Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.05.1997 - 11 B 96.2359   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5324
VGH Bayern, 12.05.1997 - 11 B 96.2359 (https://dejure.org/1997,5324)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.05.1997 - 11 B 96.2359 (https://dejure.org/1997,5324)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Mai 1997 - 11 B 96.2359 (https://dejure.org/1997,5324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 835
  • NZV 1997, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Saarland, 07.01.1999 - 9 V 28/98

    Fahrerlaubnisentziehung; Drogenkonsum; Cannabis; Enthemmung ; Herbeiführung

    Urteil vom 12. Mai 1997, NZV 1997, 413 = DAR 1997, 364 = VerkMitt 1998, 6 = ZfS 1997, S. 17.

    BVerwG, Beschluß vom 23. August 1996, a.a.O., OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 13. August 1996, ZfS 1996, 478; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 6. Juli 1998, ZfS 1998, 356; OVG Hamburg, Beschluß vom 18. November 1997, ZfS 1998, 277; vgl. ferner das vom Antragsteller zitierte Urteil des BayVGH vom 12. Mai 1997, a.a.O. Liegen Verdachtsgründe für die Annahme regel- oder gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsums des Adressaten einer unter Bejahung dieser Voraussetzung ausgesprochenen Fahrerlaubnisentziehung vor und sind berechtigte Zweifel an seiner Fähigkeit zu der angesprochenen Trennung gegeben, ist dementsprechend die Anordnung des Sofortvollzugs der Verfügung regelmäßig gerechtfertigt.

  • OVG Sachsen, 05.03.1998 - 3 S 132/98

    Drogenscreening

    Auch hieraus ergibt sich nach Überzeugung des Senats, daß durch den regelmäßigen Konsum von 3Cannabis 4berechtigte Zweifel an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestanden, die Zweifel des Bayerischen VGH (Urt. v. 12.5.1997, NZV 1997, 413 ff), ob allein der regelmäßige Genuß von 3Cannabis 4schon berechtigte Zweifel an der Fahreignung begründet, können zumindest im vorliegenden Falle daher nicht geteilt werden.

    Zur Klärung dieser Frage wäre es aber ausreichend gewesen, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller zu einem Gutachten darüber aufgefordert hätte, ob er noch 3Cannabis konsumierte, eine darüber hinausgehende Begutachtung seiner Fahreignung dürfte noch nicht erforderlich gewesen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, NZV 1993, 413 ff; BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, NZV 1996, 467 ff., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.9.1995, NZV 1996, 46 ff.; BayVGH, Urt. v. 12.5.1997, NZV 1997, 413 ff.).

  • VG Augsburg, 05.08.1997 - 3 S 97.950

    Straßenverkehrsrecht: Zweifel an der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen bei

    Im übrigen wurde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12.5.1997 (Az.: 11 B 96.2359) verwiesen.

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 12.5.1997 (Az. 11 B 96.2359) angesprochenen Zweifel, ob (selbst) regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum eines Kraftfahrzeugführers ohne (zusätzlichen) "konkreten Hinweis auf mangelndes Trennvermögen (zwischen Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen) berechtigte Zweifel an dessen Fahreignung wecken und deshalb die Behörde dazu befugen kann, vom Konsumenten durch medizinische Untersuchungen Aufklärung darüber zu verlangen, ob sein Konsum als regel- oder gewohnheitsmäßig bezeichnet werden kann", teilt die Kammer nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.1998 - 3 S 132/98
    Auch hieraus ergibt sich nach Überzeugung des Senats, daß durch den regelmäßigen Konsum von Cannabis berechtigte Zweifel an der Eignung des Antragstellers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestanden, die Zweifel des Bayerischen VGH (Urt. v. 12.5.1997, NZV 1997, 413 ff), ob allein der regelmäßige Genuß von Cannabis schon berechtigte Zweifel an der Fahreignung begründet, können zumindest im vorliegenden Falle daher nicht geteilt werden.

    Zur Klärung dieser Frage wäre es aber ausreichend gewesen, wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller zu einem Gutachten darüber aufgefordert hätte, ob er noch Cannabis konsumierte, eine darüber hinausgehende Begutachtung seiner Fahreignung dürfte noch nicht erforderlich gewesen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.6.1993, NZV 1993, 413 ff; BVerwG, Beschl. v. 23.8.1996, NZV 1996, 467 ff., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.9.1995, NZV 1996, 46 ff.; BayVGH, Urt. v. 12.5.1997, NZV 1997, 413 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Insbesondere folgt der Senat bei summarischer Prüfung nicht der mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wohl unvereinbaren Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 12.05.1997, NZV 1997, 413), daß die Anforderung von Drogenscreenings nur dann rechtmäßig ist, wenn konkrete Hinweise auf mangelndes Trennungsvermögen des Drogenkonsumenten vorliegen (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluß vom 24.10.1997, NZV 1998, 174; VG Augsburg, Beschluß vom 05.09.1997, NZV 1997, 534).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 10 S 217/98

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen: Anforderung eines Drogenscreenings

    Der nicht entscheidungstragenden, mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ersichtlich nicht zu vereinbarenden Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 12.05 1997 (NZV 1997, 413), auf die sich die Antragstellerin beruft und nach der die Anordnung, ein Drogenscreening beizubringen, nur dann rechtmäßig sein soll, wenn konkrete Hinweise auf mangelndes Trennungsvermögen des Drogenkonsumenten vorliegen, dürfte nicht zu folgen sein (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 24 10.1997, NZV 1998, 174 ; VG Augsburg, Beschluss vom 05 09 1997, NZV 1997, 534 ).
  • VG Frankfurt/Main, 04.04.2003 - 12 G 974/03

    Cannabis Fahrerlaubnis MPU

    Er zitiert hierzu eine Entscheidung des BayVGH vom 12.05.1997 (Az: 11 B 96.2359).
  • VG Augsburg, 02.06.1998 - Au 3 S 98.693

    Voraussetzungen für die Anordnung von Maßnahmen nach 15b Abs. 2 StVZO

    Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 12.5.1997 (Az: 11 B 96.2359 ) angesprochenen Zweifel, ob (selbst) regel- oder gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsum eines Kraftfahrzeugführers ohne (zusätzlichen) "konkreten Hinweis auf mangelndes Trennvermögen (zwischen Drogenkonsum und Führen von Kraftfahrzeugen) berechtigte Zweifel an dessen Fahreignung wecken und deshalb die Behörde dazu befugt sein kann, vom Konsumenten durch medizinische Untersuchung Aufklärung darüber zu verlangen, ob sein Konsum regel- oder gewohnheitsmäßig bezeichnet werden kann", teilt die Kammer nicht (vgl. Beschluß vom 5.8.1997, NZV 1997, 534 ).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B. 95.2282

    Straßenverkehrsrecht: Zweifel an der Eignung zur Führung von Fahrzeugen durch

    Denn ebenso wie regelmäßiger Cannabiskonsum nicht schon ohne weiteres unter diesem Gesichtspunkt die Kraftfahreignung ausschließt (vgl. BVerfG vom 3.5.1996 - 1 BvR 398/96) ist er nach der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof s (vgl. BayVGH vom 12.5.1997 NZV 1997, 413; vom 10.12.1997 Az. 11 CS 97.3062) für sich allein auch noch nicht geeignet, einen Eignungsmangel als so naheliegend erscheinen zu lassen, daß schon deshalb Aufklärungsmaßnahmen nach § 15 b Abs. 2 Satz 1 StVZO gerechtfertigt sind.
  • VG München, 15.09.1997 - M 6 S 97.5786
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht