Rechtsprechung
| BayObLG, 06.03.1995 - 2 ObOWi 62/95 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Zur Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes ist auch bei Verwendung einer geeichten Stoppuhr ein Sicherheitsabschlag von 0,3 Sek. plus Verkehrsfehlergrenze vorzunehmen
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 1995, 368
- VersR 1996, 645
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 2b Ss OWi 132/00
Polizisten müssen bei Rotlichtverstößen
Für die Bestimmung des hierfür vorzunehmenden Toleranzausgleichs können die für Geschwindigkeitsmessungen mit dem Funkstopp- bzw. Spiegelmeßverfahren entwickelten Grundsätze angewandt werden (vgl. OLG Hamburg VRS 74, 62 (Funkstoppverfahren); OLG Celle VM 1986, 74 (Spiegelmeßverfahren); BayObLG DAR 1995, 299; Löhle DAR 1984, 394, 400). - OLG Düsseldorf, 18.07.2000 - 1 Ws (OWi) 380/00
Toleranzabzug bei Messung einer Ampelphase mit Stoppuhr
Für die Bestimmung des hierfür vorzunehmenden Toleranzausgleichs können die für Geschwindigkeitsmessungen mit dem Funkstopp- bzw. Spiegelmeßverfahren entwickelten Grundsätze angewandt werden (vgl. OLG Hamburg VRS 74, 62 (Funkstoppverfahren); OLG Celle VM 1986, 74 (Spiegelmeßverfahren); BayObLG DAR 1995, 299; Löhle DAR 1984, 394, 400). - KG, 17.12.2001 - 3 Ws (B) 626/01
Anforderungen an die Messung der Rotlichtdauer mit einer geeichten Stoppuhr
Schon bei der Messung der Rotlichtdauer mit einer geeichten Stoppuhr muss von dem gemessenen Wert (hier: 1,29 Sekunden im Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie) ein Toleranzabzug zum Ausgleich etwaiger Gangungenauigkeiten der Uhr (sogenannte Verkehrsfehlergrenze) und der Reaktionsverzögerung bei der Bedienung der Stoppuhr vorgenommen werden (vgl. BayObLG DAR 1995, 299; KG in std. Rspr., u.a. Beschluss vom 19. April 2000 - 3 Ws (B) 153/00 -).
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 2 Ws (B) 210/95 OWiG |
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Anforderungen an kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch private Firmen und deren Verwertung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 2570
- NZV 1995, 368
- NVwZ 1995, 1143 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 23.10.1996 - 2 Ss 171/96
Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 2 Ss OWi 388/02
Feststellung von Ordnungswidrigkeiten als typische Hoheitsaufgabe aus dem …
Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns, weshalb eine Mitwirkung von Privatpersonen nur sehr eingeschränkt möglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 1995 - 2 Ws (B) 210/95 OWiG, NZV 1995, 368;… KK OWiG-Lampe, 2. Aufl., § 35 Rdn.6 m.w.N.).Darauf kommt es jedoch nicht an, wenn die Ordnungsbehörde willkürlich zu Lasten des Betroffenen gehandelt oder die Geschwindigkeitsmessung unter bewußter Missachtung der für sie geltenden Bestimmungen angeordnet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 1995 a.a.O.).
- BayObLG, 05.03.1997 - 1 ObOWi 785/96
Unzulässige Geschwindigkeitsmessungen durch Private auch bei Direktionsrecht der …
Die gebotene Abwägung zwischen dem durch die rechtswidrige Ermittlungsmaßnahme in seinen grundgesetzlich geschützten Rechten unmittelbar betroffenen Bürger und dem allgemeinen Interesse an der Verfolgung schwerwiegender Verkehrsverstöße hat das Amtsgericht ersichtlich deshalb unterlassen, weil es von einem willkürlichen Verhalten der zuständigen Verwaltungsbehörde und damit von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen ausgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt NZV 1995, 368; KG DAR 1996, 504, 506).
- AG Bad Hersfeld, 15.09.1998 - 39 Js 141172/97
StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Alsfeld, 07.10.2003 - 202 JsOWi 8785/03
Geschwindigkeitsüberschreitung - Beweisverwertungsverbot bei Messung durch …
Danach folgt aus dem Verstoß gegen ein Beweiserhebungsverbot ein Beweisverwertungsverbot erst dann, wenn von einem ganz gravierenden Verfahrensverstoß zu Lasten des Betroffenen bei der Beweiserhebung auszugehen ist (so schon OLG Frankfurt am Main, NZV 1995, S. 368;… KG DAR 1996, S. 504 ff., 506).
