Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 11.07.1995 | OLG Düsseldorf, 22.12.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß, wenn ein Geradeausfahrer zunächst hält, dann aber bei aufleuchtendem Rechtsabbiegepfeil losfährt

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1996, 117 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

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  • OLG Köln, 18.07.1996 - Ss 179/96  

    StVO § 37 Abs. 2

    Dies kann der Fall sein z. B. bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (vgl. BayObLG DAR 1996, 31; OLG Düsseldorf VRS 88, 218, OLG Hamm VRS 88, 73; SenE NZV 1994, 41), bei Verkehrsregelung auf einer nur einspurig befahrbaren Brücke (OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309), bei "Frühstartern" (OLG Oldenburg VRS 85, 362 und 85, 450), bei Weiterfahrt nach Anhalten infolge Verwechslung der für den Fahrer geltenden Lichtzeichen (OLG Düsseldorf DAR 1993, 271; NZV 1994, 161 = VRS 86, 471; DAR 1996, 107; OLG Hamm DAR 1995, 501 = VRS 90, 455; NZV 1996, 117 und 1996, 206; OLG Karlsruhe NZV 1996, 206; KG VRS 87, 52) oder in ähnli-chen Situationen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 328 = VRS 89, 226; VRS 90, 149; DAR 1996, 32 = NZV 1996, 39 = VRS 90, 457).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07  

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    Bei näherer Betrachtung zählt hierzu aufgrund der tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts allerdings nur, dass der als Taxifahrer offenbar ortskundige Betroffene die für ihn als Linksabbieger geltende Lichtzeichenanlage - wie das zunächst erfolgte Anhalten bei Rotlicht belegt - nicht gänzlich unbeachtet gelassen hat und möglicherweise durch den auf der benachbarten (weiteren) Linksabbiegespur bei Rotlicht ebenfalls haltenden Streifenwagen der Polizei derart abgelenkt worden sein könnte, dass er aufgrund einer Verwechslung der für ihn maßgeblichen Lichtzeichenanlage seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortgesetzt haben könnte, als die sich aus seiner Sicht ganz rechts befindliche und vom Betroffenen wahrgenommene, jedoch ausschließlich für den Geradeausverkehr bestimmte Lichtzeichenanlage auf Grünlicht umschaltete (vgl. zu vergleichbaren "Frühstarter" - Fällen aus der Rspr. z.B. OLG Hamm NZV 1997, 190 f. und 446 f:; ferner OLG Hamm NJW 1997, 2125/2126 f; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719/3720 f und schon OLG Hamm NZV 1996, 117; zusammenfassend: Deutscher, in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren Rn. 809 ff., insbesondere Rn. 837 ff. m. weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 24.02.2003 - 2 Ss OWi 1133/02  

    Rotlichtverstoß, Mitzieheffekt, Absehen vom Fahrverbot, qualifizierter

    Die Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. dazu zuletzt den von der Generalstaatsanwaltschaft zitierten Beschluss des Senats vom 09. November 1999, 2 Ss OWi 1065/99, veröffentlicht in VRS 98, 392 = DAR 2000, 418 = VM 2000, 68 (Nr. 78) = NZV 2001, 222, mit weiteren Nachweisen, vgl. aus der Senatsrechtsprechung auch Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1995, 2 Ss OWi 1200/95, ebenfalls mit weiteren Nachweisen.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss (OWi) 180/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1996, 117



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95  

    BKatV § 2 Abs. 2 S. 2, Abs. 4; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVO § 3

    Soweit der Tatrichter berufliche Beeinträchtigungen des Betroffenen berücksichtigt hat, ist anzumerken, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie etwa im Verlust des Arbeitsplatzes oder der sonstigen wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210, 212; OLG Celle in NZV 1996, 117, 118; OLG Oldenburg in NZV 1993, 198 ); anderenfalls liefe die Funktion des Fahrverbots als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme weitgehend ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 119, 120).

    Vielmehr hat er derartiges Vorbringen ausweislich seiner Urteilsgründe besonders kritisch zu würdigen und nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend zu übernehmen (vgl. OLG Celle in NZV 1996, 117, 118).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01  

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Mit Recht machen die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main geltend, daß das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht ­ wie hier - ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden darf (vgl. OLG Celle, NZV 1996, 117; OLG Koblenz, NZV 1996, 373, 1997, 48).
  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03  

    Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot

    Er muss vom sicheren Eintritt dieser - erfahrungsgemäß kaum jemals wirklich eintretenden - Folge vielmehr überzeugt sein und diese Überzeugung im Einzelnen begründen können (OLG Koblenz aaO.; OLG Celle NZV 96, 117).
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  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96  

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Die tatrichterliche Überzeugung hiervon darf nicht ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden (OLG Celle, NZV 1996, 117 ; Beschl. des Senats v. 15. April 1996 2 Ss 291/95 - S. 5).
  • BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96  

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer

    Dem Betroffenen ist zuzumuten, die Folgen des Fahrverbots durch Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Celle NZV 1996, 117 ; OLG Hamm NZV 1995, 366 ).
  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03  

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Dies zwingt das Tatgericht, derartiges Vorbringen in den Urteilsgründen besonders kritisch zu würdigen und nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend zu übernehmen (vgl. OLG Stuttgart NZV 1994, 371, 372; OLG Celle NZV 1996, 117, 118; OLG Düsseldorf VRS 93, 366, 368; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 345, 346).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96  

    BKat Nr. 10; BKatV § 2 Abs. 2 S. 2; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

    Im übrigen ist dem Betroffenen zuzumuten, vorübergehend auf öffentliche Verkehrsmittel oder gegebenenfalls die Benutzung eines Taxis auszuweichen (OLG Hamm DAR 1995, 374, 375; OLG Düsseldorf VRS 1989, 218, 221), vorübergehend einen Fahrer einzustellen (OLG Hamm und OLG Düsseldorf je aaO.) oder die Folgen eines Fahrverbots durch die Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Hamm NZV 1995, 366 ; OLG Köln VRS 1988, 392, 394; OLG Celle NZV 1996, 117 ).
  • KG, 24.08.1998 - 3 Ws (B) 442/98  
    Der Tatrichter ist daher gehalten, derartiges Vorbringen kritisch zu würdigen, und darf es nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend hinnehmen (vgl. OLG Celle NZV 1996, 117), wie es hier geschehen ist.
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 3 Ss OWi 1429/97  

    Absehen vom Regelfahrverbot, Anwendungsgleichheit, besondere Härte,

    Erhebliche berufliche Folgewirkungen für den Betroffenen, der eine Existenzgefährdung zumindest glaubhaft machen muss (zu vgl. OLG Celle NZV 1996, 117; OLG Hamm NZV 1996, 118; OLG Koblenz NZV 1996, 373) sind nicht dargetan.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 2 Ss (OWi) 438/95 - (OWi) 131/95 II   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1996, 117



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96  

    qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Rechtsprechung die Auffassung, dass von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann auszugehen sei, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhalte und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfahre (vgl. OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117; BayObLG DAR 1996, 103; differenzierend nach dem Grad des Verschuldens: OLG Hamm (4. Strafsenat) ZfS 1995, 152).

    Zur Begründung wird hierbei angeführt, dass der Zeitraum einer abstrakten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in dem von Nr. 34.2 BKatV erfaßten Zeitraum von einer Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase beginne und erst mit dieser ende, da während dieser gesamten Zeit mit Querverkehr von Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern gerechnet werden müsse (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 117).

    Der Gesetzgeber habe vielmehr das Ziel verfolgt, die Mißachtung des Rotlichts während der gesamten Phase, in der eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bestehe, höher zu ahnden, als Verstöße in der ersten Sekunde der Rotlichtphase (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1996, 117).

    Soweit verschiedentlich eine Einschränkung des Anwendungsbereiches des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV mit dem Willen des Verordnungsgebers begründet wird (so insbes.: OLG Karlsruhe NZV 1996, 206), ist diese Argumentation wenig überzeugend, da der Wille des Verordnungsgebers zum Teil gerade auch zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses, nämlich zur Anwendung des Regeltatbestandes der Nr. 34.2 BKatV herangezogen wird (so: OLG Düsseldorf NZV 1996, 117).

    Es spricht jedoch viel dafür, dass der Grund für die in Nr. 34.2 BKatV vorgesehene erhöhte Ahndung des Rotlichtverstoßes bei einer länger als eine Sekunde dauernden Rotphase des Wechsellichtzeichens in der ab diesem Zeitpunkt eintretenden abstrakten Gefährdung des Querverkehrs liegt (so auch: OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117).

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98  

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, es handele sich trotz einer nur bloßen Unachtsamkeit in solchen Fällen gleichwohl um einen Regelfall, der die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertige, wenn nur die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt seien, weil dann eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers i.S.d. § 25 Abs. 1 StVG indiziert sei (so der hiesige 3. Senat mit Beschluß vom 14. November 1996 - 3 Ss OWi 1178/96 - vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117), überzeugt dies nicht und dürfte zumindest seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. September 1997 (NZV 1997, 525) zur Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit nicht mehr haltbar sein.
  • OLG Hamm, 06.03.2001 - 3 Ss OWi 998/00  

    qualifizierter Rotlichtverstoß; Mitzieheffekt; Gefährdung des Querverkehrs

    Eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ist aber nicht nur bei Rotlichtverstößen eine Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase gegeben, sondern sie besteht gleichermaßen, wenn ein Kraftfahrer in einem späteren Stadium der Rotlichtphase in den Kreuzungsbereich einfährt, nachdem er zuvor vor der Lichtzeichenanlage angehalten hatte (vgl. Senat, NJW 1997, 2125; ebenso OLG Düsseldorf, NZV 1996, 117).
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