Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 1 S 3083/94   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 1 S 3083/94 (https://dejure.org/1995,2210)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1995 - 1 S 3083/94 (https://dejure.org/1995,2210)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 (https://dejure.org/1995,2210)
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Anwohnerparkplatz

Abschleppen, Verhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschleppen eines Kfz von Anwohnerparkplatz - Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz)

    Abschleppen beim Parken auf Anwohnerparkplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3004 (Ls.)
  • NZV 1996, 46 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 1 S 3083/94
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (VGH Bad-Württ, Urt v 15.1.1990 - 1 S 3625/88 -, NJW 1990, 2270) fest, daß ein verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestelltes Fahrzeug auf Kosten des Verantwortlichen auch dann ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abgeschleppt werden darf, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird.

    Das Verkehrszeichen Nr. 286 mit Zusatzschild begründet als Verkehrsregelung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Halbs. 1 StVO) für den nicht Berechtigten nicht nur ein Parkverbot, sondern zugleich das Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1988, NVwZ 1988, 623; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.1990 - 1 S 3625/88-, NJW 1990, 2270 mit umfangreichen Nachweisen).

    Zur Beseitigung der bereits eingetretenen Störung war ein unverzügliches Einschreiten erforderlich (vgl. § 21 LVwVG, vgl. hierzu und zum Vorstehenden VGH Bad. -Württ., Urt. v. 15.1.1990, a.a.O.).

    Daher ist ausreichend, daß das Verhalten eines Betroffenen geeignet ist, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, einschließlich des ruhenden Verkehrs, zu führen (vgl. dazu nochmals VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 1 S 3083/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 14.5.1992 (- 3 C. 90 - NJW 1993, 870 = BVerwGE 90, 189) folgendes ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht stellt - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - nicht darauf ab, daß etwa bei rechtswidrigem Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone zum Zeitpunkt des Abschleppens konkrete Behinderungen vorhanden sein müssen, sondern nach Auffassung des Senats ist die Rechtsprechung (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 14.5.1992, a.a.O.) dahingehend zu verstehen, daß die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt.

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 1 S 3083/94
    Das Verkehrszeichen Nr. 286 mit Zusatzschild begründet als Verkehrsregelung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Halbs. 1 StVO) für den nicht Berechtigten nicht nur ein Parkverbot, sondern zugleich das Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1988, NVwZ 1988, 623; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.1.1990 - 1 S 3625/88-, NJW 1990, 2270 mit umfangreichen Nachweisen).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Darauf, ob zum Zeitpunkt des Abschleppens eine konkrete Behinderung durch die rechtswidrige Nutzung des Parkplatzes durch den Kläger für andere Verkehrsteilnehmer nicht eintrat, weil zufällig noch andere Parkplätze im gleichen Zeitpunkt unbelegt waren, kommt es danach nicht an (VGH Baden-Württemberg, U. v. 13.06.1995 - 1 S 631/95 -, DÖV 1996, 84; VGH Baden-Württemberg, U. v. 30.01.1995 - 1 S 3083/94 -, NJW 1995, 3004).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Es ist nämlich unbeachtlich, ob zum Zeitpunkt des Abschleppens des bereits mehrere Stunden ordnungswidrig abgestellten Pkw eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben war, d.h. ob Bewohner mit Parkausweis den Parkplatz nutzen wollten (vgl. Urteil des erk. Senats vom 30.01.1995 - 1 S 3083/94 -, BWVPr 1995, 233; vom 07.02.2003 - 1 S 1248/02 -, VBlBW 2003, 284 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 30.1.1995 (- 1 S 3083/94 -), auf das die Beteiligten hingewiesen worden sind, ausgeführt, daß ein Verstoß gegen eine Rechtsnorm für sich genommen keine hinreichende Rechtfertigung für ein Abschleppen eines Fahrzeugs darstellt und daß nur das Abstellen auf die Vorbildwirkung des fehlerhaften Verhaltens sowie lediglich der Gesichtspunkt der Generalprävention jeweils für sich genommen nicht geeignet sind, eine Abschleppmaßnahme zu rechtfertigen.

    Darauf, ob zum Zeitpunkt des Abschleppens eine konkrete Behinderung vorlag, d.h., Anwohner mit Parkberechtigung den Parkplatz haben ansteuern wollen, kommt es nicht an (BVerwG, Urteil vom 14.5.1992 - 3 C 3.90 -, BVerwGE 90, 189; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.1.1995 - 1 S 3083/94 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2011 - 5 A 954/10 -, NWVBl. 2012, 69; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 5 A 954/10

    Verhältnismäßigkeit des Abschleppens eines nicht nur unerheblich in einen Radweg

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19

    Abschleppkosten

    ee) Es lag auch eine Verkehrsbehinderung vor, sodass die Maßnahme über den Zweck einer bloßen Beseitigung einer negativen Vorbildwirkung und der Generalprävention hinausgeht (VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 22 ff.; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30).

    Denn durch ein Parken ohne Bewohnerparkausweis wird die Nutzung der Parkflächen durch Berechtigte, die ihren Ausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2009 - 5 A 1430/09 -, juris, Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 17).

    Bei rechtswidrigem Parken auf einem Bewohnerparkplatz muss zum Zeitpunkt des Abschleppens auch keine konkrete Behinderung vorhanden sein, sondern die Möglichkeit der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer genügt (vgl. VGH BW, Urteil vom 30. Januar 1995 - 1 S 3083/94 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris, Rn. 30; VG Bremen, Urteil vom 26. Januar 2009 - 5 K 2812/08 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2003 - 1 S 1248/02

    Verhältnismäßigkeit von Abschleppmaßnahmen trotz hinterlassener Handynummer

    Das Verhalten des Betroffenen, hier des Klägers, muss lediglich geeignet sein, zu Behinderungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu führen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.1.1995 - 1 S 3083/94 - Urteil vom 15.1.1990 - 1 S 3625/88 -, NJW 1990, S. 2270; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 1.12.2000, Juris).
  • VG Freiburg, 18.12.2008 - 4 K 650/08

    Abschleppen im Freiburger Sedanquartier

    Es enthält nicht nur ein Parkverbot, sondern auch das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbare Gebot, das unerlaubt parkende Fahrzeug wegzufahren ( BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 27.06.2002 - 1 S 1531/01 -, DAR 2002, 473 m.w.N., und vom 30.01.1995, -1 S 3083/94 -, BWVPr 1995, 233; Hentschel, a.a.O., § 41 StVO RdNr. 246 m.w.N. ).

    Für die Recht- bzw. Verhältnismäßigkeit der Abschleppmaßnahme kommt es im vorliegenden Fall, der u.a. dadurch geprägt ist, dass der Pkw der Klägerin seit etwa drei Stunden verbotswidrig geparkt war und dass etwa eine Stunde vor Beginn der Abschleppmaßnahme eine schriftliche Verwarnung ausgestellt worden war, nicht darauf an, ob für andere Verkehrsteilnehmer eine konkrete Behinderung vorlag und/oder ob in der fraglichen Zeit in der näheren Umgebung noch andere Parkplätze frei waren ( VGH Bad.-Württ, Urteile vom 30.01.1995, a.a.O., und vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270; VG Bremen, Urteil vom 06.10.2008 - 5 K 3552/07 - VG Aachen, Urteil vom 10.05.2006 - 6 K 3362/04 - ).

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

    Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug des Klägers das Speditionsfahrzeug tatsächlich beim Ausfahren konkret behindert hat (VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 20.01.2010 a.a.O.; schon Urteil vom 30.01.1995 - 1 S 3083/94 -, BWVPr 1995, 233; a.A. allerdings neuerdings OVG Bremen, Urteil vom 15.04.2014 - 1 A 104/12 -, NVwZ-RR 2014, 534 = juris, Rdnrn. 28 ff., für ein Verkehrszeichen 283).
  • VG Saarlouis, 19.09.2016 - 6 L 1336/16

    Abschleppkosten für ein auf einem Radweg abgestelltes Fahrzeug

    VG Berlin, Urteil vom 18.05.1999 - 9 A 40.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1995 - 1 S 3083/94 -, Rn. 25, zitiert nach juris.

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1995, a.a.O.; vgl. zum Zeichen Nr. 229 BVerwG, Urteil vom 09.04.2014, a.a.O., Rn. 20, zitiert nach juris.

  • VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00

    Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2009 - 5 A 1430/09

    Abschleppen wegen rechtswidrigen Parkens auf Anwohnerparkflächen

  • VG Köln, 05.06.2014 - 20 K 3268/13

    Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines Fahrzeugs ohne Anwohnerparkausweis in einer

  • VG Aachen, 10.05.2006 - 6 K 3362/04

    Keine Erstattung von Abschleppkosten für ein Kfz, das an einem Parkscheinautomat

  • VG Köln, 17.07.2014 - 20 K 3837/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und den damit verbundenen Kosten wegen

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2536
VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95 (https://dejure.org/1995,2536)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.1995 - 10 S 2474/95 (https://dejure.org/1995,2536)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 1995 - 10 S 2474/95 (https://dejure.org/1995,2536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung: Anordnung eines Drogenscreenings bei Erwerb von Haschisch

  • rechtsportal.de

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 15b Abs. 2
    Fahrerlaubnis - Kraftfahreignung; Besitz Haschisch; Drogenscreening; Haaruntersuchung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 46
  • VBlBW 1995, 431 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 30
  • DÖV 1996, 176
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95
    Vielmehr ist auch derzeit davon auszugehen, daß der Antragsteller sich ohne triftigen Grund weigert, das von der Antragsgegnerin zu Recht nach § 15b Abs. 2 Satz 1 StVZO geforderte Drogenscreening (Haaranalyse) vorzulegen, so daß weiterhin auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu schließen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 9.8.1994 - 10 S 1430/94 -, VBlBW 1995, 196 f. = NVZ 1994, 495 m.w.N.).

    Nur mit Hilfe von Drogenscreenings ist nämlich der ausreichend begründete Verdacht des Drogenkonsums auszuräumen oder zu erhärten und im letzteren Fall ferner festzustellen, ob dieser Konsum regelmäßig bzw. gewohnheitsmäßig geschieht, so daß es letztlich eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Kraftfahreignung bedarf (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 9.8.1994, a.a.O.).

    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 9.8.1994 (a.a.O., S. 198) ausgeführt hat, deutet bereits der Umgang mit illegalen Drogen wie Cannabis wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf eine gewisse Verantwortungslosigkeit und Risikobereitschaft hin, die es fraglich erscheinen lassen, ob der Betreffende, wenn er regelmäßig bzw. gewohnheitsmäßig konsumiert, diesen Konsum und das Fahren von Kraftfahrzeugen zu trennen bereit und in der Lage ist.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95
    Um dies sicherzustellen, ist auch eine präventive Kontrolle von Kraftfahrern, wie sie in § 15b StVZO vorgesehen ist, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, BVerfGE 89, 69, 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1987 - 10 S 2716/86

    Kein Anspruch auf Ersatz eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95
    Es kommt hinzu, daß auch nach den vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg dem Senat in einem anderweitigen Verfahren mitgeteilten kriminalistischen Erfahrungen der Erwerb/Besitz kleiner Mengen Cannabis ein sehr starkes Indiz für Eigenkonsum darstellt (Urt. d. Senats v. 11.8.1987 - 10 S 2716/86 -, VBlBW 1988, 102 = DAR 1988, 430, bestätigt durch Urt. d. BVerwG v. 15.12.1989, NJW 1990, 2637 f.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95
    Demgegenüber steht beim Konsum von Cannabisprodukten typischerweise die Erzielung einer berauschenden Wirkung im Vordergrund (BVerfG, Beschl. v. 9.3.1994, BVerfGE 90, 145, 197).
  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins;

    § 14 I 2 FeV dürfte darüber hinaus nicht nur für den reinen Besitz von Cannabis für sich allein im Fahrerlaubnisrecht ohne Bedeutung wäre, wenn er nicht, zumal bei einer geringen Menge, Indiz für Eigenkonsum wäre (BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, a.a.O.; VGH Bad. - Württ., Beschl. v. 28.9.1995. VBlBW 1996, 30; wie hier stellt dementsprechend auch der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg zur Einführung des neuen Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts im Stand vom 21.12.1999 [Az.: 34-3850.1/360], S. 23 ff.. insbes. S. 24, den Besitz und den Konsum von Cannabis gleich).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 12 ME 41/08

    Ausschluss der Fahrereignung nach einmaligem Konsum von Opium;

    Eine Haaranalyse ist demgegenüber darauf gerichtet, über einen in der Vergangenheit liegenden Konsum aufzuklären, wobei zu beachten ist, dass nur ein Konsum mit einer gewissen Häufigkeit sich in den Haaren niederschlägt und außerdem, dass die Zeitspanne, über die zu einem Konsum Auskunft gegeben werden kann, abhängig ist vom Haarwachstum sowie der Länge der entnommenen Haarprobe (vgl. zum Konsum von Cannabis: Bay. VGH, Beschl. v. 25.1.2006 - 11 CS 05.1453 -, zfs 2006, 294; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.9.1995 - 1 OS 2474/95 -, DAR 1996, 35, demzufolge eine Haaranalyse eher weniger stark in das allg. Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG des Betroffenen eingreift; in diesem Sinne auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2003 - 3 Bs 185/03 -, DAR 2004, 411).
  • OVG Hamburg, 24.10.1997 - Bs VI 55/97

    Zu Eignungszweifeln wegen Drogenkonsums und zur Mitwirkung des

    Soweit ersichtlich, wird demgemäß auch die Zulässigkeit einer Haaranalyse von keinem Gericht in Zweifel gezogen (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl.v. 14.7.1995, s.o.; VGH München, Urt. v. 12.5.1997, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.9.1995, VBlBW 1996 S. 30, 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 S 1279/96

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

    Die Klärung dieser Frage muß dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, wobei zur Aufklärung ein sogenanntes Drogenscreening (in Form einer Haaruntersuchung) des Antragstellers in Betracht kommen könnte, wie dies in Fällen des Fahrerlaubnisrechts zwischenzeitlich zur Feststellung der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges üblich ist (vgl dazu ua: VGH Baden-Württemberg, Beschl v 9.8.1994 - 10 S 1430/94 -, VBlBW 1995, 196, v 28.9.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30 u v 29.8.1996 - 10 S 2099/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1998 - 10 S 3013/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Eignungsgutachten bei Verdacht regelmäßigen

    Denn nach den vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg dem Senat in einem anderweitigen Verfahren mitgeteilten kriminalistischen Erfahrungen stellt der Besitz kleiner Mengen von Drogen, insbesondere von Cannabis, ein sehr starkes Indiz für Eigenkonsum dar (vgl. den Beschl.  des Senats vom 28.9.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30).
  • VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen;

    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ; VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305]; OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389; VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel nicht zu beanstanden, daß die Verkehrsbehörde, wenn ihr der Konsum oder auch nur der Besitz selbst geringer Mengen von Cannabis bekannt wird, die für die (weitere) Eignungsbeurteilung bedeutsame Vorfrage, ob ein zu Zweifeln an der Kraftfahreignung Anlaß gebender regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum vorliegt, durch geeignete Mittel, insbesondere durch Drogenscreenings, aufklärt (vgl etwa Urt v 02.04.1996 - 10 S 2683/95 -, aaO; Beschl v 28.09.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30, und Beschl v 09.08.1994 - 10 S 1430/94 -, aaO).
  • OVG Sachsen, 05.03.1998 - 3 S 132/98

    Drogenscreening

    Zur Klärung dieser Frage wäre es aber ausreichend gewesen, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller zu einem Gutachten darüber aufgefordert hätte, ob er noch 3Cannabis konsumierte, eine darüber hinausgehende Begutachtung seiner Fahreignung dürfte noch nicht erforderlich gewesen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, NZV 1993, 413 ff; BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, NZV 1996, 467 ff., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.9.1995, NZV 1996, 46 ff.; BayVGH, Urt. v. 12.5.1997, NZV 1997, 413 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 10 S 217/98

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: Anforderung eines Drogenscreenings

    Nach den vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg dem Senat in einem anderweitigen Verfahren mitgeteilten kriminalistischen Erfahrungen stellt der Besitz kleiner Mengen Cannabis, wie er hier vorliegt, ein sehr starkes Indiz für Eigenkonsum dar (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.09.1995 - 10 S 2474/95 -, VBlBW 1996, 30).
  • OVG Hamburg, 31.07.1996 - Bs VI (VII) 176/95

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Läßt sich - wie hier - gewohnheitsmäßiger Haschischkonsum bereits aufgrund der glaubhaften Angaben des betreffenden Kraftfahrers feststellen, so daß diese Frage nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig ist, liegen jedenfalls dann, wenn der Betreffende - wie der Antragsteller - schon einmal nach Drogenkonsum ein Kraftfahrzeug geführt hat, naheliegende Zweifel vor, ob er charakterlich in der Lage ist, den Drogenkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, und besteht hinreichender Anlaß, diese Frage durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären, wobei neben der psychologischen eine medizinische Untersuchung - auch zur eventuell möglichen genaueren Bestimmung des Umfangs des Kokainkonsums und des gewohnheitsmäßigen Haschischkonsums - durch die medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle geboten und nicht unverhältnismäßig ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.12.1993, VBlBW 1994, 281; Urt. v. 9.8.1994, VBlBW 1995, 196, 197; Beschl. v. 28.9.1995, DAR 1996, 35 ; VGH München, Urt. v. 3.7.1995, DAR 1995, 416, 417).
  • VG Karlsruhe, 11.12.1997 - 12 K 4284/97

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel nach Betäubungsmittelkonsum, Cannabis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.1998 - 3 S 132/98
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