Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 09.01.1996

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95   

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OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 (https://dejure.org/1995,5360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 (https://dejure.org/1995,5360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 1 Ss 541/95 (https://dejure.org/1995,5360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 159
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 16.02.1995 - 1 ObOWi 21/95

    Fahrverbot; Regelfall; Dauer; Überschreitung; Vorahndung; Bußgeldrahmen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95
    Die Erhöhung des Fahrverbots über die Dauer eines Monats hinaus kommt dann in Betracht, wenn gewichtige, für den Betroffenen nachteilige Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß ein Fahrverbot von einem Monat nicht ausreicht, um ihn nachhaltig zu beeindrucken; diese Gründe sind im Urteil darzulegen (vgl. BayObLG, Beschluß vom 09. Januar 1990 bei Janiszewski NStZ 1990 S. 274; BayObLG Beschluß vom 05. Juli 1991 bei Janiszewski NStZ 1991, 579; BayObLG ZfS 1995, S. 152 ff.; vgl. auch Himmelreich/Hentschel, a.a.O. Rdnr. 342 c).

    Unter diesen Umständen fehlt es im angefochtenen Urteil an Ausführungen dazu, ob nicht aufgrund der Wechselwirkung zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine höhere Geldbuße ausreicht, so daß von einem länger als einen Monat dauernden Fahrverbot abzusehen ist (vgl. BVerfG NJW 1969, 1623 ; BayObLG ZfS 1995, S. 152 f., 153).

    Zwar kann dennoch in diesen Fällen die Verhängung eines längeren Fahrverbots gerechtfertigt sein (weiter einschränkend BayObLG ZfS 1995, S. 152 f.), sieht doch auch der Bußgeldkatalog bei außerordentlich schweren Verstößen Regelfahrverbote von zwei und drei Monaten beim Ersttäter vor.

  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95
    Unter diesen Umständen fehlt es im angefochtenen Urteil an Ausführungen dazu, ob nicht aufgrund der Wechselwirkung zwischen Geldbuße und Fahrverbot eine höhere Geldbuße ausreicht, so daß von einem länger als einen Monat dauernden Fahrverbot abzusehen ist (vgl. BVerfG NJW 1969, 1623 ; BayObLG ZfS 1995, S. 152 f., 153).
  • BayObLG, 21.05.1976 - 1 ObOWi 116/76

    Verkehrsordnungswidrigkeiten; Mehrere; Ahndung; Fahrverbot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.1995 - 1 Ss 541/95
    Dies ergibt sich schon daraus, daß auch bei einer gleichzeitigen Aburteilung mehrerer tatmehrheitlich begangener Ordnungswidrigkeiten, bei denen jede einzelne zur Verhängung eines Fahrverbots ausreichen würde, lediglich ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten auszusprechen ist (BayObLG VM 1976, S. 57 f. = VRS 51, 221 ff.; OLG Celle ZfS 1993, S. 30 f.; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Band 1, 7. Auflage 1992, Rdnr. 343 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 21. November 1995 - 1 ObOWi 595/95, des Oberlandesgerichts Bamberg vom 16. September 2013 - 2 Ss OWi 743/13, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2002 - 2 Ss (OWi) 16 B/02, VRS 106, 212, und vom 5. März 2013 - (2 B) 53 SsOWi 74/13 (41/13), VRS 124, 346 f.; des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 18. November 1997 - 5 Ss (OWi) 281/97 - (OWi) 170/97 I, NZV 1998, 298, 299, des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 6. September 2001 - 2 Ss OWi 222/01, SchlHA 2002, 177, und des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 1995 - 1 Ss 541/95, NZV 1996, 159, 160, gehindert.

    1 St 314/76">VRS 51, 221, 222 f.; Brandenburgisches OLG, VRS 106, 212; OLG Stuttgart, NZV 1996, 159, 160; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 512; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 25 StVG Rn. 38; Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 20 Rn. 6, § 66 Rn. 24; Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 20 Rn. 8; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10. Aufl., S. 418, 474; Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis, Alkohol, Drogen, 6. Aufl., S. 462; Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., 2014, S. 481; Zopfs, DAR 2015, 538; kritisch KK-OWiG/ Mitsch, 4. Aufl., § 20 Rn. 8; ders., Recht der Ordnungswidrigkeiten, 2. Aufl., S. 186) und angesichts des auf Geldbußen beschränkten Wortlauts des § 20 OWiG zu erwarten gewesen wäre, wenn nach dem Willen des Gesetzgebers das Kumulationsprinzip auch für das Fahrverbot hätte gelten sollen.

    b) Gegen die Verhängung zweier Fahrverbote in demselben Verfahren spricht weiterhin der gesetzessystematische Vergleich mit dem strafrechtlichen Fahrverbot (Brandenburgisches OLG, VRS 106, 212, 213; BayObLG, VRS 51, 221, 222 f.; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 298, 299; NZV 1998, 512, 513; OLG Stuttgart, NZV 1996, 159, 160; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2002, 177).

    Dies verlangt eine Gesamtbetrachtung aller abzuurteilenden Taten und eine Bemessung der Dauer des Fahrverbots entsprechend dem sich aus dieser Gesamtbetrachtung ergebenden Einwirkungsbedarf auf den Betroffenen (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1996, 159, 160; OLG Düsseldorf, NZV 1998, 298, 299; NZV 1998, 512, 513; Brandenburgisches OLG, VRS 106, 212, 213; VRS 124, 346, 347; BayObLG, VRS 51, 221, 223; Widmaier, NJW 1971, 1158, 1159).

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    Soweit ersichtlich, ist bislang einhellige - weitgehend tragende - Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass innerhalb derselben Entscheidung auch dann nicht mehrfach auf ein Fahrverbot erkannt werden kann, wenn mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden, von denen jede bereits für sich allein die Anordnung eines Fahrverbots rechtfertigen würde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. November 1995 - 1 ObOWi 595/95, juris Rn. 15 mwN; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. September 2013 - 2 Ss OWi 743/13, juris Rn. 11; Brandenburgisches OLG, Beschlüsse vom 28. Mai 2002 - 2 Ss [OWi] 16 B/02, VRS 106, 212, 213; vom 5. März 2013 - [2 B] 53 Ss-OWi 74/13 [41/13], VRS 124, 346 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1997 - 5 Ss [OWi] 281/97, NZV 1998, 298, 299; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 6. September 2001 - 2 SsOWi 222/01, SchlHA 2002, 177; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - 1 Ss 541/95, NZV 1996, 159, 160; zum Zusammentreffen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in demselben Verfahren OLG Celle, Urteil vom 13. Oktober 1992 - 1 Ss 266/92, NZV 1993, 157).
  • KG, 12.12.2014 - 3 Ws (B) 601/14

    Erfüllung zweier Tatbestände der BKatV: Addition der Regelfahrverbote

    Bei der Erfüllung zweier Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung, die ein Regelfahrverbot vorsehen, durch eine Handlung ist bei Vorliegen des Regelfalls die Dauer der Regelfahrverbote nicht zu addieren (vgl. OLG Stuttgart NZV 1996, 159 m. w. N).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10

    Länge des Fahrverbots bei Vorliegen einer groben wie auch beharrlichen

    Erfüllt ein Verhalten mehrere in der Bußgeldkatalogverordnung aufgeführte Tatbestände, die ein Fahrverbot indizieren, so sind die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Verbotsfristen nicht ohne weiteres zu addieren (OLG Hamm vom 1. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 758/06 - sowie OLG Stuttgart vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 -, in juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 27).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 2 Ss OWi 16 B/02

    Nur ein Fahrverbot bei realkonkurrierenden Ordnungswidrigkeiten

    c) das Gesetz erlaubt es nicht, zwei oder mehrere rechtskräftige Fahrverbote nacheinander zu vollstrecken, so dass es sinnlos wäre, zwei oder gar mehrere Fahrverbote nebeneinander anzuordnen (vgl. BayObLG VRS 51, 221; OLG Celle NZV 1993, 157; OLG Stuttgart VRS 91, 134; Bbg. OLG ZfS 1997, 277).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1997 - 5 Ss OWi 281/97
    Bei der Verwirklichung eines Tatbestandes der Bußgeldkatalogverordnung, der ein Regelfahrverbot vorsieht, in zwei Fällen (§§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV -Bußgeldkatalog lfd. Nr. 5.3.5-, 20 OWiG ) - wie hier - kommt lediglich die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots in Betracht (vgl. BayObLG VM 1976, 57f.; OLG Celle NZV 1993, 157 ; OLG Stuttgart VRS 91 (1996), 134f.; Jagusch/Hentschel a.a.0.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1998 - 5 Ss OWi 236/98

    Nur ein Fahrverbot bei tatmehrheitlichen Geschwindigkeitsverstößen

    Bei der Verwirklichung eines Tatbestandes deS Bußgeldkataloges, der ein Regelfahrverbot vorsieht, in mehreren Fällen kommt lediglich die Verhängung eines einheitlichen Fahrverbots in Betracht (vgl. BayObLG, VerkMitt 1976, 57 f.; OLG Celle, NZV 1993, 157 ; OLG Stuttgart, NZV 1996, 159 = VRS 91, 134 f.; ferner Senatsbeschluß vom 18. November 1997, aaO., sowie Jagusch/Hentschel, aaO., § 25 StVG Rdnr. 17).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2013 - 53 Ss OWi 74/13

    Dauer des Fahrverbots bei tatmehrheitlich verwirklichte Ordnungswidrigkeiten

    Der Bußgeldrichter verkennt in diesem Zusammenhang, dass den von ihm zitierten Entscheidungen ausnahmslos Fälle zu Grunde liegen, in welchen für tatmehrheitlich verübte Ordnungswidrigkeiten jeweils nur Mindestregelfahrverbote von einem Monat nach der BKatV in Betracht kamen (Bbg.OLG, Beschluss vom 27. September 2012 - (2B) 53 Ss-OWi 545/12-; Beschluss vom 8. April 1907 90 - 1 Ss (OWi) 6 B/97 - Beschluss vom 5. März 2012 - (2B) 53 Ss-OWi 354/11 (162/11) - OLG Düsseldorf NZV 1998 512; 298; OLG Stuttgart NZV 1996, 159 mwN).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2011 - 53 Ss OWi 546/10 (257/10

    Keine Addition von Fahrverboten bei gleichzeitig grobem und beharrlichem

    Erfüllt ein Verhalten mehrere in der Bußgeldkatalogverordnung aufgeführte Tatbestände, die ein Fahrverbot indizieren, so sind die in der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenen Verbotsfristen nicht ohne weiteres zu addieren (OLG Hamm vom 1. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 758/06 - sowie OLG Stuttgart vom 18.12.1995 - 1 Ss 541/95 -, in juris; Hentschel/König/ Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 27).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95   

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https://dejure.org/1996,5459
BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95 (https://dejure.org/1996,5459)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95 (https://dejure.org/1996,5459)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 1 ObOWi 715/95 (https://dejure.org/1996,5459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlichtverstoß; Querverkehr; Frühstart

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 159 (Ls.)
  • VersR 1997, 380
  • BayObLGSt 1996, 3
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie bereits ausgeführt, konnte das Amtsgericht darin, daß der Betroffene ein sog. Frühstarter war, einen besonderen Tatumstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV sehen, weshalb § 1 Abs. 1 BKatV , § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2.1 BKat gesetzeskonform einschränkend auszulegen ist (vgl. OLG Oldenburg VRS 85, 362 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472; 86, 471; OLG Köln VRS 87, 147, 148).

    Das Amtsgericht hat nicht ausreichend beachtet, daß der durch das festgestellte verbotswidrige Handeln indizierte grobe Pflichtverstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nur dann nicht vorgelegen hätte, wenn eine Gefährdung des Querverkehrs hätte ausgeschlossen werden können, z.B. weil dieser bereits durch Rotlicht gesperrt und auch nicht mit Nachzüglern zu rechnen war (vgl. OLG Oldenburg aaO.; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472, 473).

  • OLG Oldenburg, 02.04.1993 - Ss 132/93

    Vorschneller Frühstarter; Verbotswidrige Fahrweise; Nachzügler; Regelahndung;

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie bereits ausgeführt, konnte das Amtsgericht darin, daß der Betroffene ein sog. Frühstarter war, einen besonderen Tatumstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV sehen, weshalb § 1 Abs. 1 BKatV , § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2.1 BKat gesetzeskonform einschränkend auszulegen ist (vgl. OLG Oldenburg VRS 85, 362 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472; 86, 471; OLG Köln VRS 87, 147, 148).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte eingehende Begründung zu geben (BGHSt 38, 231, 237).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss OWi 403/93
    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie bereits ausgeführt, konnte das Amtsgericht darin, daß der Betroffene ein sog. Frühstarter war, einen besonderen Tatumstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV sehen, weshalb § 1 Abs. 1 BKatV , § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2.1 BKat gesetzeskonform einschränkend auszulegen ist (vgl. OLG Oldenburg VRS 85, 362 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472; 86, 471; OLG Köln VRS 87, 147, 148).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100, 101).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Rechtsprechung die Auffassung, daß von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann auszugehen sei, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhalte und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfahre (vgl. OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117 ; BayObLG DAR 1996, 103 ; differenzierend nach dem Grad des Verschuldens: OLG Hamm (4. Strafsenat) ZfS 1995, 152).

    Von der Anwendung der BKatV könne auch nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen aufweise, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt sei, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein könne (vgl. BayObLG DAR 1996, 103, 104).

    Dabei wird allerdings verkannt, daß auch in einer bloßen Unachtsamkeit eine gravierende Fahrlässigkeit liegen kann (vgl. hierzu BayObLG DAR 1996, 103, 104).

  • OLG Bamberg, 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09

    Rotlichtverstoß: Absehen vom Fahrverbot bei einem Frühstarter

    Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.).
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Von dessen Verhängung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und nur minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen besonderen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (OLG Bamberg DAR 2006, 515; BayObLGSt 1994, 56 und 100/101; 1996, 3/4 f.).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    7Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.).
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Die weitere Frage, ob trotz des Rotlichtverstoßes eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden kann, ist demgegenüber nur für die Annahme eines groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG und damit für die Bestimmung der Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes i.S.d. Annahme eines mit der Verhängung eines Fahrverbotes bewährten qualifizierten Rotlichtverstoßes von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 16.07.1996, 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103; OLG Köln, NZV 1994, 330, 331; OLG Zweibrücken, ZfS 1994, 147, 148; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

    Angesichts der von ihm hier rechtsfehlerfrei und von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen festgestellten Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes des Betroffenen würde ein solcher grober Pflichtverstoß nur dann ausscheiden, wenn bereits eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs, insbesondere auch der Fußgänger und Radfahrer als möglicher Benutzer der Fußgängerfurt, hier hätte ausgeschlossen werden können, etwa weil der Querverkehr bereits durch Rotlicht gesperrt war und auch nicht mit Nachzüglern zu rechnen war (Senat, Beschluss vom 16.0 l 9 - 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103).

  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Im Hinblick auf diese Rechtsprechung bestehen Zweifel, ob an der bisher vom Senat vertretenen Auffassung, der auch der Amtsrichter gefolgt ist, festgehalten werden kann, daß von einem Fahrverbot in der Regel nicht abgesehen werden darf, wenn es zu einer abstrakten Gefährdung gekommen ist (BayObLGSt 1996, 3/5).
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