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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 27.11.1995 - 2103 Js 23415/94 - 8 Ns   

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LG Koblenz, 27.11.1995 - 2103 Js 23415/94 - 8 Ns (https://dejure.org/1995,6653)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27.11.1995 - 2103 Js 23415/94 - 8 Ns (https://dejure.org/1995,6653)
LG Koblenz, Entscheidung vom 27. November 1995 - 2103 Js 23415/94 - 8 Ns (https://dejure.org/1995,6653)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 117
  • NZV 1996, 378 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96   

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BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96 (https://dejure.org/1996,8116)
BayObLG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96 (https://dejure.org/1996,8116)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 1 ObOWi 76/96 (https://dejure.org/1996,8116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 378 (Ls.)
  • BayObLGSt 1996, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 13.06.1983 - 1 Ss 240/83

    Bußgeldverfahren; Urteil; Richter; Frist; Akte

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Gerade in Bußgeldsachen über Verkehrsordnungswidrigkeiten mit ihren vielfach gleichgelagerten, wenig einprägsamen Sachverhalten besteht eine solche Gefährdung der Zuverlässigkeit, mit der die schriftlichen Urteilsgründe das Verhandlungsergebnis beurkunden (BayObLG aaO.; OLG Koblenz aaO.; OLG Celle NZV 1993, 449 ; OLG Koblenz VRS 65, 451, 452).

    Ist jedoch die Fristüberschreitung gravierend (hier mehrere Wochen, wobei es auf ein fehlendes Verschulden des Tatrichters nicht ankommt) und weist das Urteil materiell-rechtliche Fehler auf, die (auch) auf das verspätete Absetzen zurückgeführt werden können, so ist in aller Regel die Überprüfung des Urteils nach § 80 Abs. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 451 ).

  • OLG Köln, 03.11.1992 - Ss 470/92

    Urteil; Fehler; Materiell-rechtlich; Verfahrenshindernis; Beschwerde; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Der Senat hält insoweit an seiner Entscheidung vom 9.12.1987 (BayObLGSt 1987, 154 = NStZ 1988, 227 ) und der dort angeführten ausführlichen Begründung fest (vgl. auch OLG Köln VRS 84, 106 ).
  • OLG Celle, 22.12.1992 - 5 Ss OWi 51/92
    Auszug aus BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Gerade in Bußgeldsachen über Verkehrsordnungswidrigkeiten mit ihren vielfach gleichgelagerten, wenig einprägsamen Sachverhalten besteht eine solche Gefährdung der Zuverlässigkeit, mit der die schriftlichen Urteilsgründe das Verhandlungsergebnis beurkunden (BayObLG aaO.; OLG Koblenz aaO.; OLG Celle NZV 1993, 449 ; OLG Koblenz VRS 65, 451, 452).
  • BayObLG, 09.12.1987 - 1 ObOWi 222/87
    Auszug aus BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Der Senat hält insoweit an seiner Entscheidung vom 9.12.1987 (BayObLGSt 1987, 154 = NStZ 1988, 227 ) und der dort angeführten ausführlichen Begründung fest (vgl. auch OLG Köln VRS 84, 106 ).
  • OLG Koblenz, 12.07.1982 - 1 Ss 348/82

    Zulässigkeit; Rechtsbeschwerde; Bußgeldverfahren; Begründung; Frist

    Auszug aus BayObLG, 28.02.1996 - 1 ObOWi 76/96
    Denn die Regeln des § 275 Abs. 1 StPO über die Urteilsniederschrift gelten sinngemäß auch für das Bußgeldverfahren (BayObLG VRS 51, 438; OLG Koblenz VRS 63, 376 ).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 2 Ss OWi 432/08

    Bußgeldverfahren: Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Überschreitung der

    Allerdings rechtfertigt die verspätete Urteilsabsetzung für sich allein noch nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (BayObLGSt 1996, 20).

    Da das vorliegende Urteil keine materiell-rechtliche Fehler aufweist, die (auch) auf das verspätete Absetzen zurückgeführt werden können (vgl. OLG Koblenz VRS 65, 451; BayObLGSt 1996, 20), kommt die Überprüfung des Urteils nach § 80 Abs. 1 OWiG nur dann in Betracht, wenn der Verfahrensverstoß als solcher dies gebietet.

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

    Die dem Oberlandesgericht Celle (NZV 1993, 449), dem Bayerischen Obersten Landesgericht (Leitsatz in NZV 1996, 378) sowie dem Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (NStZ-RR 2009, 57 f.) zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellationen unterscheiden sich von der vorliegenden, so dass auch vor diesem Hintergrund eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nicht in Betracht kommt.
  • OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09

    Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde;

    Ähnlich dürften auch die Sachverhalte gelagert gewesen sein, die den Entscheidungen des Bayerischen Oberlandesgericht vom 28.02.1996 (1 ObOWi 76/06, veröffentlichter Leitsatz in NZV 1996, 378) - sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18.09.2008 (2 Ss OWi 432/08; zu vgl. NStZ-RR 2007 57 f.) zugrunde gelegen haben.
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Rechtsprechung
   LG München I, 20.05.1996 - 24 Ns 489 Js 108510/94   

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https://dejure.org/1996,8339
LG München I, 20.05.1996 - 24 Ns 489 Js 108510/94 (https://dejure.org/1996,8339)
LG München I, Entscheidung vom 20.05.1996 - 24 Ns 489 Js 108510/94 (https://dejure.org/1996,8339)
LG München I, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 24 Ns 489 Js 108510/94 (https://dejure.org/1996,8339)
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Papierfundstellen

  • NZV 1996, 378
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99

    Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute

    Dagegen war es nicht das Anliegen des Senats, als Korrektiv die Begrenzung der Standardabweichung an die Stelle derjenigen der Variationsbreite zu setzen (a.A. LG Hamburg NZV 1994, 45; LG München 1 NZV 1996, 378; Schoknecht NZV 1996, 217, 218).
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