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   OLG München, 12.04.1996 - 10 U 6179/95   

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https://dejure.org/1996,5160
OLG München, 12.04.1996 - 10 U 6179/95 (https://dejure.org/1996,5160)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.1996 - 10 U 6179/95 (https://dejure.org/1996,5160)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 1996 - 10 U 6179/95 (https://dejure.org/1996,5160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVO § 18 Abs. 9
    Aufenthalt auf Mittelgrünstreifen der Bundesautobahn nach Erstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Autounfall; Bundesautobahn; Grünstreifen; Haftungsminderndes Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines sich nach einem Auffahrunfall auf dem Grünstreifen der Autobahn aufhaltenden Fußgänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2390 (Ls.)
  • NZV 1997, 231
  • VersR 1997, 460
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, es müsse, wer mit seinem Fahrzeug auf der Überholspur einer Autobahn liegen bleibe, möglichst auf den zwischen den Fahrbahnen an der Mittelleitplanke liegenden Grünstreifen ausweichen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1967 - VI ZR 126/65 - VersR 1967, 456; OLG München, NZV 1997, 231; OLG Zweibrücken, NZV 2001, 387, 388; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 18 StVO Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten

    Ein Fahrer, dessen Fahrzeug auf der Überholspur fahrunfähig wird, muss wegen der großen Gefahr, die gerade bei Blockieren der Überholspur der Autobahn besteht, möglichst auf den Grünstreifen ausweichen (BGH VersR 1967, S. 456; VersR 1977, S. 37; OLG München NZV 1997, S. 231; OLG Zweibrücken NZV 2001, S. 387).
  • OLG Brandenburg, 06.09.2007 - 12 U 70/07

    Haftung bei Blockieren der Überholspur der Autobahn durch liegengebliebenes

    Ein Fahrer, dessen Fahrzeug auf der Überholspur fahrunfähig wird, muss wegen der großen Gefahr, die gerade bei Blockieren der Überholspur der Autobahn besteht, möglichst auf den Grünstreifen ausweichen (BGH VersR 1967, S. 456; VersR 1977, S. 37; OLG München NZV 1997, S. 231; OLG Zweibrücken NZV 2001, S. 387).
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