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   BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96   

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https://dejure.org/1996,2654
BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96 (https://dejure.org/1996,2654)
BayObLG, Entscheidung vom 15.11.1996 - 1St RR 147/96 (https://dejure.org/1996,2654)
BayObLG, Entscheidung vom 15. November 1996 - 1St RR 147/96 (https://dejure.org/1996,2654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1381
  • MDR 1997, 487
  • NStZ 1997, 240
  • NZV 1997, 127
  • StV 1997, 254
  • BayObLGSt 1996, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96
    Die "relative" Fahruntüchtigkeit unterscheidet sich von der "absoluten" nicht in dem Grad der Trunkenheit durch Alkoholbeeinflussung oder der Qualität der alkoholbedingten Leistungsminderung, sondern allein hinsichtlich der Art und Weise, wie der Nachweis der Fahruntüchtigkeit als psychophysischer Zustand herabgesetzter Gesamtleistungsfähigkeit zu führen ist (BGHSt 31, 42/44).

    Dieser Nachweis kann in der Regel nur aufgrund des Fahrverhaltens im Einzelfall geführt werden, weil bei einer geringen Alkoholbeeinflussung sonstige Auffälligkeiten, die einen sicheren Rückschluß auf die Fahruntüchtigkeit zulassen (vgl. BGHSt 31, 42/45), vielfach nicht auftreten.

  • LG Stuttgart, 09.02.1996 - 38 Ns 82/96
    Auszug aus BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96
    Soweit ein Teil der Rechtsprechung gleichwohl den Nachweis eines auffälligen Fahrverhaltens für erforderlich hält (vgl. OLG Köln StV 1992, 167 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 157O/1571; LG Stuttgart NZV 1996, 379 ), kann dies auch nicht mit den bei der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholeinwirkung entwickelten Rechtsgrundsätzen begründet werden.
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96
    Soweit ein Teil der Rechtsprechung gleichwohl den Nachweis eines auffälligen Fahrverhaltens für erforderlich hält (vgl. OLG Köln StV 1992, 167 ; OLG Frankfurt NJW 1992, 157O/1571; LG Stuttgart NZV 1996, 379 ), kann dies auch nicht mit den bei der sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit infolge Alkoholeinwirkung entwickelten Rechtsgrundsätzen begründet werden.
  • BayObLG, 23.03.1994 - 4St RR 35/94

    Fahruntüchtigkeit; Haschischgenuß; Beweisanzeichen; Grenzwert

    Auszug aus BayObLG, 15.11.1996 - 1St RR 147/96
    Zwar kann nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse allein aus der nach der Tat gemessenen THC-Konzentration nicht auf die Fahruntüchtigkeit geschlossen werden, also kein Grenzwert für eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit festgelegt werden (vgl. BayObLGSt 1994, 61).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98

    Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum

    dd) Trotz der erheblichen Gefahren, die von der Teilnahme unter Rauschgifteinfluß stehender Kraftfahrer am Straßenverkehr ausgehen können, kann deshalb der für die Erfüllung des geltenden § 316 StGB vorausgesetzte Nachweis der ("relativen"; zum Begriff vgl. BGHSt 31, 42, 44) Fahruntüchtigkeit bei der gegenwärtigen Gesetzeslage grundsätzlich nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Betreffenden im Einzelfall geführt werden; dazu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund regelmäßig weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen (h.A. in Rspr. u. Lit.; für Heroin: OLG Frankfurt NZV 1992, 289 m. Anm. Molketin BA 1993, 207; für Haschisch: OLG Köln NJW 1990, 2945; OLG Düsseldorf NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; DAR 1994, 407; BayObLG NZV 1994, 236 und 285; NZV 1997, 127, 128; OLG Frankfurt/M. NZV 1995, 116; zusammenfassend u.a. Nehm DAR 1993, 375; Maatz BA 1995, 97; aus rechtsmedizinischer Sicht statt vieler Bratzke aaO 31. VGT, S. 48, 49; Schewe in Spezielle Aspekte des Drogenproblems, Festschrift zum 70. Geburtstag von Werner Janssen, hrsg.

    Im übrigen ist zwar nicht unbedingt erforderlich, daß sich die rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen in Fahrfehlern ausgewirkt haben müssen; unter Umständen können auch Auffälligkeiten im Verhalten in der Anhaltesituation genügen, die konkrete Hinweise auf eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit geben (BGHSt 31 aaO S. 45/46 für "Alkoholfahrten"; BayObLG NZV 1997, 127, 128 für Fahrten nach Haschischkonsum; Horn in SK-StGB 6. Aufl. § 316 Rdn. 27, 28).

  • BayObLG, 28.01.1997 - 1St RR 14/97

    Fahruntüchtigkeit bei Zusammenwirken von Alkohol und anderen Rauschmitteln -

    Während beim Alkoholkonsum wissenschaftlich ein Grenzwert für die absolute Fahruntauglichkeit gesichert ist, gibt es bisher keine vergleichbar sicheren Erkenntnisse bezüglich anderer Rauschmittel (BayObLG 1994, 61 m.w.N.; BayObLG vom 15.11.1996 - 1 St RR 147/96; OLG Düsseldorf NJW 1994, 2428 [2429]; OLG Frankfurt NZV 1992, 289 ).

    Dabei muß es sich nicht zwingend um einen Fahrfehler handeln, denn es gibt keinen allgemeinen Rechtsgedanken oder Erfahrungssatz des Inhalts, daß eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit nur durch Fahrfehler nachgewiesen werden kann (BayObLG vom 15.11.1996 - 1 St RR 147/96).

    Ausreichend ist es vielmehr, daß eine erhebliche Beeinträchtigung des Reaktions- oder Wahrnehmungsvermögens bei der Fahrt auf andere Weise zuverlässig festgestellt wird, so z.B. durch den Zustand und das Verhalten des Angeklagten bei einer Polizeikontrolle unmittelbar im Anschluß an die Fahrt (BayObLG vom 15.11.1996 - 1 St RR 147/96).

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Zwar sprechen durchaus gewichtige Umstände - vor allem die lange Verfahrensdauer, die allerdings nicht ohne weiteres einen "besonderen Umstand" im Sinne des § 59 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGHSt 27, 274, 275 f.; BGH StV 1995, 19, 20; KG NZV 1997, 127) - zu Gunsten des Angeklagten.
  • LG Coburg, 01.08.2001 - Gs 188/01

    Bei Drogen im Blut ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich?

    Weder ist das Begehen eines Fahrfehlers Tatbestandsmerkmal des s 316 StGB, noch gibt es einen allgemeinen Rechtsoder Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine drogenbedingte Fahruntüchtigkeit nur durch Fahrfehler nachgewiesen werden kann (BayObLG, NZV 1997, 127, 128; BGH, NZV 1999, 48, 49).
  • AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18

    Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrten unter Drogeneinfluss bei

    Es reicht bereits aus, wenn die erheblichen Beeinträchtigungen des Reaktions- und Wahrnehmungsvermögens auf andere Weise, beispielsweise - wie auch hier - bei einer Polizeikontrolle im Anschluss an die Fahrt, festgestellt werden können (BGH in NJW 1999, 226, 227; BayObLG in NStZ 1997, 240, 241; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.11.2003, Az.: Ss 71/2003; Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 8 Qs 207/04; Beschluss vom 27.10.2010, Az. 4 Qs 29/10).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2004 - 4 Qs 29/04
    Ein Nachweis in diesem Sinne ist jedenfalls geführt, wenn aufgrund einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen ein Fahrfehler nachgewiesen ist, es z.B. wegen verzögerter Reaktion nach Drogengenuss zu einem Auffahrunfall gekommen ist (BGH NJW 2000, 3654 [= BA 2001, 375]; BayObLG NJW 1997, 1381).
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