Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.05.1995

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94   

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https://dejure.org/1995,46
BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94 (https://dejure.org/1995,46)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1995 - IV ZR 279/94 (https://dejure.org/1995,46)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 (https://dejure.org/1995,46)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    KFZ Diebstahl - Vorlage der Schlüssel - Plausible Erklärung über Schlüsselverlust - Diebstahlsvortäuschung - Verdacht bei weiteren Umständen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 49; AKB § 12 Abs. 1
    Äußeres Bild des Kfz-Diebstahls bei Fehlen eines Originalschlüssels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1; VVG § 49
    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Diebstahl oder Versicherungsbetrug? - Der Versicherungsnehmer kann nicht alle Orginalschlüssel des geklauten Autos vorlegen

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Kaskoschaden / Kfz Diebstahl , Vorlage der Originalschlüssel

Papierfundstellen

  • BGHZ 130, 1
  • NJW 1995, 2169
  • MDR 1995, 1120
  • NZV 1995, 394
  • VersR 1995, 909
  • BB 1995, 2133
  • JR 1996, 115
 
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Wird zitiert von ... (194)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
    Vielmehr ist nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages davon auszugehen, daß die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (vgl. BGHZ 123 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53], aaO.; insbes. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b).

    d) Das schließt nicht aus, wie der Senat schon hervorgehoben hat (Urteil vom 5. Oktober 1983 aaO. unter I 3 a), daß der Versicherer in angemessener Weise vor Mißbrauch geschützt wird.

  • OLG Hamburg, 19.11.1993 - 14 U 59/90

    Fahrzeugentwendung; Minimalsachverhalt; Beweislast des Versicherungsnehmers;

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
    Die Auffassung, der Beweis für die Mindesttatsachen eines äußeren Bildes sei schon dann nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels nicht plausibel erklären könne, wird in jüngerer Zeit auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten (vgl. OLG Köln, VersR 1995, 41 [OLG Köln 14.06.1994 - 9 U 118/94] m. Anm. Bach; OLG Hamburg, VersR 1995, 38 [OLG Hamburg 19.11.1993 - 14 U 59/90]).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
    Wegen der Beweisanträge und der möglicherweise gebotenen Anhörung des Klägers nach § 141 ZPO wird auf das Senatsurteil vom 24. April 1991 (IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917) hingewiesen.
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 179/92

    Keine Beweiserleichterung im Rückforderungsprozeß

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (zuletzt Senatsurteil BGHZ 123, 217, 220 [BGH 14.07.1993 - IV ZR 179/92] m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.06.1994 - 9 U 118/94

    Fahrzeugdiebstahl; Äußeres Bild; Versicherungsnehmer; Vorlegen sämtlicher

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
    Die Auffassung, der Beweis für die Mindesttatsachen eines äußeren Bildes sei schon dann nicht geführt, wenn der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels nicht plausibel erklären könne, wird in jüngerer Zeit auch von anderen Oberlandesgerichten vertreten (vgl. OLG Köln, VersR 1995, 41 [OLG Köln 14.06.1994 - 9 U 118/94] m. Anm. Bach; OLG Hamburg, VersR 1995, 38 [OLG Hamburg 19.11.1993 - 14 U 59/90]).
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
    Vielmehr ist nach dem Inhalt des Versicherungsvertrages davon auszugehen, daß die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen (vgl. BGHZ 123 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53], aaO.; insbes. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29 unter I 1 b).
  • AG Frankfurt/Main, 18.02.2019 - 32 C 2803/18

    Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus KFZ durch Relay Attack oder Jamming

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 233/05, VersR 2007, 241 f.; Urteil vom 18.10.2006 - IV ZR 130/05, VersR 2007, 102 f.; Urteil vom 17.05.1995 - IV ZR 279/94, VersR 1995, 909), der das Gericht folgt, genügt der Versicherungsnehmer bei einem behaupteten Diebstahl seiner Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung zulassen (BGH Urt. v. 18.10.2006, Az. IV ZR 130/05 - VersR 2007, 102 m.w.N.; Beckmann/Matusche-Beckmann, Rz. 182).
  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 233/05

    Ein Versicherungsnehmer muss nur darlegen, dass und nicht wie ein

    Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden von der Rechtsprechung aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt (vgl. dazu BGHZ 79, 54, 59 f.; 123, 217, 220; 130, 1, 3 f.; BGH, Urteil vom 14. Juni 1995 - IV ZR 116/94 - VersR 1995, 956 unter 2), von denen auch das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend ausgeht.
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Damit geht das Berufungsgericht zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, wonach der Versicherungsnehmer zunächst seiner Beweislast genügt, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und notfalls beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluß auf die Entwendung zulassen (vgl. Senatsurteil vom 17. Mai 1995 - IV ZR 279/94 - VersR 1995, 909 unter 1 m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9146
BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94 (https://dejure.org/1995,9146)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1995 - II ZR 260/94 (https://dejure.org/1995,9146)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - II ZR 260/94 (https://dejure.org/1995,9146)
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Komplettmotor

§ 950 BGB, neue Sache, Wertverhältnis, § 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Auto wegen arglistiger Täuschung aufgrund des entwendeten Motorblocks - Erlangung des Eigentums infolge der Herstellung einer neuen Sache durch die Ergänzung des Motorblocks zu einem Komplettmotor - Voraussetzungen für die ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2633
  • NZV 1995, 394
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55

    Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn

    Auszug aus BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94
    Es kann offenbleiben, ob der Komplettmotor durch den Einbau in den Pkw dessen wesentlicher Bestandteil geworden ist (vgl. dazu allerdings BGHZ 18, 226; 61, 80; jeweils für einen Serienmotor).

    Der Wert der Verarbeitung ist die Differenz zwischen dem Wert der neuen Sache und dem Wert aller verarbeiteten Stoffe (vgl. BGHZ 18, 226, 228; 56, 88, 90 f.).

  • BGH, 26.10.1977 - VIII ZR 172/76

    Anspruch auf Auszahlung eines Pfändungs-Erlöses - Eigentumserwerb durch

    Auszug aus BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94
    Was als neue Sache anzusehen ist, bestimmt sich nach der Verkehrsanschauung (vgl. BGH, Urt. v. 26. Oktober 1977 - VIII ZR 172/76, WM 1977, 1454; Baur/Stürner, Sachenrecht, 16. Aufl. § 53b II 1 b, S. 548; Westermann, Sachenrecht, 6. Aufl. Bd. I § 53 II 3, S. 393).
  • BGH, 12.01.1972 - VIII ZR 147/70

    Verwirklichung des Tatbestandes der Verbindung beweglicher Sachen - Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94
    Dabei ist davon auszugehen, daß jedenfalls dann ein im Verhältnis zum Wert der verarbeiteten Stoffe erheblich geringerer Wert der Verarbeitung anzunehmen ist, wenn sich der Stoffwert zum Verarbeitungswert etwa wie 100 zu 60 verhält (vgl. BGH, Urt. v. 12. Januar 1972 - VIII ZR 147/70, WM 1972, 188, 189; MünchKomm.-Quack a.a.O. Rdn. 18; Staudinger/Wiegand a.a.O. Rdn. 13).
  • BGH, 27.06.1973 - VIII ZR 201/72

    Austauschmotor - § 93 BGB, kein wesentlicher Bestandteil trotz einheitlicher

    Auszug aus BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94
    Es kann offenbleiben, ob der Komplettmotor durch den Einbau in den Pkw dessen wesentlicher Bestandteil geworden ist (vgl. dazu allerdings BGHZ 18, 226; 61, 80; jeweils für einen Serienmotor).
  • BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69

    Weinbrand - § 950 BGB, "Wert der Verarbeitung" ist Wert der neuen Sache abzüglich

    Auszug aus BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94
    Der Wert der Verarbeitung ist die Differenz zwischen dem Wert der neuen Sache und dem Wert aller verarbeiteten Stoffe (vgl. BGHZ 18, 226, 228; 56, 88, 90 f.).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Eine neue Sache liegt dann vor, wenn sie eine eigenständige, gegenüber den einzelnen verarbeiteten Sachen weitergehende Funktion erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1995 - II ZR 260/94, NJW 1995, 2633).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1998 - 5 U 53/94
    Die Neuheit einer Sache beurteilt sich wirtschaftlich unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (ständige Rechtsprechung des BGH, so v. 22.5.1995 - II ZR 260/94, NJW 1995, 2633 m.w.N.).

    Der hergestellte Pkw erfüllt gegenüber den einzelnen verarbeiteten Sachen eine weitergehende Funktion, und dies ist ein entscheidender Gesichtspunkt für die Annahme der Neuheit einer Sache (vgl. BGH v. 22.5.1995 - II ZR 260/94, NJW 1995, 2633).

    Die Differenz zwischen dem Wert der neuen Sachen und dem Wert der verarbeiteten Stoffe bildet den Wert der Verarbeitung, wobei jedenfalls dann der Wert der Verarbeitung als erheblich geringer anzusehen ist, wenn sich der Stoffwert zum Verarbeitungswert wie 100 zu 60 verhält (BGH v. 22.5.1995 - II ZR 260/94, NJW 1995, 2633; BGH WM 1972, 188).

    Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin beweispflichtig dafür ist, dass der Wert der Verarbeitung erheblich geringer ist als der Stoffwert, denn der Stoffeigentümer, der den Eigentumserwerb durch Verarbeitung verneint, ist hierfür beweispflichtig (BGH v. 22.5.1995 - II ZR 260/94, NJW 1995, 2633 m.w.N.).

  • ArbG Köln, 01.10.2013 - 14 Ca 2242/13

    Branchenzuschläge in der Zeitarbeit - Metallindustrie

    Was als neue Sache anzusehen ist, bestimme sich dabei nach der Verkehrsanschauung (BGH 22.05.1995 - II ZR 260/94, juris Rn. 6 ff. m.w.N.).
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