Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2891
OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94 (https://dejure.org/1994,2891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94 (https://dejure.org/1994,2891)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 2 Ss OWi 414/94 (https://dejure.org/1994,2891)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer und sog. "Mitzieh-Effekt"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß - Kein Fahrverbot bei Mitzieheffekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 82
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot

    BKatV aufgeführten Tatbestand (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluß vom 04.02.1994 - 2 Ss 0Wi 41/94-; OLG Hamm, Senatsbeschluß vom 05.05.1994 - 2 Ss 0Wi 414/94-, NZV 95, 82; BayObLG, Senatsbeschluß vom 27.04.1994, NZV 1994, 317 , jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats ist demjenigen, der sich zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht anhält, dann aber infolge einer auf einem Wahrnehmungsfehler - Verwechslung der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage - sowie des sogenannten Mitzieh-Effektes beruhenden Unachtsamkeit trotz fortdauernden Rotlichts in die Kreuzung einfährt, keine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG zur Last zu legen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 82; 1996, 206 (LS); so auch OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

    Unter diesen Umständen stellt sich der festgestellte Rotlichtverstoß nicht als Regelfall eines groben Pflichtenverstoßes dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 1998 in 2 Ss OWi 727/98 = VRS 96, 64, vom 27. September 1995 in 2 Ss OWi 998/95 = DAR 1995, 501 sowie vom 5. Mai 1994 in 2 Ss OWi 414/94 = NZV 1995, 82 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.09.1995 - 2 Ss OWi 998/95

    Absehen vom Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Wahrnehmungsfehler, losfahren, nachdem

    Unter diesen Umständen stellt sich nach der Auffassung des Senats (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse 2 Ss OWi 171/95 vom 09.03.1995; 2 Ss OWi 414/94 vom 05.05.1994; 2 Ss OWi 1138/93 vom 17.02.1994; 2 Ss OWi 71/94 vom 04.02.1994; 2 Ss OWi 170/93 vom 11.03.1993; 2 Ss OWi 144/93 vom 05.03.1993; ferner OLG Düsseldorf, NZV 1994, 161 und NZV 1995, 328; BayObLG, NZV 1994, 287; Janiszewski, NStZ 1994, 574) der festgestellte Rotlichtverstoß nicht als ein von Nr. 34.2.1 BKatV erfaßter Regelfall eines groben Pflichtenverstosses dar.
  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Die Rechtsprechung hat in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen oder des sogenannten "Mitziehens" wiederholt einen Regelfall verneint (vgl. BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139 = DAR 1993, 272 ; VRS 85, 472 = MS 1993, 429; DAR 1993, 271 ; OLG Hamm NZV 1995, 82 ).

    In der Entscheidung des OLG Hamm (NZV 1995, 82 ) ist zwar im Falle eines Mitziehens trotz eingetretener Schädigung die Verhängung eines Fahrverbots für unberechtigt gehalten worden.

  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße,

    Gemäß OLG Hamm, NZV 1995, 82, ist dann von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, wenn der Betroffen grundsätzlich gewillt war, sich den Verkehrsvorschriften entsprechend zu verhalten und der Rotlichtverstoß auf eine Augenblickversagen zurückzuführen ist.
  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Denn der Betroffene ließ sich aufgrund einer momentanen Unaufmerksamkeit von dem anfahrenden Geradeausverkehr "mitziehen" (sog. Mitzieheffekt - vgl. dazu OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; VRS 85, 139, 140; 85, 470, 471; OLG Hamm NZV 1995, 82; 2001, 221; VRS 90, 455; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; NJW 2003, 3720; BayObLG NZV 1994, 370; KG VRS 101, 301; OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 284).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Den Feststellungen kann auch nichts dafür entnommen werden, daß eine der Fallgruppen vorgelegen haben könnte, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung den Schluß auf eine gesteigerte Verantwortungslosigkeit und damit auf die Notwendigkeit der Verhängung der Regelsanktion als fernliegend oder gar als ausgeschlossen erscheinen läßt (z.B.: überraschend auftauchende Signalanlage [OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 = DAR 1994, 39 ; BayObLG NZV 1994, 287 DAR 1994, 329 ]; sog. "Mitzieheffekt [OLG Hamm NZV 1995, 82 VRS 88, 216 ]; sog. "Frühstarterfall" [OLG Köln VRS 87, 147, 150]; Ablenkung durch Suche nach Anschrift [OLG Koblenz DAR 1994, 287 ]; psych.
  • BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2583
OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I (https://dejure.org/1994,2583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I (https://dejure.org/1994,2583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - 5 Ss (OWi) 208/94 - (OWi) 108/94 I (https://dejure.org/1994,2583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Taxifahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.02.1990 - 5 Ss OWi 7/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94
    Es kann vielmehr bei der Verwerfung des Rechtsmittels sein Bewenden haben (vgl. OLG Düsseldorf VRS 79, 64, 66; Göhler, a.a.O., § 79 Rdnr. 45).".
  • OLG Düsseldorf, 27.12.1993 - 5 Ss OWi 352/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94
    Dies genügt (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Dezember 1993 5 Ss (OWi) 352/93 - (OWi) 153/93 I; Göhler, 0WiG, 10. Aufl. § 17 Rdnr. 24, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94
    Der Tatrichter muß sich dessen aber ausweislich der Gründe seiner Entscheidung bewußt gewesen sein (vgl. BGH NStZ 1992, 135 ).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 1 Ss 18/04

    Anordnung eines Fahrverbots bei Vorliegen einer außerordentlichen Härte

    Letztere mit einem Fahrverbot häufig verbundenen finanziellen und wirtschaftliche Einschränkungen muss der Betroffene aber hinnehmen, zumal diese vorliegend dadurch erheblich abgeschwächt werden, dass das Fahrverbot nach § 25 Abs. 2 a StVG nicht sofort, sondern erst nach Ablauf von vier Monaten wirksam wird, so dass der Betroffene sich hierauf einrichten und ggf. seinen Jahresurlaub in diese Zeit legen kann (ähnlich: OLG Düsseldorf VRS 87, 450 f.: Taxifahrer).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1995 - 5 Ss OWi 78/95
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kfz, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 = NZV 1995, 82 (LS) DAR 1994, 408 (LS) ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 VM 1994, 45 = JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
    Jedoch haben Umstände, wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister weder für sich noch in ihrem Zusammentreffen ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse DAR 1996, 366 ; VRS 87, 450 ; NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = JMBl.NW 1994, 70; NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.1995 - 5 Ss OWi 38/95
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kfz, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister oder eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 = NZV 1995, 82 (LS) DAR 1994, 408 (LS) ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 VM 1994, 45 = JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95

    Zur zurückhaltenden Beurteilung von Einzelumständen, Beruf und

    Jedoch haben Umstände, wie eine etwa hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen in dem Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 , vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 553 = VM 1994, 45, vom 22. März 1995 a.a.O. und vom 31. März 1995 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1996 - 5 Ss OWi 191/96
    Allerdings haben - häufig vorliegende - Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug selbst zu steuern, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister, eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit oder eine gut ausgebaute und trockene Straße im Zeitpunkt der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen in der Regel kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22 sowie vom 22. März 1995, 31. März 1995 und 2. Juni 1995 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 5 Ss OWi 142/96

    Gründe für Absehen von Regelfahrverbot L

    Jedoch haben Umstände, wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister oder eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit weder für sich noch kumulativ ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung eines Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = JMBl.NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22; vom 15. Dezember 1995 - 5 Ss (OWi) 433/95 - (OWi) 193/95 1 und vom 8. Mai 1996 - 5 Ss (OWi) 146/96 - (OWi) 55/95 I).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1995 - 5 Ss OWi 371/95
    Jedoch haben Umstände, wie etwa eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBl. NW 1994, 70; vom 20. Juli 1993 in NZV 1993, 445 = VRS 86, 144 = VM 1994, 22; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss OWi 118/95
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Benutzung eines Kfz, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 = NZV 1995, 82 (LS) = DAR 1994, 408 (LS) ; vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 353 = VM 1994, 45 = JMBI.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 5 Ss OWi 156/97
    Dagegen haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche bzw. berufliche Angewiesensein des Betroffenen auf die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug steuern zu können, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbotes absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 ; vom 6. November 1995 in VRS 91, 152 ; vom 14. Juni 1996 in VRS 92, 44 sowie vom 11. Oktober 1996 in JMBl NW 97, 83, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.05.2000 - 5 Ss OWi 19/00

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur

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