Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96 - 5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2866
OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96 - 5 (https://dejure.org/1996,2866)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.02.1996 - Ss 2/96 - 5 (https://dejure.org/1996,2866)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - Ss 2/96 - 5 (https://dejure.org/1996,2866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2110 (Ls.)
  • NZV 1996, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Memmingen, 15.12.1992 - 3 Ns 25 Js 4522/92

    Bestrafung eines Ausländers ohne deutsche FE

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Die neuerdings in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, die Teilnahme am inländischen Straßenverkehr mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf der 1jährigen Übergangszeit (§ 4 Abs. 1 IntVO) könne nicht geahndet werden, weil der Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 14 IntVO ein solches Verhalten nicht enthalte und die Anwendung des § 21 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative StVG auf einen solchen Sachverhalt eine gemäß Art. 103 Abs. 2 GG verbotene "erweiternde Auslegung" dieser Vorschrift bedeute (so LG Memmingen DAR 1994, 412), ist - so zu Recht und mit eingehender Begründung Hentschel NZV 1995, 60 - unzutreffend.
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Jedenfalls solange Differenzierungen zwischen inländischen und ausländischen Fahrerlaubnissen mit den Bedürfnissen der Verkehrssicherheit in Verbindung gebracht werden können, kann von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG), der die Weisung an den Gesetzgeber enthält, "bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln" (BVerfGE 18, 38, 46 = NJW 1964, 1411), keine Rede sein.
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1972 - 2 Ss 140/71
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Liegen die Voraussetzungen nicht vor, bedarf der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis für die Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland einer deutschen Fahrerlaubnis; führt er in einem solchen Fall im Inland ein Kraftfahrzeug ohne Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis zu sein, macht er sich wegen Fehlens der "erforderlichen" Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar (herrschende Meinung: OLG Karlsruhe NJW 1972, 1633; OLG Stuttgart NZV 1989, 402; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., StVG § 21 Rdnr. 2; Mühlhaus/Janiszewski, 14. Aufl., StVG § 21 Rdnr. 6; Hentschel NZV 1995, 60).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 372/57
    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Die unterlassene Anordnung einer Maßregel nach § 69 a StGB im angefochtenen Urteil beruht auf allgemeinen Erwägungen zu Sinn und Zweck von Maßregeln nach §§ 69, 69 a StGB bei Schuldsprüchen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, die zu den Grundsätzen der Strafzumessung keinen inneren Zusammenhang aufweisen (im Ergebnis wie: Senatsentscheidung vom 28.03.1995 - Ss 144/95; zur Frage, ob ein Rechtsmittel wirksam auf das Strafmaß ohne gleichzeitigen Angriff gegen eine Maßregelentscheidung nach §§ 69, 69 a StGB beschränkt werden kann, vgl. auch: Senatsentscheidung vom 13.01.1995 - Ss 593/94 - und vom 10.02.1995 - Ss 32/95 - BGHSt 10, 379; OLG Celle MDR 1961, 1036; OLG Stuttgart MDR 1964, 615; OLG Hamburg VRS 44, 187; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 1, 8. Aufl., Rdnr. 72).
  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Zutreffend ist allerdings die Erwägung des Amtsgerichts, daß auch rechtskräftige und verwertbare einschlägige Vorstrafen zur Strafschärfung unter dem Gesichtspunkt höherer Vorwerfbarkeit der neuen Tat wegen des wiederholten Rechtsbruchs (vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 2. Aufl., Rdnr. 275, 283) nicht führen müssen, wenn sie zu Unrecht ergangen sind (vgl. OLG Hamm NJW 1959, 305; Bruns, Strafzumessungsrecht, 2. Aufl., Seite 579; derselbe. Das Recht der Strafzumessung, Seite 223; vgl. auch BGHSt 38, 71; Gribbohm in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 46 Rdnr. 159, 162).
  • BayObLG, 02.12.1970 - RReg. 2 St 206/70

    Jahresfrist nach §§ 4, 5 IntKfzVO; Vorübergehender Aufenthalt im Ausland unter

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Grundsätzlich kann nur eine deutsche Behörde die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland erforderliche Erlaubnis erteilen (vgl. §§ 4, 10, 68 StVZO; BayObLG VRS 40, 375; Slapnicar NJW 1985, 2861, 2862; Pirrwitz NJW 1987, 554; Hentschel NZV 1985, 60).
  • OLG Köln, 24.10.1984 - 3 Ss 669/84

    Beschränkung der Berufung; Inhalt des Revisionsurteiles

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Die Frage, ob ein Rechtsmittel wirksam auf das Strafmaß ohne gleichzeitigen Angriff gegen die unterlassene Anordnung einer Maßregel nach § 69 a StGB beschränkt werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 68, 278, 279 zur Frage der Wirksamkeit einer auf die Maßregelentscheidung beschränkten Revision).
  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Die Regelung der Erteilung von Fahrerlaubnissen einschließlich der Festlegung derjenigen Voraussetzungen, unter denen eine ausländische Fahrerlaubnis anerkannt oder gegen eine nationale Fahrerlaubnis ausgetauscht werden kann, fällt in erster Linie in den Verantwortungsbereich, der dem jeweiligen Staat in seinem eigenen Hoheitsbereich bezüglich der Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Wegen zusteht (vgl. EuGH NJW 1979, 485, 486).
  • BVerfG, 16.09.2004 - 2 BvR 1603/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung eines ausländischen Fahrerlaubnisinhabers

    Die Auslegung, der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug führt, nachdem seit der Begründung seines ordentlichen Wohnsitzes im Inland die Frist des § 4 Abs. 1 Satz 3 IntVO von sechs Monaten verstrichen ist, sei ohne Fahrerlaubnis im Sinne des § 21 StVG (so auch OLG Köln, NZV 1996, S. 289 ; OLG Celle, NZV 1996, S. 327; BayObLG, NZV 1996, S. 502 zu § 4 IntVO a.F.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., 2003, § 21 StVG Rn. 2; ders., NZV 1995, S. 60 f.; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., 2004, § 21 StVG Rn. 6; a.A. LG Memmingen, DAR 1994, S. 412 f.), steht im Einklang mit dem Wortlaut der Strafvorschrift.

    Der Grund für die Anerkennung der ausländischen Fahrausweise im Inland und die Berechtigung außerdeutscher Kraftfahrzeugführer, im Inland ein Kraftfahrzeug zu fahren, liegt für die Übergangszeit von sechs Monaten darin, den internationalen Kraftverkehr unter Zurückstellung deutscher Sicherheitsinteressen zu erleichtern (vgl. hierzu OLG Köln, NZV 1996, S. 289 ; Slapnicar, NJW 1985, S. 2861 ).

    Dies ergibt sich aus der Begründung zur Neufassung des § 14 IntVO, wonach § 14 IntVO nicht einschlägig ist für außerdeutsche Kraftfahrzeugführer, die unter Verstoß gegen § 4 IntVO ein Kraftfahrzeug führen, jedoch nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden können (VkBl 1982, S. 496; vgl. hierzu auch BayObLG, NZV 1996, S. 502; OLG Köln, NZV 1996, S. 289 ; a.A. LG Memmingen, DAR 1994, S. 412 ).

  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 170/00

    Zulässigkeit der Vorlage; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung;

    Grundsätzlich kann nur eine deutsche Behörde die zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland erforderliche Erlaubnis erteilen (vgl. §§ 4, 68 StVZO a.F., §§ 4, 73 FeV; OLG Köln NZV 1996, 289 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht