 21.03.2016 - 12 U 1036/15

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf die sogenannte

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn die kostengünstigere Methode mit Unzulänglichkeiten behaftet ist (OLG Hamm in BauR 1995, 571; Staudinger-Schiemann, BGB, Neubearb. 2005, § 249 Rn. 182).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.03.1995 - 12 U 671/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5356
OLG Koblenz, 06.03.1995 - 12 U 671/94 (https://dejure.org/1995,5356)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.03.1995 - 12 U 671/94 (https://dejure.org/1995,5356)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. März 1995 - 12 U 671/94 (https://dejure.org/1995,5356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 355
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    c) Dem entspricht die Auffassung des Berufungsgerichts, die von anderen Oberlandesgerichten und im Schrifttum geteilt wird (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 272; OLG Dresden, NZV 2001, 346; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 1999, 202; OLG Saarbrücken, MDR 1998, 1346; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1998, 390; Thüringer OLG, OLGR Jena 1998, 15; OLG Karlsruhe, ZfS 1997, 53; OLG Koblenz, NZV 1995, 355; vgl. dazu auch Eggert, DAR 2001, 20, 21 f.; Luckey, VersR 2004, 1525 f.).
  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur

    1998, 15; OLG Karlsruhe, ZfS 1997, 53; OLG Koblenz, NZV 1995, 355) sowie der bisher ständigen Rechtsprechung der Kammer.
  • OLG Karlsruhe, 29.04.1999 - 19 U 268/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf

    daß durch die Reparaturmaßnahme der frühere Zustand des Fahrzeugs annähernd wieder erreicht worden ist, was richtiger Ansicht nach regelmäßig nur bei einer fach- und sachgerecht ausgeführten Reparatur der von sachverständiger Seite festgestellten unfallbedingten Schäden der Fall ist (vgl. OLG Koblenz v. 6.3.1995 - 12 U 671/94.

    NZV 1995, 355; OLG Düsseldorf v. 28.12.1994 - 1 U 263/93, OLGR Düsseldorf 1995, 120 = NZV 1995, 232; OLG Düsseldorf v. 10.3.1997 - 1 U 118/96, NZV 1997, 355; OLG Dresden v. 18.8.1995 - 5 U 599/95, DAR 1996, 54).

  • OLG Stuttgart, 23.09.1999 - 13 U 94/99
    Wählt der Geschädigte, an dessen Kraftfahrzeug kein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist, Schadensersatz auf der Grundlage der von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten und sind keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit des Gutachtens ersichtlich, so kann er schon vor der Reparatur die Bezahlung des Schätzbetrages verlangen (gegen OLG Koblenz v. 6.3.1995 - 12 U 671/94, NZV 1995, 355 f).

    Die Gegenmeinung des OLG Koblenz (OLG Koblenz v. 6.3.1995 - 12 U 671/94, NZV 1995, 355 f), auf die sich die Beklagten berufen haben, hält der Senat nicht für zutreffend.

  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 6 U 63/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Abrechnung auf

    Vielmehr war dem schon im Leistungsantrag des Klägers enthaltenen und nunmehr hilfsweise gestellten Feststellungsantrag stattzugeben (vgl. dazu OLG Koblenz NZV 95, 355, 356 m. w. N.).
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