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Rechtsprechung
   LG Gießen, 20.09.1995 - 1 S 216/95   

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https://dejure.org/1995,6081
LG Gießen, 20.09.1995 - 1 S 216/95 (https://dejure.org/1995,6081)
LG Gießen, Entscheidung vom 20.09.1995 - 1 S 216/95 (https://dejure.org/1995,6081)
LG Gießen, Entscheidung vom 20. September 1995 - 1 S 216/95 (https://dejure.org/1995,6081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 10 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 456
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 147/03

    Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs bei Einmündung in eine Tempo 30 Zone;

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass auch bei einer solchen Konstellation aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr mit der Folge eingefahren wird, dass § 10 StVO gilt (vgl. LG Gießen, NZV 1996, 456; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 10 Rn. 6 a), endet der verkehrsberuhigte Bereich nach anderer Ansicht am Standort des Zeichens 326, sodass unmittelbar im Anschluss daran wieder die allgemeinen Verkehrsregeln und insbesondere die Vorfahrtsregeln des § 8 StVO gelten (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 11. August 1998 - 6 S 388/97 , veröffentlicht im NJW-Entscheidungsdienst Versicherungs- und Haftungsrecht 1998, 260; Janiszewski, NStZ 1997, 267 ff., 270; Janiszewski/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., § 10 Rn. 5; ebenso im Fall eines 30 m vor der Einmündung einer anderen Straße angebrachten Zeichens 326 [Ende] OLG Hamm StVE Nr. 22 zu § 10 StVO).
  • LG Koblenz, 11.08.1998 - 6 S 388/97

    Reichweite des verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 zu § 42 StVO)

    Über die Frage, ob die Sachlage anders zu beurteilen gewesen wäre, wenn das dem Zeichen 326 nachfolgende Straßenstück der durch seine bauliche Konzeption - wie in dem von dem Landgericht Gießen zu beurteilenden Fall, Urteil vom 20. September 1995 - 1 S 216/95 - (DAR 1996, 25) - zu einem einheitlichen Ganzen verbunden gewesen wäre (z.B. in Form einer durchgehenden Bepflasterung der Fahrbahn bis zum Kreuzungsbereich mit abgesenktem Bordstein oder der Eingliederung eines Grünstreifens in den Verkehrsraum) hatte die Kammer vorliegend nicht zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.04.1996 - 3 W 36/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,22606
OLG Karlsruhe, 22.04.1996 - 3 W 36/96 (https://dejure.org/1996,22606)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.1996 - 3 W 36/96 (https://dejure.org/1996,22606)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 1996 - 3 W 36/96 (https://dejure.org/1996,22606)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 06.11.2002 - 14 W 663/02

    Kostenerstattungsanspruch von Streitgenossen im Kfz-Haftpflichtprozess

    Andere Oberlandesgerichte meinen dagegen, trotz der fehlenden Kostenhaftung im Innenverhältnis der Streitgenossen könne der allein obsiegende Halter 1/3 der gemeinsamen Anwaltskosten festsetzen lassen ( OLG Karlsruhe 13. Zivilsenat, Beschluss vom 11. Januar 1994, Az: 13 W 225/93 in ZfSch 1994, 103-104 = Rpfleger 1994, 316 = NZV 1994, 363 = JurBüro 1994, 684-685 = Schaden-Praxis 1994, 229-230 = Justiz 1994, 366-367; OLG Karlsruhe 3. Zivilsenat, Beschluss vom 22. April 1996, Az: 3 W 36/96 in Justiz 1997, 21-22 = VRS 92, 1-3 (1997); OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. November 1977, Az: 8 W 438/76 Justiz 1978, 73-73 ).
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