Weitere Entscheidungen unten: KG, 14.07.1995 | BayObLG, 05.05.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss (OWi) 317/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5140
OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss (OWi) 317/95 (https://dejure.org/1995,5140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.1995 - 2 Ss (OWi) 317/95 (https://dejure.org/1995,5140)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 2 Ss (OWi) 317/95 (https://dejure.org/1995,5140)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschwindigkeitsübertretung; Nacht; Lichtverhältnisse; Hinterherfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 267; StVO § 3

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 2 Ss OWi 201/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Nachfahren, Nachzeit, tatsächliche

    Im Übrigen ist ein Ausnahmefall, wie vom Senat bei Messungen innerorts über eine Messstrecke von 900 bzw. 1000 Metern bei einem Abstand von 60 Metern angenommen, hier nicht ersichtlich ( vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 1995 - 2 Ss OWi 317/95 - und vom 25. September 1995 - 2 Ss OWi 868/95 -).
  • OLG Hamm, 16.06.1998 - 2 Ss OWi 588/98

    Beweisantrag vor der Hauptverhandlung, Konkludenter Verzicht auf nicht

    Es ist insbesondere nicht zu beanstanden, dass das angefochtene Urteil keine Ausführungen dazu enthält, wie die Polizeibeamten - zur Nachtzeit - den gleichbleibenden Abstand zum vorausfahrenden Pkw des Betroffenen festgestellt und kontrolliert haben (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats in ZAP EN-Nr. 839/95 = NZV 1995, 456[ Ls.] = VRS 90, 144; VRS 93, 380; VRS 93, 372 = DAR 1997, 285, sowie insbesondere Senat in MDR 1998, 155 = DAR 1998, 75 und weiter in MDR 1998, 156).
  • OLG Hamm, 21.12.2001 - 2 Ss OWi 1062/01

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren zur Nachzeit, Umfang der

    Im Übrigen ist ein Ausnahmefall, wie vom Senat bei Messungen innerorts über eine Messstrecke von 900 bzw. 1000 Metern bei einem Abstand von 60 Metern angenommen, hier nicht ersichtlich ( vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 1995 - 2 Ss OWi 317/95 - und vom 25. September 1995 - 2 Ss OWi 868/95 -).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    2 Ziffer 7, 24 StVG (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 9.6. 1995 2 Ss 0Wi 317/95 - ZAP EN-Nr. 839/95 = NZV 95, 456 [Ls.1 = VRS 90, 144 ; siehe auch Beschluß des OLG Düsseldorf in NZV 1996, 376), so daß die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere auf das Absehen von der Verhängung des Fahrverbots, wirksam ist.
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Rechtsprechung
   KG, 14.07.1995 - 3 Ws (B) 182/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5208
KG, 14.07.1995 - 3 Ws (B) 182/95 (https://dejure.org/1995,5208)
KG, Entscheidung vom 14.07.1995 - 3 Ws (B) 182/95 (https://dejure.org/1995,5208)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - 3 Ws (B) 182/95 (https://dejure.org/1995,5208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 456
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 3 Ss OWi 582/05

    tatsächliche Feststellungen; Messgerät; eichfähig;

    Allerdings beinhaltet § 25 Abs. 1 Nr. 3 iV.m. Abs. 2 EichG kein Verwertungsverbot für das Ordnungswidrigkeitenverfahren ( OLG Celle NZV 1996, 419; KG Berlin NZV 1995, 456-457, a.A. Erbs/Kohlhaas EichG, § 25 Rn. 11), denn Sinn und Zweck des EichG ist es eine, besonders qualitative Sicherheit der Geschwindigkeitsmessung zu gewährleisten, die durch die Eichpflicht des EichG § 2 Abs. 1 garantiert ist.
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Allerdings beinhaltet § 25 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 EichG kein Verwertungsverbot für das Ordnungswidrigkeitenverfahren (OLG Celle NZV 1996, 419; KG Berlin NZV 1995, 456), denn Sinn und Zweck des EichG ist es eine besonders qualitative Sicherheit der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung zu gewährleisten, die durch die Eichpflicht des § 2 Abs. 1 EichG garantiert ist.
  • OLG Köln, 12.06.2001 - Ss 72/01
    Zu einem standardisierten Messverfahren gehört freilich die Verwendung eines zugelassenen und gültig geeichten Messgeräts (OLG Köln VRS 67, 462 f. m. w. Nachw.; SenE v. 02.05.1986 - Ss 248/86 - SenE v. 03.06.1986 - Ss 314/86 - SenE v. 29.09.1989 - Ss 480/89 Z - = NZV 1990, 278 [279]; SenE v. 28.08.1992 - Ss 377/92 Z - BayObLG NStZ 1987, 272 [J.]; OLG Hamm NStZ 1990, 546; OLG Düsseldorf NZV 1994, 41; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Aufl., § 3 Rdnr. 106; zur Verwertbarkeit der Ergebnisse ungeeichter Messgeräte: KG NZV 1995, 456 f.; OLG Celle NZV 1996, 419 m. w. Nachw.; SenE v. 16.08.2000 - Ss 359/00 Z - m. w. Nachw.; Hentschel a.a.O. § 3 StVO Rdnr. 62).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95, 1 St RR 38/95   

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https://dejure.org/1995,7634
BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95, 1 St RR 38/95 (https://dejure.org/1995,7634)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1995 - 1St RR 38/95, 1 St RR 38/95 (https://dejure.org/1995,7634)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1995 - 1St RR 38/95, 1 St RR 38/95 (https://dejure.org/1995,7634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 456
  • BayObLGSt 1995, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Der Straftatbestand des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gehört nicht zu den Deliktstatbeständen, bei denen nach BGHSt 40, 138 die Rechtsfigur der fortgesetzten Tat möglicherweise noch Anwendung findet.

    Da die Berufung des Angeklagten nicht auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt war und daher auch den Schuldspruch umfaßte, hätte das Landgericht die Grundsätze der Entscheidung des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3.5.1994 (BGHSt 40, 138 = NJW 1994, 1663 ) beachten müssen und den Angeklagten nicht nur wegen eines - fortgesetzten - Vergehens des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilen dürfen, sondern Tatmehrheit annehmen müssen.

    Dieses Vergehen ist zwar ein Dauerdelikt, ist aber nicht zu den Tatbeständen zu zählen, "die zwar jeweils schon durch eine Einzelhandlung verwirklicht sein können, die aber ihrem Sinne nach in erster Linie ein über den Einzelfall hinausreichendes, auf gleichartige Tatwiederholung gerichtetes Verhalten, somit ganze Handlungskomplexe treffen sollen" (BGH NJW 1994, 1663/1669; vgl. auch Lackner StGB 20. Aufl. Vorbemerkung § 52 Rn. 10).

  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Die Hin- und Rückfahrt zum Versorgen der Pferde des Angeklagten kann daher nach den bisherigen Urteilsfeststellungen jeweils als Teil einer einheitlichen Tat gewertet werden, da auch die Rückfahrt dem ursprünglichen Fahrtziel entsprach und keine Umstände ersichtlich sind, die auf einen neuen und selbständigen Fahrtentschluß hinweisen (vgl. BGHSt 21, 203/205 und BGH StV 1987, 389).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Die Unterbrechung einer solchen von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt führt nicht zu einer Beendigung der Dauerstraftat (vgl. BGHSt 22, 67 /76; BGH VRS 48, 354 ; 49, 185).
  • BGH, 23.12.1987 - 4 StR 501/87

    Beendigung einer Trunkenheitsfahrt durch eine vorübergehende Fahrtunterbrechung -

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Daß das Anhalten aus verkehrsbedingten Gründen erfolgt, ist nicht erforderlich (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 9/Unterbrechung der Trunkenheitsfahrt).
  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

    Auszug aus BayObLG, 05.05.1995 - 1St RR 38/95
    Die Unterbrechung einer solchen von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt führt nicht zu einer Beendigung der Dauerstraftat (vgl. BGHSt 22, 67 /76; BGH VRS 48, 354 ; 49, 185).
  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 4 U 102/03

    Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Ausschluss vom Versicherungsschutz bei

    Auch die Hin- und Rückfahrt kann als Teil einer einheitlichen Tat gewertet werden, wenn auch die Rückfahrt dem ursprünglichen Fahrtziel entsprach und keine Umstände ersichtlich sind, die auf einen neuen und selbständigen Tatentschluss hinweisen (BayObLG, NZV 1995, 456).
  • BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99

    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

    Beide Fahrten können auch nicht als Teilakte einer fortgesetzten Handlung Bestandteile einer einzigen Tat im prozessualen Sinn gewesen sein, weil diese Rechtsfigur auch für Vergehen nach § 21 StVG aufgegeben ist (BayObLGSt 1995, 81).
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