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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2437
OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96 (https://dejure.org/1996,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1996 - 11 U 39/96 (https://dejure.org/1996,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1996 - 11 U 39/96 (https://dejure.org/1996,2437)
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Zusammenmontiertes Motorrad

§ 950 Abs. 1 BGB, 'neue Sache', Abgrenzung zu § 947 BGB;

gestohlene Einzelteile

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Motorrad gestohlene Einzelteile Zusammensetzen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 929, 950
    Motorrad gestohlene Einzelteile Zusammensetzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung einer neuen Sache i.S.d. § 950 Abs. 1 BGB durch Verarbeitung mehrerer gestohlener Einzelteile zu einem Motorrad und anderer Bezeichnung in den Verkehr und andere wirtschaftliche Bedeutung der hergestellten Sache im Verhältnis zum Ausgangsstoff

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2187
  • NZV 1997, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

    Jungbullen - Gutgläubiger Kauf einer gestohlenen Sache, Verarbeitung,

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    § 950 BGB ermöglicht vielmehr nach allgemeiner Auffassung auch den Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen (BGHZ 55, 176 (178); Staudinger-Gursky, BGB, 13. Auflage, § 950 Rnr. 16).
  • OLG Stuttgart, 13.06.1951 - 1 U 19/51
    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    Die Neuheit einer Sache beurteilt sich wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (OLG Köln, NJW 1991, 257O; KG NJW 1961, 1O26; OLG Stuttgart NJW 1952, 145).
  • BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69

    Weinbrand - § 950 BGB, "Wert der Verarbeitung" ist Wert der neuen Sache abzüglich

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    Der Verarbeitungswert ist nicht der tatsächliche Kostenaufwand für die Arbeitsleistung, sondern der objektive Wert der geleisteten Arbeit, wie er sich im Sachwert der hergestellten Sache verkörpert (BGHZ 56, 88 (9O)).
  • BGH, 15.06.1989 - IX ZR 167/88

    Weiterverarbeitung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware;

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
    Der originäre Eigentumserwerb durch Verarbeitung tritt unabhängig davon ein, ob der Hersteller bösgläubig ist oder abhandengekommene Einzelteile verarbeitet hat (BGH MDR 1989, 989).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Ob durch Verarbeitung oder Umbildung eine neue Sache hergestellt wird, bestimmt sich maßgeblich nach der Verkehrsauffassung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1977- VIII ZR 172/76, NJW 1978, 697 f.; OLG Köln, NJW 1991, 2570; 1997, 2187; OLG Stuttgart, NJW 2001, 2889, 2890; Bamberger/Roth/Kindl, BGB, 3. Aufl., § 950 Rn. 5; MüKoBGB/Füller, 6. Aufl., § 950 Rn. 7 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 74. Aufl., § 950 Rn. 3).
  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    Wann eine Sache als Hauptsache anzusehen ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung (BGH, Urteil vom 3.3.1956 - IV ZR 334/55, NJW 1956, 788; OLG Köln NJW 1997, 2187; KG NJW 1961, 1026; OLG Stuttgart NJW 1952, 145; MüKoBGB/Füller, 8. Aufl. 2020, BGB § 947 Rn. 5; BeckOGK/Schermaier, 1.9.2020, BGB § 947 Rn. 9; s. auch Mot.

    Der Fall der Reparatur eines bestehenden Schiffes, zumal eines bekannten Großseglers wie der G. F., kann insofern nicht mit der Erstellung eines neuen Gegenstands wie etwa eines Motorrads, bei dem beim Zusammenbau aus Einzelteilen der Rahmen nicht als die Hauptsache angesehen wird (OLG Köln, Urteil vom 23.08.1996, NJW 1997, 2187, beck-online) oder eines Kraftfahrzeugs, bei dem das Fahrgestell nicht als Hauptsache gegenüber den übrigen Teilen angesehen wird (BGHZ 18, 226 (231 f.) = NJW 1955, 1793; OLG Karlsruhe NJW 1951, 447), verglichen werden.

  • LG Bonn, 05.05.2021 - 30 O 5/21
    Wesentliches Indiz dafür, dass eine neue Sache entstanden ist, ist ein neuer Name (OLG Köln NJW 1991, 2570; 1997, 2187).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1998 - 5 U 53/94
    Insbesondere dann, wenn die hergestellte Sache unter einer anderen Bezeichnung in den Verkehr gebracht wird und die wirtschaftliche Bedeutung dieser Sache im Verhältnis zum Ausgangsstoff eine andere ist, ist die Sache als neu anzusehen (vgl. OLG Köln v. 23.8.1996 - 11 U 39/96, OLGR Köln 1997, 39 = NJW 1997, 2187).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1533
OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96 (https://dejure.org/1997,1533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.1997 - 6 U 3535/96 (https://dejure.org/1997,1533)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 1997 - 6 U 3535/96 (https://dejure.org/1997,1533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Schmerzengsgeldanspruch eines Radfahrers bei ungerechtfertigter Trunkenheitsbehauptung des Haftpflichtversicherers

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes i.R.d. Regulierung von Unfallfolgen; Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs nach erlittener notfallmäßiger Amputation des linken Oberschenkels am Unfallort

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Schmerzensgelderhöhung wegen herabwürdigenden Prozeßverhaltens des Haftpflichtversicherers

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten; Schmerzensgeldhöhe und Prozessverhalten des Haftpflichtversicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Erhöhtes Schmerzensgeld für Unfallopfer wegen unangemessenen Regulierungsverhaltens der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 847
    Erhöhtes Schmerzensgeld für Unfallopfer wegen unangemessenen Regulierungsverhaltens der gegnerischen Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 358 (Ls.)
  • VersR 1997, 1108
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96
    Zu berücksichtigen ist ferner, daß die Art und Weise, wie die Beklagte den Schadensersatzprozeß des Klägers geführt hat, eine weitere seelische Beeinträchtigung des Klägers bedeutete, die sich auf die Höhe des Schmerzensgeld auszuwirken hat (vgl. BGH VersR 70, 134 ff).
  • OLG Nürnberg, 05.05.1981 - 1 U 2954/80

    Schmerzensgeld; Abriß eines Beines; Symphysensprengung; Blutung im Beckenraum;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.1997 - 6 U 3535/96
    Dieser Betrag bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung (vgl. OLG Nürnberg NJW 82, 1337, in dem für eine Oberschenkelamputation mit Blasenschädigung vor 15 Jahren auf ein Schmerzensgeld von 120.000,-- DM erkannt worden ist, Urteil des OLG Koblenz vom 19. Februar 1960 ADAC Schmerzensgeldtabelle 17. Auflage Nr. 1607. Dort wurden bei einem ähnlich schweren Unfall mit Beinamputation, allerdings ohne die hier vorliegende lebenslängliche Beeinträchtigung durch Versteifung eines Ellenbogengelenks 120.000,-- DM zugesprochen).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2309/09

    Aufhebung und Zurückverweisung in Verkehrsunfallsachen: Nichtberücksichtigung

    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Auch dies erfordert jedoch eine einwandfreie Feststellung der zugehörigen Tatsachengrundlage, etwa ersichtlich unzutreffender Einwendungen (OLG Nürnberg VersR 1997, 1108; OLG Naumburg VersR 2004, 1423; OLG Köln OLGR 2003, 214).
  • OLG München, 29.06.2007 - 10 U 4379/01

    Verkehrsunfall: Einvernahme eines behandelnden Arztes als sachverständigen Zeugen

    Die in der Rechtssprechung hierzu entgangenen Entscheidungen betreffen andere Fallkonstellationen (vgl. etwa OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]).
  • OLG Naumburg, 13.11.2003 - 4 U 136/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Entgegen der Auffassung der Berufung hat das Landgericht dabei insbesondere den Inhalt des Urteils des Oberlandesgerichts Nürnberg (VersR 1997, 1108, 1109) nicht verkannt.
  • OLG Nürnberg, 30.10.1997 - 8 U 1741/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Eine über mehrere (hier: 6) Jahre betriebene, unzureichende Schadensregulierung durch die beklagte Haftpflichtversicherung [Regulierungsverzögerung], bei der trotz rechtskräftig festgestellter Haftung dem Grunde nach sogar ein Teil des vorprozessual bezahlten, unangemessen niedrigen Schmerzensgeldes über eine Widerklage zurückverlangt wurde, ist als psychisch belastend durch Erhöhung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (Fortführung von OLG Nürnberg Az. 11 U 267/95 ; 6 U 3535/96 ; 6 U 4215/96).«.

    Dieses den Kläger psychisch belastende Verhalten insbesondere der Beklagten zu 2) erfordert eine Heraufsetzung des Schmerzensgeldes (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.1997 - 6 U 3535/96).

  • KG, 10.02.2003 - 22 U 49/02

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision mit einem

    Dies kommt zwar in Betracht, wenn der Versicherer Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger lebensnaher und objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen war (OLG Karlsruhe, VersR 1973, 851), die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes schuldhaft verzögert wird und dies mitursächlich für einen psychosomatisch bedingten ungünstigen Heilungsverlauf war (OLG München, NZV 1993, 434) oder gar das Prozessverhalten des Versicherers von dem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden kann (OLG Nürnberg, NZV 1997, 358).
  • OLG Koblenz, 05.12.2003 - 12 U 1262/02

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Schmerzensgeld bei Amputation eines Unterschenkels;

    In der Rechtsprechung sind bei den in der Wundheilung und prothetischen Versorgung weniger komplizierten Schenkelamputationen geringere Schmerzensgeldbeträge festgesetzt worden (vgl. OLG Celle VersR 2002, 854 f.: 70.000 DM; OLG Hamm VersR 1998, 104 f.: 75.000 DM; OLG Hamm VersR und2002, 1250 f.: 80.000 DM), höhere Beträge dagegen nur bei gravierenderen Begleitverletzungen, besonderen Nebenfolgen oder andern außergewöhnlichen Umständen (vgl. HansOLG Bremen OLGR Bremen 2000, 236 ff.: Amputation des linken Beins, Exartikulation des Hüftgelenks und dauernde schmerzhafte Beeinträchtigungen des gesamten Bewegungsapparats; OLG Frankfurt Urteil vom 22. März 2000 - 19 U 168/99 - DAR 2001, 456 Ls.: Verletzung eines 7jährigen Kindes; OLG Nürnberg Urteil vom 11. April 1997 - 6 U 3535/96: Oberschenkel amputiert, außerdem eine offene Trümmerfraktur des linken Ellenbogens, der in Rechtswinkelstellung verblieb, zu beanstandendes Regulierungsverhalten des Versicherers trotz feststehender Zahlungspflicht unter grundloser Behauptung, der Geschädigte sei bei dem Unfall erheblich alkoholisiert gewesen; OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 f.: Oberschenkelamputation und offener Trümmerbruch des linken Ellenbogens mit endgültiger Versteifung des Gelenks; s.a. LG Meinungen ZfSch 2002, 18 f.).
  • OLG München, 09.10.2009 - 10 U 2343/09
    Der 10. Zivilsenat des OLG München bewertet im Übrigen grundsätzlich ein zögerliches/kleinliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend, verlangt aber wie auch die übrige Rechtsprechung, dass es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt etwa in unvertretbarem (vor-)prozessualen Verhalten, wenn es über die verständliche Rechtsverteidigung hinausgeht (so zurecht Bachmeier Rz. 250; vgl. auch Senat, Urt. v. 30.06.1976 - 10 U 1571/76 [Juris] = VersR 1977, 262 [nur Ls.]) und von einem Geschädigten als herabwürdigend empfunden werden muss (Senat, Urt. v. 02.06.2006 - 10 U 1685/06 [Juris]; Hinweis v. 25.09.2006 - 10 U 3661/06), etwa die Geltendmachung von ersichtlich unzutreffenden Einwendungen (vgl. etwa vgl. OLG Nürnberg VersR 1997, 1108 [Vorwurf der Alkoholisierung]; OLG Naumburg VersR 2004, 1423 [Vorwurf der Arbeitsverweigerung, Schwarzarbeit]; OLG Köln OLGR 2003, 214 [5 Jahre währendes Leugnen der Verantwortung durch den Schädiger]).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4444
OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 430
  • MDR 1996, 1125
  • NZV 1997, 358
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Koblenz, 24.10.1991 - 5 U 215/91

    Nutzungsentschädigung; Mittelklassefahrzeug; Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Gemäß der Rechtsprechung des Senats muss sich der Kläger insoweit je gefahrene Wegstrecke von 1.000 km einen Betrag in Höhe von 0, 67 % des Neuwagenpreises anrechnen lassen (Urteil vom 24. Oktober 1991 - 5 U 215/91).
  • OLG Hamm, 14.05.1985 - 28 U 210/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • LG Aachen, 11.11.1977 - 5 S 327/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 27 U 201/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Bei der Beschreibung als "Lagerfahrzeug" handelt es sich um eine Beschaffenheitsangabe, da allgemein bekannt ist, dass ein Fahrzeug auch ohne Benutzung durch reine Standdauer in wesentlichen Bestandteilen altert und dadurch an Wert verliert (Für eine Beschaffenheitsangabe auch Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 434 Rn 71 unter Berufung auf OLG Koblenz NJW-RR 97, 430).

    Bei einem Lagerfahrzeug muss daher mit einer höheren Lagerdauer gerechnet werden, als dies bei einem Neufahrzeug der Fall sein würde (OLG Koblenz MDR 1996, 1125, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 208).

    Die Beschreibung als Lagerfahrzeug bedeutet aber nicht, dass der Käufer - ohne besonderen Hinweis auf das konkrete Produktionsdatum- nunmehr jede beliebige Lagerzeit des Fahrzeuges akzeptieren muss (OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430, Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 450).

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).

  • OLG Braunschweig, 07.07.2005 - 2 U 128/04

    Geltendmachen von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag; Zulässige Länge

    Vielmehr ist der Vertrag nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so auch: OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430f für "neues Fahrzeug", Hinweis auf Lagerzeit, nicht mehr aktuelles Modell, Lagerzeit 29 Monate; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 505 "EU-Importwagen, Neuwagen", Hinweis auf fehlende Werksgarantie, aktuelles Modell, ca. 30 Monate Lagerzeit; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211f nicht mehr produzierte Modellreihe, erhebliche Preisvorteile, mehr als 3 Jahre Lagerzeit).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Das unterscheidet den hiesigen Sachverhalt von demjenigen, der dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des OLG Koblenz ( Urt . v. 27.06.1996 - 5 U 82/96, NZV 1997, 358) zugrunde lag.
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 5 U 104/98

    Fehlen eines Beifahrerairbags bei fabrikneuem/neuem Fahrzeug

    Wie der Senat bereits entschieden hat (NVZ 1995, 399 sowie Urteil vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96), ist ein neues Kraftfahrzeug nicht allein dadurch gekennzeichnet, daß es aus neuen Materialien hergestellt und unbenutzt ist.
  • OLG Köln, 14.07.1998 - 15 U 155/97

    Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrags und auf Rückzahlung eines für einen PKW

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur liegt ein "Neuwagen" grundsätzlich jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn der Modelltyp des verkauften Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der äußeren Formgebung, der Ausstattung oder in technischer Hinsicht gegenüber dem Vorgängermodell wesentlich verändert worden ist (BGH, NJW 80, 1097; OLG Köln, 13. Zivilsenat, DAR 90, 457; OLG Koblenz, NZV 95, 399; NJW-RR 97, 430; Reinking-Eggert, Rnr. 446, 459, 476 ff. m. w. N.).
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