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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.10.1995 - 4 U 62/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6355
OLG Bamberg, 16.10.1995 - 4 U 62/95 (https://dejure.org/1995,6355)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.10.1995 - 4 U 62/95 (https://dejure.org/1995,6355)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 4 U 62/95 (https://dejure.org/1995,6355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AVRBerG § 1 Abs. 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 854
  • NZV 1996, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98

    Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines

    Das gleiche gilt nach § 1 Abs. 1 der 5. Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes für den "Erwerb von Forderungen zum Zwecke der Einziehung auf eigene Rechnung" (vgl. OLG Bamberg NJW 96, 854).
  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Das unterscheidet den vorliegenden Fall auch von dem durch das AG in Bezug genommenen Fall des OLG Bamberg (NJW 1996, 854), in dem eine Abtretung von Forderungen an Erfüllungs Statt zu Gunsten des Abschleppunternehmers erfolgt ist.
  • LG Hamburg, 25.09.2001 - 312 O 422/01

    Unterlassung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ;

    Unter Rechtsbesorgung fällt insbesondere die Geltendmachung einer Forderung gegenüber einem Dritten (vgl. OLG München, NJW 2000, 1347, 1348 [OLG München 23.12.1999 - 29 U 5265/99] ; OLG Düsseldorf, AnwBl 1999, 618; OLG Bamberg, NJW 1996, 854 [OLG Bamberg 16.10.1995 - 4 U 62/95] ; Rennen/Caliebe, a.a.O.), einschließlich der vergleichweisen Erledigung (vgl. BGH, NJW 1961, 1113; NJW 1962, 807; Rennen/Caliebe, a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2000 - 3 O 230/00

    Abschleppen und RberG

    Deshalb sind die für Nordrhein-Westfalen oder Bayern ergangenen Entscheidungen ( OLG Bamberg NJW 1996, 854; OLG Düsseldorf NZV 1999, 299 ) auf den hier maßgeblichen Bereich des Landes Hessen nicht ohne weiteres übertragbar.
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Rechtsprechung
   KG, 05.10.1995 - 12 U 2868/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10267
KG, 05.10.1995 - 12 U 2868/94 (https://dejure.org/1995,10267)
KG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 12 U 2868/94 (https://dejure.org/1995,10267)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 12 U 2868/94 (https://dejure.org/1995,10267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2001 - 3 Ss 15/00

    Gefährdung des Luftverkehrs ; Pflichtwidrigkeit des Luftfahrzeugführers ;

    Es entspricht nämlich, wie schon aus § 29 LuftBO ersichtlich ist, anerkanntem Recht, dass derjenige in grob fahrlässiger Weise seine Sorgfaltspflichten verletzt, der ein Luftfahrzeug ohne genügende Treibstoffmenge in Betrieb nimmt (KG Berlin NZV 1996, 320 ff.; Giemulla/Schmid, Luftverkehrsordnung, Loseblattkommentar, Bd. 2, Stand Juni 2000, § 3 a LuftVO, Rn. 29 m.w.N.).

    Wenngleich auch die Kraftstoffanzeigen bei einmotorigen Flugzeugen oftmals nur reine Zufallswerte (vgl. eingehend hierzu KG NZV 1996, 320 = ZLW 1996, 338 ff.) vermitteln, so sind andererseits die angezeigten Werte nicht ohne Bedeutung.

  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 82/05

    Grobe Fahrlässigkeit: Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes in besonders

    Der Defekt an der Füllstandsanzeige hinsichtlich des rechten Tanks vermag den Beklagten jedenfalls nicht zu entlasten, da Kraftstoffanzeigen generell ungenau sind und sich der Beklagte ohnehin nicht auf die Richtigkeit der Anzeige hätte verlassen dürfen (vgl. KG NZV 1996, 320; OLG Bremen ZLW 2001, 113; LG Konstanz VersR 1988, 511, 512).
  • OLG Köln, 09.07.2008 - 27 U 1/07

    Abschließende Haftung eines Charterers bei Vertragsgestaltung mit Hinweis auf die

    Ähnlich wie in den Fällen mit unzureichender Kontrolle des Treibstoffvorrats (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.07.2005 - 24 U 152/04 - OLG Hamburg, Urteil vom 25.04.2000 - 3 U 78/99 - KG, Urteil vom 05.10 1995 - 12 U 2868/94 - und OLG Köln, Urteil vom 20.01 1989 - 20. U 134/38 -) handelt es sich auch hier um einen Fall grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
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