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   OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95   

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OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95 (https://dejure.org/1996,3526)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.04.1996 - 2 Ss 291/95 (https://dejure.org/1996,3526)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. April 1996 - 2 Ss 291/95 (https://dejure.org/1996,3526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 373
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Zwar teilt das Amtsgericht weder das bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung angewandte Meßverfahren noch die Höhe des angenommenen Toleranzwertes mit, was zur Unwirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung führen kann (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210 ,211).

    Soweit der Tatrichter berufliche Beeinträchtigungen des Betroffenen berücksichtigt hat, ist anzumerken, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie etwa im Verlust des Arbeitsplatzes oder der sonstigen wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210, 212; OLG Celle in NZV 1996, 117, 118; OLG Oldenburg in NZV 1993, 198 ); anderenfalls liefe die Funktion des Fahrverbots als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme weitgehend ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 119, 120).

    Mit der Frage, inwieweit derartige Maßnahmen, mit denen die Firma trotz Verhängung eines zeitlich begrenzten Fahrverbotes gegen ihren Inhaber möglicherweise ohne erhebliche Auswirkungen auf ihren Bestand hätte weiterbetrieben werden können (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210, 212), dem Betroffenen unmöglich oder unzumutbar gewesen wären, hat sich das Amtsgericht nicht auseinandergesetzt.

  • OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss OWi 180/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Soweit der Tatrichter berufliche Beeinträchtigungen des Betroffenen berücksichtigt hat, ist anzumerken, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie etwa im Verlust des Arbeitsplatzes oder der sonstigen wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210, 212; OLG Celle in NZV 1996, 117, 118; OLG Oldenburg in NZV 1993, 198 ); anderenfalls liefe die Funktion des Fahrverbots als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme weitgehend ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 119, 120).

    Vielmehr hat er derartiges Vorbringen ausweislich seiner Urteilsgründe besonders kritisch zu würdigen und nicht ohne weiteres als glaubhaft und überzeugend zu übernehmen (vgl. OLG Celle in NZV 1996, 117, 118).

  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Soweit der Tatrichter berufliche Beeinträchtigungen des Betroffenen berücksichtigt hat, ist anzumerken, daß nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt, sondern grundsätzlich nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie sie etwa im Verlust des Arbeitsplatzes oder der sonstigen wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist (vgl. OLG Hamm in VRS 90, 210, 212; OLG Celle in NZV 1996, 117, 118; OLG Oldenburg in NZV 1993, 198 ); anderenfalls liefe die Funktion des Fahrverbots als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme weitgehend ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1996, 119, 120).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 41/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Denn mit der Erfüllung des Regeltatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV war ein solcher Verstoß, der einen Mangel an rechtstreuer Gesinnung und an notwendiger Einsicht in zuvor begangenes Unrecht aufdeckt und bei dem es deshalb regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf, indiziert, ohne daß der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufgewiesen hätte, die ausnahmsweise schon die Beharrlichkeit des Verstoßes als solche in Frage gestellt hätten (vgl. BGH - Beschluß vom 17. März 1992 - 4 StR 367/91 in NZV 1992, 286 ; OLG Düsseldorf in NZV 1991, 398 ).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Angesichts des Geständnisses des Betroffenen waren diese Angaben indessen ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH in NZV 1993, 485, 487).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Denn mit der Erfüllung des Regeltatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV war ein solcher Verstoß, der einen Mangel an rechtstreuer Gesinnung und an notwendiger Einsicht in zuvor begangenes Unrecht aufdeckt und bei dem es deshalb regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf, indiziert, ohne daß der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufgewiesen hätte, die ausnahmsweise schon die Beharrlichkeit des Verstoßes als solche in Frage gestellt hätten (vgl. BGH - Beschluß vom 17. März 1992 - 4 StR 367/91 in NZV 1992, 286 ; OLG Düsseldorf in NZV 1991, 398 ).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Er hat dafür dann aber eine auf Tatsachen gestützte eingehende Begründung (§ 2 Abs. 4 BKatV ) zu geben (vgl. BGH aaO; OLG Hamm in VRS 90, 146, 147).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1989 - 2 Ss 148/89

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrverbot; Bußgeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Eine möglicherweise beabsichtigte noch weitergehende Beschränkung des Rechtsmittels allein auf die Frage der Anordnung des Fahrverbots wäre indessen wegen des engen Zusammenhangs dieser Maßnahme mit der Höhe des zu verhängenden Bußgeldes nicht zulässig gewesen (vgl. OLG Karlsruhe in DAR 1990, 148 ).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 480/95

    Fahrverbot; Gesetzlich; Anordnung; Geldstrafe; Ausnahmeumstände; Begehung

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Zu erwägen ist ferner die Einplanung des Jahresurlaubs für die Dauer des Fahrverbots (vgl. OLG Düsseldorf, aaO, in VRS 89, 466, 468 und in NZV 1993, 446 ; OLG Hamm in NZV 1995, 496 und in VRS 90, 152, 154).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.1993 - 2 Ss OWi 216/93

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regel-Fahrverbot bei Vorliegen erheblicher

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Zu erwägen ist ferner die Einplanung des Jahresurlaubs für die Dauer des Fahrverbots (vgl. OLG Düsseldorf, aaO, in VRS 89, 466, 468 und in NZV 1993, 446 ; OLG Hamm in NZV 1995, 496 und in VRS 90, 152, 154).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.1995 - 5 Ss OWi 321/95
  • OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Beschränkung des Einspruchs gegen einen

    Dabei muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Angaben des Beschuldigten darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Mit Recht machen die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main geltend, daß das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht ­ wie hier - ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden darf (vgl. OLG Celle, NZV 1996, 117; OLG Koblenz, NZV 1996, 373, 1997, 48).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Das erfordert nicht notwendig einen objektiv oder subjektiv groben Verstoß (SenE v. 02.06.1989 - Ss 241/89 - = NZV 1989, 362 [363]; OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Karlsruhe DAR 1999, 417 [418]), insbesondere nicht vorsätzliches Handeln (BGHSt 38, 231 [235] = NJW 1992, 1397 [1398]; OLG Koblenz a.a.O.; Hentschel a.a.O. § 25 StVG Rdnr. 15).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 53 Ss OWi 174/20

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen hinsichtlich einer vorsätzlich

    Dabei muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Angaben des Beschuldigten darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    In einem solchen Fall muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit von Angaben des Betroffenen darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325) und eine Verhältnismäßigkeitserörterung vornehmen, bei der zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten der Dauer des Fahrverbotes (Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich Taxi, Beschäftigung eines bezahlten Fahrers, Inanspruchnahme von Urlaub usw.) zu diskutieren sind, wobei damit einhergehende finanzielle Belastungen, etwa durch Inanspruchnahme von Ersparnissen oder Rücklagen, dem Betroffenen zumutbar sein können.
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2015 - 1 OWi 1 SsBs 57/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots

    Handelt es sich um die Anordnung eines sog. Regelfahrverbots darf das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden (vgl. OLG Celle NZV 1996, 117; OLG Koblenz NZV 1996, 373, 1997, 48).
  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    Der Tatrichter muß jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. OLG Düsseldorf DAR 1996, 366 ; OLG Koblenz NZV 1996, 373 ; o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96)-, für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.

    Schließlich wird das Amtsgericht auch noch zu erwägen haben, ob die Betroffene nicht für die Dauer des Fahrverbots ihren Jahresurlaub einplanen kann (vgl. dazu u.a. OLG Koblenz NZV 1996, 373 ; OLG Hamm NZV 1995, 496 ; ZfS 1995, 315 = NZV 1995, 366 VRS 90, 152 = NStZ-RR 1996, 181 ), wobei allerdings die sich aus § 44 Abs. 3 StGB und § 25 Abs. 2 StVG durch den Zeitpunkt der schon mit der Rechtskraft der das Fahrverbot anordnenden Entscheidung ergebenden Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. dazu Bode ZAP F. 9, S. 437).

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Vor diesem Hintergrund wäre eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen eines - auch dreimonatigen - Fahrverbots arbeitsrechtlich nicht durchsetzbar (vgl. dazu Senat, 1 Ss 369/97 vom 22.01.1998 und BAG, AP Nr. 70 zu § 626 BGB [dort für den Fall eines siebenmonatigen Fahrerlaubnis-Entzuges sowie Senat, 1 Ss 103/98 vom 15.04.1998; s. auch OLG Koblenz NZV 96, 373 und NStZ-RR 97, jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 95, 161) und könnte deshalb eine unbillige Härte im Sinne der vorerwähnten Rechtsprechung nicht begründen.
  • OLG Koblenz, 30.07.1996 - 2 Ss 218/96

    Hohe Beweisanforderungen bei der Behauptung, es drohe ein Verlust des

    Die tatrichterliche Überzeugung hiervon darf nicht ausschließlich aus der nicht näher belegten Einlassung des Betroffenen abgeleitet werden (OLG Celle, NZV 1996, 117 ; Beschl. des Senats v. 15. April 1996 2 Ss 291/95 - S. 5).
  • OLG Koblenz, 26.06.2015 - 2 OWi 3 SsBs 32/15

    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots: Härtefall bei erheblichen

    Eine erhebliche, eine Ausnahme rechtfertigende Härte liegt nicht schon dann vor, wenn mit dem Fahrverbot berufliche oder private Nachteile verbunden sind bzw. der Betroffene in besonderem Maße auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Prozessuale Überholung des

  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 53 Ss OWi 681/18

    Verhängung eines Regelfahrverbots mehr als zwei Jahre nach Tatbegehung

  • OLG Brandenburg, 26.10.2014 - 53 Ss OWi 529/14
  • OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 44/19
  • OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 1 Ss OWi 44/19
  • OLG Jena, 07.12.2004 - 1 Ss 254/04

    Verkehr

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 3 Ss OWi 1429/97

    Absehen vom Regelfahrverbot, Anwendungsgleichheit, besondere Härte,

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