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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95   

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OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95 (https://dejure.org/1995,2614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95 (https://dejure.org/1995,2614)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. August 1995 - 2 Ss 72/95 (https://dejure.org/1995,2614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; StPO § 344 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 322
  • NStZ-RR 1996, 245
  • NZV 1996, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213; 21, 334; 29, 203).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213; 21, 334; 29, 203).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.1973 - 1 Ss 300/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. BGHSt 3, 213; 21, 334; 29, 203).
  • OLG Köln, 26.06.1980 - 1 Ss 476/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1993 - 3 Ws 5/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • OLG Koblenz, 19.06.1981 - 1 Ws 330/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • BGH, 02.10.1951 - 2 StR 545/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95
    Unter Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften ist nach ganz h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum ohne Rücksicht auf den Wohnsitz gemäß § 7 BGB sowie unabhängig von melderechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung diejenige Räumlichkeit zu verstehen, die der Zustellungsadressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich für eine gewisse Dauer bewohnt, d.h. in der er hauptsächlich lebt und insbesondere schläft; während die Eigenschaft solcher Räume als Wohnung durch vorübergehende Abwesenheit grundsätzlich nicht aufgehoben wird, geht sie dann verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Empfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an einen neuen Aufenthaltsort verlagert (zum ganzen vgl. BGH NJW 1951, 931 und NJW 1978, 1858; BayObLG JR 1961, 271; OLG Karlsruhe NJW 1973, 1515; OLG Köln NJW 1980, 2720; OLG Koblenz MDR 1981, 1036; OLG Düsseldorf StV 1993, 400).
  • OLG Oldenburg, 07.01.2021 - 1 Ss 221/20

    Verwerfungsurteil nach unentschuldigtem Fehlen in der Hauptverhandlung; Wirksame

    Danach müssen die den Verfahrensverstoß begründenden Tatsachen so vollständig und genau mitgeteilt werden, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2006 - 5 Ss 570/05, juris Rn. 8; KG, Urteil vom 16.06.2008 - 1 Ss 44/08, NStZ 2009, 111 f.).

    Wird für die Ladung der zwar nicht gesetzlich vorgeschriebene, aber in Nr. 117 Abs. 1 Satz 1 RiStBV empfohlene Weg der Zustellung gewählt und erfolgt diese in Form der Ersatzzustellung, dann ist es für die Wirksamkeit einer ordnungsgemäßen Ladung als Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ohne Belang, ob der Angeklagte das Schriftstück tatsächlich erhalten und zur Kenntnis genommen hat; es genügt, dass ihm in einer den Anforderungen verfahrens-, insbesondere zustellungsrechtlicher Vorschriften genügenden Weise Gelegenheit dazu gegeben worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.08.1995 - 2 Ss 72/95, NStZ-RR 1996, 245).

  • OLG Hamm, 03.11.2004 - 4 Ss 359/04

    Verwerfungsurteil; Verfahrensrüge; Begründung; Wohnsitz; Wohnung

    Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann vom Angeklagten im Revisionsverfahren nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden (Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 329 Rdnr. 48), wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO vorgetragen werden müssen (so auch OLG Karlsruhe NZV 1996, 164; Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 48 a.E.).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1858; OLG Karlsruhe, NZV 1996, 164, 165).
  • OLG Köln, 27.12.2022 - 1 RBs 409/22

    Strenge Begründungserfordernisse nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO bei Anträgen auf

    Danach müssen die den Mangel enthaltenden Tatsachen in der Rechtsbeschwerdebegründung so genau bezeichnet und vollständig angegeben werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht schon anhand der Begründung prüfen und beurteilen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, falls die behaupteten Tatsachen zutreffen (BGHSt 3, 213 = NJW 1952, 1386; BGHSt 21, 334 = NJW 1968, 710; BGHSt 29, 203 = NJW 1986, 1292; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 245 = VRS 90, 438 [439]; SenE v. 24.03.2000 - Ss 134/00 -).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2006 - 5 Ss 570/05

    Revision gegen die Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten:

    Das Fehlen dieser Voraussetzungen kann vom Angeklagten nur mit der Verfahrensrüge geltend gemacht werden, wobei sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO vorgetragen werden müssen (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 329 Rn. 48, OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 245).
  • OLG Hamm, 25.11.2002 - 2 Ss OWi 537/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Verwerfung des Einspruchs, ordnungsgemäße Ladung,

    Entsprechender Angaben hätte es in der Rechtsmittelbegründungsschrift bedurft, weil es für die Wirksamkeit einer schriftlichen Ladung (als Voraussetzung für ein Verwerfungsurteil gern § 74 Abs. 2 OWiG) genügt , dass dem Betroffenen in einer den Anforderungen verfahrensrechtlicher Vorschriften genügender Weise Gelegenheit zur Kenntnisnahme gegeben worden ist ( zu vgl. OLG Karlsruhe, VRS 90, 438 - 440).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1858; OLG Karlsruhe, NZV 1996, 164, 165).
  • KG, 16.06.2008 - 1 Ss 44/08

    Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten: Anforderungen an die

    Letztere setzt voraus, dass der Revisionsführer gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die für die Beurteilung des Mangels maßgeblichen Umstände umfassend und vollständig mitteilt, im Rahmen der Rüge des Fehlens einer ordnungsgemäßen Ladung sämtliche hierfür maßgeblichen Umstände [vgl. OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; BayObLG NStZ-RR 2001, 374; OLG Karlsruhe VRS 90, 438 (439); Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., Rdn. 48; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, Rdn. 51; Frisch in SK, StPO, Rdn. 68; jeweils zu § 329 StPO].
  • KG, 30.01.2009 - 2 Ws 532/08

    Öffentliche Zustellung einer Ladung: Aushang bei richtigem Gericht trotz falscher

    1.a) Nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO müssen alle Tatsachen umfassend und vollständig vorgetragen werden, die aufzeigen, daß die Voraussetzungen des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO nicht gegeben waren, nämlich daß eine ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung nicht vorlag (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 374, 375; OLG Stuttgart Justiz 2006, 235; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 114; OLG Karlsruhe VRS 90, 438, 439 = NStZ-RR 1996, 245; KG StV 2009, 14; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 329 Rdn. 48; Gössel in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 329 Rdn. 100; Brunner in KMR, StPO, § 329 Rdn. 52; Frisch in SK-StPO, § 329 Rdn. 68).
  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 476/03

    Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung: Freibeweisverfahren

    Denn danach hätte der Beschwerdeführer alle hierfür maßgeblichen Tatsachen vortragen müssen (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1996, 164).
  • KG, 30.01.2009 - 1 Ss 275/08

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung durch Aushang einer die falsche

  • KG, 07.08.2000 - 1 Ss 226/00
  • KG, 23.02.2000 - 1 Ss 28/00
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3432
OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95 (https://dejure.org/1995,3432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95 (https://dejure.org/1995,3432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 1995 - 2 Ss OWi 941/95 (https://dejure.org/1995,3432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlen; Betroffener; Aufklärung; Überprüfung; Persönliches Erscheinen; Zeugenladung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 115
  • NZV 1996, 164
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.11.1975 - 2 Ss OWi 1152/75
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95
    Der Zweck des § 74 Abs. 2, das Verfahren rasch und mit wenig Aufwand zum Abschluß zu bringen, würde jedoch umgangen, wenn das Amtsgericht jedenfalls dann, wenn auch Zeugen nicht erschienen sind, nach Aktenlage eine Überprüfung dahin vornehmen müßte, ob möglicherweise auch ohne diese Zeugen hätte verhandelt werden können, zumal die Entscheidung darüber, ob die Vernehmung bestimmter Zeugen zur Aufklärung des Sachverhalts geboten ist, oftmals weitgehend von dem gesamten übrigen Beweisergebnis abhängt (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluß vom 18. November 1975, 2 Ss OWi 1152/75,-nur Leitsatz in NJW 1976, 1329-; SchlHA (E/L) 81, 91; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 74 Rn. 34).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95
    Daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen neben der Zeugenladung zulässig war, da sie zur Aufklärung des Sachverhalts nicht nur geboten, sondern notwendig erschien, versteht sich in Anbetracht der oben näher dargelegten Erklärung des Betroffenen im Termin, nicht er, sondern sein Bruder sei gefahren, von selbst und bedarf keiner näheren Ausführung (vgl. hierzu: BGH NJW 1992, 2494 ; OLG Koblenz, NZV 1994, 332; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 73 , Rn. 16 ff; ders. NStZ 1995, 117).
  • OLG Koblenz, 19.01.1994 - 2 Ss 364/93

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Beitrag zur Sachaufklärung; Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95
    Daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen neben der Zeugenladung zulässig war, da sie zur Aufklärung des Sachverhalts nicht nur geboten, sondern notwendig erschien, versteht sich in Anbetracht der oben näher dargelegten Erklärung des Betroffenen im Termin, nicht er, sondern sein Bruder sei gefahren, von selbst und bedarf keiner näheren Ausführung (vgl. hierzu: BGH NJW 1992, 2494 ; OLG Koblenz, NZV 1994, 332; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 73 , Rn. 16 ff; ders. NStZ 1995, 117).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Der Senat hat insoweit bereits darauf hingewiesen, dass von der Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG das Gericht grundsätzlich nicht deshalb Abstand nehmen muss, weil außer dem Betroffenen in der Hauptverhandlung auch ein Zeuge ausgeblieben ist (vgl. Senat in DAR 1996, 33 = NZV 1996, 164 = NStZ-RR 1996, 115 = VRS 1990, 436).
  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Im übrigen darf das Gericht grundsätzlich auch dann, wenn geladene Zeugen nicht erschienen sind, wegen unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen, der die vom Gericht für geboten erachtete Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts ablehnt, den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG verwerfen; andernfalls würde der Zweck des § 74 Abs. 2 OWiG , das Verfahren rasch und mit wenig Aufwand zum Abschluß zu bringen, vereitelt, zumal die Entscheidung darüber, ob die Vernehmung bestimmter Zeugen zur Aufklärung des Sachverhalts geboten ist, oftmals weitgehend von dem gesamten übrigen Beweisergebnis abhängt (OLG Hamm NZV 1996, 164 m.w.N.).
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