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   OLG Karlsruhe, 02.11.1995 - 4 U 244/94   

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https://dejure.org/1995,6913
OLG Karlsruhe, 02.11.1995 - 4 U 244/94 (https://dejure.org/1995,6913)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.1995 - 4 U 244/94 (https://dejure.org/1995,6913)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 1995 - 4 U 244/94 (https://dejure.org/1995,6913)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 18 Abs. 3; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Lkw auf der Autobahn

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 319
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98

    Einfahren in die Autobahn

    Muß der durchgehende Verkehr vor dem Einfahrenden abbremsen, so hat dieser seine Wartepflicht verletzt (OLG Hamm, VersR 1980, 92; ZfS 1993, 365; OLG Karlsruhe NZV 1996, 319).

    Unwesentliche Behinderungen wie vorübergehendes Gaswegnehmen, Anpassung der Fahrgeschwindigkeit an die des Einfahrenden oder müheloses Ausweichen auf den freien Überholstreifen begründen nicht den Tatbestand einer Vorfahrtverletzung; sie sind für den Vorfahrtberechtigten im Hinblick auf die unerläßliche Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme (§§ 1, 11 StVO) zumutbar (Senat, a. a. O.); so kann der durchgehende Verkehr, der sich nicht auf den Einfahrenden einstellt, mithaften (OLG München VersR 1978, 651) oder den Schaden allein zu tragen haben (OLG Karlsruhe NZV 1996, 319).

  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2965/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftungsverteilung bei einer

    Das OLG Karlsruhe ging in der in NZV 1996, 319 veröffentlichten Entscheidung von einer vollen Haftung des mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Bevorrechtigten aus, da er durch leichtes Gaswegnehmen (bei einem Abstand zum Einfahrenden von 300 m) oder leichtes Bremsen (Entfernung zum Einfahrenden 130 m) den Unfall hätte vermeiden können.
  • OLG Stuttgart, 14.04.2010 - 3 U 3/10

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem Spurwechsel

    cc) Eine andere Betrachtungsweise ist durch die von der Klägerin angeführte Rechtsprechung (OLG München, VersR 1968, 1148 und OLG Karlsruhe DAR 1996, 287 ) nicht geboten.
  • LG Köln, 16.03.2011 - 16 O 195/07

    Haftungsverteilung bei ungebremstem Auffahren eines LKW auf das Heck eines auf

    Jedoch ist bloßes Gaswegnehmen und auch leichtes Abbremsen dem Vorfahrtsverkehr im Einzelfall zumutbar (OLG Karlsruhe, 02.11.2995, 4 U 244/94).

    Bei dieser Sachlage erhält der Unfallhergang sein wesentliches Gepräge weniger durch das Auffahren des klägerischen Lkw auf die Autobahn, als durch die grobe Unaufmerksamkeit des Fahrers des bei der Beklagten versicherten Lkw bzw. dessen falsche Einschätzung der Verkehrssituation (vgl. OLG Karlsruhe vom 02.11.1995, 4 U 244/94).

  • AG Frankenthal, 30.08.2018 - 3a C 364/16

    Wartepflicht des auf die Bundesautobahn Einfahrenden, § 18 Abs. 3 StVO verdrängt

    Eine Behinderung wird schon dann angenommen, wenn der Vorfahrtberechtigte zum Abbremsen veranlasst wird (OLG Karlsruhe, NZV 1996, 319).
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