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   BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93   

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https://dejure.org/1994,1883
BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93 (https://dejure.org/1994,1883)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1994 - 4 StR 688/93 (https://dejure.org/1994,1883)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1994 - 4 StR 688/93 (https://dejure.org/1994,1883)
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160 km/h mit 0,7 o/oo

§ 315c StGB, Indizien für relative Fahruntüchtigkeit;

Gefährdung des Mitfahrers, konkrete Gefahr;

§ 69a StGB, unklarer Maßregelausspruch, § 358 Abs. 2 StPO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übertretung - Geschwindigkeitsbeschränkung - Flucht - Polizei - Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit - Rücksichtslosigkeit - Mitfahrer - Konkrete Gefahr - Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 80
  • StV 1994, 543
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 5 Ss 365/89
    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Die bloße räumliche Nähe des haltenden Fahrzeugs zum Fahrzeug des Angeklagten genügt nicht (OLG Düsseldorf NZV 1990, 80).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Zwar kann auch dann, wenn ein alkoholisierter Fahrer sich "aus verständlichen Gründen" der Feststellung seiner Person durch die Polizei entziehen will, eine deutlich unsichere, waghalsige und fehlerhafte Fahrweise für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit sprechen(Senatsbeschluß vom 7. April 1994 - 4 StR 130/94 m.w.N.).
  • BGH, 26.08.1971 - 4 StR 296/71

    Zeitliche Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß die Ausführungen der Strafkammer zum Maßregelausspruch unklar sind (UA 37), im Hinblick auf den Urteilstenor aber davon ausgegangen werden muß, daß die Sperrfrist lediglich aufrechterhalten und nicht - wie es auch rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1) - unter Anrechnung der seit Rechtskraft des früheren Urteils abgelaufenen Zeit (BGHSt 24, 205, 207) neu festgesetzt worden ist.
  • BGH, 20.12.1991 - 3 StR 500/91

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung nicht erledigter Rechtsfolge im Bereich der

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren vorsorglich darauf hin, daß die Ausführungen der Strafkammer zum Maßregelausspruch unklar sind (UA 37), im Hinblick auf den Urteilstenor aber davon ausgegangen werden muß, daß die Sperrfrist lediglich aufrechterhalten und nicht - wie es auch rechtlich möglich gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 1) - unter Anrechnung der seit Rechtskraft des früheren Urteils abgelaufenen Zeit (BGHSt 24, 205, 207) neu festgesetzt worden ist.
  • BGH, 14.05.1970 - 4 StR 131/69

    Zechkameraden - § 315c StGB, Einwilligung; § 226a StGB aF (§ 228 StGB nF),

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Eine solche Einwilligung ließe im übrigen die Rechtswidrigkeit auch nicht entfallen (BGHSt 23, 261, 264; Jagusch/Hentschel aa0 § 315 c Rdn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Die Feststellungen ergeben auch mit genügender Deutlichkeit, daß der Angeklagte insoweit zumindest fahrlässig gehandelt hat, weil er aus Gleichgültigkeit Bedenken gegen seine Fahrweise in sich gar nicht erst hat aufkommen lassen und unbekümmert um die Folgen seines Verhaltens drauflosgefahren ist (BGHSt 5, 392, 395).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.1987 - Ss 102/86
    Auszug aus BGH, 12.04.1994 - 4 StR 688/93
    Zudem kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß auch zahlreiche nicht alkoholisierte Kraftfahrer vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht beachten und mit unangepaßter Geschwindigkeit fahren (vgl. OLG Saarbrücken VRS 72, 377, 379).
  • OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten

    Andererseits haben Fehlleistungen, die erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern bisweilen unterlaufen, geringeren Indizwert (vgl. für überhöhte Geschwindigkeit: BGH DAR 1968, 123; BGH NZV 1995, 80 [BGH 12.04.1994 - 4 StR 688/93] ; BayObLG VRS 60, 384 ).
  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar insbesondere bei der Beurteilung von Fahrfehlern von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluss gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten in nüchternem Zustand nicht unterlaufen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 12.04.1994 - 4 StR 688/93 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 25. Juli 1977 - 1 Ss 357/77 -, juris; OLG Köln a.a.O.; König a.a.O. Rn. 101).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Mithin unterliegt, da sich der Revisionsangriff gegen den Schuldspruch richtet, das Urteil in vollem Umfang der Nachprüfung(Senatsbeschluß vom 12. April 1994 - 4 StR 688/93).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Andererseits haben Fehlleistungen, die erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern bisweilen unterlaufen, geringeren Indizwert (vgl. für überhöhte Geschwindigkeit: BGH DAR 1968, 123 [Martin]; BGH NZV 1995, 80; BayObLG VRS 60, 384; vgl. für die Beschädigung eines Pkw beim Ausparken aus einer Parklücke: OLG Koblenz BA 77, 63; VRS 52, 350; VRS 54, 124; SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 -).
  • OLG Koblenz, 11.04.2002 - 1 Ss 25/02

    Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Beifahrer,

    Darüber kann der Gefährdete nicht verfügen (BGHSt 23, 261, 264; BGH NZV 1995, 80/81; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, StGB § 315 c Rdn. 43 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 9/21

    Straßenverkehrsgefährdung: Vorliegen einer groben Verkehrswidrigkeit; Vorwurf der

    (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 12. April 1994 - 4 StR 688/93, juris Rn. 9; OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 04. Oktober 2001 - Ss 272/01 (I 117), juris Rn. 5).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 1847/94

    Erstattung der notwendigen Auslagen in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen

    Ein solcher Umstand kann auch in einem Fahrfehler gesehen werden, wobei jedoch eine Verurteilung den Nachweis voraussetzt, daß der Fehler alkoholbedingt war (ganz h.M. und Rspr., vgl. Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdn. 7d m.w.N. insbes. Hinsicht. der Rspr.; zuletzt auch BGH, StV 1994, 543].

    Dabei ist in Rechnung zu stellen, ob auch zahlreiche nicht alkoholisierte Fahrer solche Verstöße begehen (BGH, StV 1994, 543 ), auch wenn dies die Indizwirkung des Verkehrsverstoßes für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit nicht von vornherein ausschließt (Dreher/Tröndle, a.a.O., Rdn. 7d m.w.N.).

  • OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 614/03

    Kein Regress bei fehlendem Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit

    In dem Hinweisbeschluss des Senates vom 13.11.2003 wurde bereits ausführlich dargelegt, dass aus dem Umstand, dass der Kläger zu 2) sich der Verkehrskontrolle entzogen hat und das Fahrzeug der Klägerin zu 1) innerörtlich bis auf 100 km/h beschleunigte, wodurch er in einer Kurve in Groß Schneen von der Fahrbahn abkam, nicht auf einen alkoholbedingten Fahrfehler des Klägers zu 2) geschlossen werden darf (BGHR StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Fahruntüchtigkeit 1 = StV 1994, 543 = NZV 1995, 80).
  • OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95

    Verurteilung aufgrund der Einlassung des Angeklagte; Überzeugung von der

    Selbst wenn der Angeklagte unter den gegebenen Umständen zu schnell fuhr, kann daraus noch nicht ohne weiteres auf alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, da auch zahlreiche nicht alkoholisierte Kraftfahrer mit unangepaßter Geschwindigkeit fahren (BGH NZV 1995, 80 ).
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