Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 13.11.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3024
BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 (https://dejure.org/1996,3024)
BayObLG, Entscheidung vom 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 (https://dejure.org/1996,3024)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Dezember 1996 - 2 ObOWi 940/96 (https://dejure.org/1996,3024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2338 (Ls.)
  • MDR 1997, 484
  • NStZ-RR 1997, 214
  • NZV 1997, 320
  • VersR 1997, 1546
  • BayObLGSt 1996, 188
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 13 K 74/92
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Insoweit wird auf die Beurteilung von ähnlichen Situationen an Baustellenampeln durch OLG Köln, DAR 1994, 249 und OLG Düsseldorf, DAR 1995, 30 hingewiesen.

    In der Rechtsprechung wurde deshalb z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln DAR 1994, 249 , OLG Düsseldorf DAR 1995, 30 ).

  • OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 5 Ss OWi 299/94
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Insoweit wird auf die Beurteilung von ähnlichen Situationen an Baustellenampeln durch OLG Köln, DAR 1994, 249 und OLG Düsseldorf, DAR 1995, 30 hingewiesen.

    In der Rechtsprechung wurde deshalb z.B. ein Regelfall verneint bei Mißachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (OLG Köln DAR 1994, 249 , OLG Düsseldorf DAR 1995, 30 ).

  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 93/85

    Abgrenzung von einfacher zu schwerer Brandstiftung - Inbrandsetzen wesentlicher

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    So hat der Bundesgerichtshof eine abstrakte Gefährdung im Rahmen von § 306 Nr. 2 StGB bejaht, obwohl der Täter sich davon überzeugt hatte, daß im konkreten Fall keine Gefahr für Leib und Leben von Hausbewohnern bestand (BGH NStZ 1985, 408 ; vgl. zur Problematik allgemein Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. vor § 306 Rn. 3 ff; Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 § 11 Rnrn. 119 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.1996 - 2 Ss 23/96
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Der Senat sieht sich auch nicht durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 3.4.1996 (NZV 1996, 372 ) zu einer anderen Entscheidung veranlaßt.
  • BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Zu ergänzen ist lediglich, daß Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs auch die Mißachtung des Rotlichts der hier in Rede stehenden "Bedarfsampelanlage" umfaßt, die nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn ein Fußgänger den durch sie gesicherten Fußgängerüberweg benutzen will (vgl. BayObLG Beschluß vom 30.9.1996 - 2 ObOWi 708/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
  • BayObLG, 30.03.1995 - 2 ObOWi 89/95
    Auszug aus BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Die Rechtsprechung hat allerdings auch beim Übersehen einer nach dem Rechtsabbiegen in kurzer Entfernung überraschend sichtbar werdenden Fußgängerampel (vgl. BayObLG VRS 87, 382 , OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ) oder in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen (sogenanntes "Mitziehen" vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 139 und 472; OLG Hamm NZV 1995, 82 ; siehe auch BayObLG Beschluß vom 30.3.1995 - 2 ObOWi 89/95) einen Regelfall verneint.
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Der Senat hält daran fest, dass es für die Frage der Verhängung eines Fahrverbots bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens nicht darauf ankommen kann, ob nach der (zutreffenden) Einschätzung eines Betroffenen eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war (wie BayObLG München, 30. Dezember 1996, 2 ObOWi 940/96, BayObLGSt 1996, 188/191).

    Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLG Beschluss vom 14.2.2003 - 1 ObOWi 25/03; vgl. auch BayObLGSt 1996, 188/191).

    Jedenfalls bei den durch Massenhandlungen im Straßenverkehr gefährdeten Rechtsgütern war es das Anliegen des Gesetz- und Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLGSt 1996, 188/191; vgl. auch Roxin aaO Rn. 125; Schönke/Schröder/Heine aaO Rn. 3a sowie Satzger NStZ 1998, 112/115).

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält es der Senat erst recht nicht für hinnehmbar, wenn es der Entscheidung des einzelnen Verkehrsteilnehmers überlassen bliebe, ob eine konkrete Gefahr gegeben ist, und ob und wielange er auf Grund seiner subjektiven Einschätzung der Verkehrssituation ein Rotlicht beachtet (vgl. BayObLGSt 1996, 188/191).

  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

    a) Von einem Fahrverbot könnte allenfalls dann abgesehen werden, wenn kein besonders schwerwiegender Rotlichtverstoß gegeben ist, weil eine auch nur abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer völlig ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG DAR 2002, 173/174; OLG Dresden DAR 2002, 522).

    Selbst wenn man entsprechend der Einlassung der Betroffenen aber eine solche Situation unterstellt, so besagt dies - wie die Staatsanwaltschaft zutreffend anmerkt - zum einen nichts für eine eventuelle Gefährdung von Fußgängern (BayObLGSt 1996, 188).

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit kann es erst recht nicht darauf ankommen, ob nach der Einschätzung des einzelnen Verkehrsteilnehmers eine konkrete Gefährdung anderer ausgeschlossen ist (BayObLGSt 1996, 188/190 f.; BayObLG VRS 104, 437/438).

  • OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01

    Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel

    So wurde ein sog. "atypischer Rotlichtverstoß" in Fällen bejaht, in denen eine Minderung des Erfolgsunrechts vorhanden war, weil eine konkrete (OLG Köln DAR 1996, 507 f.; KG NZV 1994, 238 f.) bzw. auch eine abstrakte (BayObLG NZV 1997, 320 f.) Gefährdung des Fußgängerverkehrs ausgeschlossen werden konnte.
  • BayObLG, 14.02.2003 - 1 ObOWi 25/03

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Es war gerade das Anliegen des Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (vgl. BayObLGSt 1996, 188/191).

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung, dass bei einem Rotlichtverstoß deshalb stets zu prüfen ist, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn, gemessen an den vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten typischen Begehungsweisen, als Ausnahme erscheinen lassen, so dass es nicht angezeigt ist, mit der Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme des Fahrverbots auf den Fahrzeugführer einzuwirken (vgl. BayObLGSt 1996, 188/189).

  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 4 Ss OWi 58/06

    Rotlichtverstoß; Absehen; Besonderheiten; keine abstrakte Gefahr; verkehrsarme

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn aufgrund aller Umstände selbst eine abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer - Querverkehr oder Fußgänger - nicht in Betracht kommt (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 22; OLG Hamm, VRS 90, 453; BayObLG NZV 97, 320; OLG Brandenburg ZfSch 2003, 471; OLG Köln, VRS 92, 279 und VRS 98, 389).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1543/21

    Entkräftung des Regelfalls bei Rotlichtverstoß

    Ein solcher Umstand, der nähere Feststellungen zu den konkreten örtlichen Gegebenheiten sowie zu sonstigen verkehrsrelevanten Umständen gebietet, ist nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung das Vorliegen einer - wie hier - einspurigen Verkehrsführung an einer Baustellenampel (vgl. nur OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2003 - 1 Ss [OWi] 97 B/03 = ZfSch 2003, 471; OLG Dresden a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.07.1999 a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96 = VersR 1997, 1546; OLG Schleswig, Beschluss vom 22.08.1996 - 1 Ss OWi 262/96 = SchlHA 1997, 176; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.1996 - 1 Ss (OWi) 312/95 = VerkMitt 1996, Nr. 94 = VRS 91, 306; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1994 a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94 = NZV 1994, 369; zum atypischen Rotlichtverstoß vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 37 StVO Rn. 54 m.w.N. sowie Hühnermann in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. § 37 StVO Rn. 30h, 30l).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Rotlichtverstoß an einer

    Mit Blick auf die Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bestimmte Verhaltensformen als regelmäßig besonders gefährlich und deswegen als grundsätzlich verboten einzustufen, reicht es aus, wenn eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zumindest nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96, juris Rn. 16 f.).
  • BayObLG, 12.02.2002 - 1 ObOWi 607/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

    Jedenfalls bei den durch Massenhandlungen im Straßenverkehr gefährdeten Rechtsgütern war es das Anliegen des Gesetz- und Verordnungsgebers, die abstrakte Gefährdung typisierend festzulegen (BayObLGSt 1996, 188/191; vgl. auch Roxin a.a.O. Rn. 125; Schönke/Schröder/Heine a.a.O. Rn. 3 a sowie Satzger NStZ 1998, 112/115).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.11.1996 - 1 Ss (OWi) 282/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8003
OLG Celle, 13.11.1996 - 1 Ss (OWi) 282/96 (https://dejure.org/1996,8003)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.11.1996 - 1 Ss (OWi) 282/96 (https://dejure.org/1996,8003)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. November 1996 - 1 Ss (OWi) 282/96 (https://dejure.org/1996,8003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 23.10.2018 - 2 Ss OWi 1379/18

    Annahme vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt aufgrund Fluchtversuchs

    Von Bedeutung können hier etwa einschlägige Vorverurteilungen sein, desgleichen dem Täter bewusst gewordene Ausfallerscheinungen während der Fahrt bzw. grobe Fahrfehler, die Flucht vor einer Polizeikontrolle sowie Verschleierungsversuche wie beispielsweise das Nutzen von "Schleichwegen" (Freymann/Wellner/Görlinger jurisPK-Straßenverkehrsrecht [2016] § 316 StGB Rn. 49; König a.a.O. Rn. 26 mit krit. Hinweis auf OLG Celle NZV 1997, 320; umfassend zu möglichen Beweisanzeichen und deren Gewichtung LK/König StGB 12. Aufl. § 316 Rn. 190 ff.; Hentschel DAR 1993, 449 ff.; vgl. auch OLG Hamm ZfS 1999, 217; BA 37 [2000], 116; BA 41 [2004], 538).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 4 Ss 922/98

    Aufhebung, Blutalkoholkonzentration, Fahrlässigkeit, Höhe der BAK, Trunkenheit im

    Wenn er trotzdem im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt er in aller Regel jedenfalls bedingt vorsätzlich, vgl. NZV 1997, S. 320.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht