Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 23.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Jena, 22.04.1997 - 1 Ss 43/97   

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https://dejure.org/1997,7614
OLG Jena, 22.04.1997 - 1 Ss 43/97 (https://dejure.org/1997,7614)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 Ss 43/97 (https://dejure.org/1997,7614)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 Ss 43/97 (https://dejure.org/1997,7614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 487 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.04.1997 - 2 ObOWi 127/97   

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https://dejure.org/1997,7670
BayObLG, 23.04.1997 - 2 ObOWi 127/97 (https://dejure.org/1997,7670)
BayObLG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 2 ObOWi 127/97 (https://dejure.org/1997,7670)
BayObLG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 2 ObOWi 127/97 (https://dejure.org/1997,7670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BKatV § 2 Abs. 2 Satz 2; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Verspätete Rechtskraft bei Verhängung eines Fahrverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 346
  • NZV 1997, 487
  • BayObLGSt 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 2 ObOWi 127/97
    Dies braucht jedoch aus den nachstehenden Gründen nicht weiterverfolgt zu werden.b) Zu Recht hat das Amtsgericht den vom Betroffenen behaupteten, zum Teil im angefochtenen Urteil festgestellten Ablauf des früheren Verfahrens nicht als Umstand gewertet, der das in § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV vorgesehene "Regelfahrverbot" hier als unverhältnismäßig erscheinen ließe.Die Vorschrift des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV beinhaltet eine klare und einfach zu handhabende Regelung, die für die Teilnehmer am Straßenverkehr vorhersehbar und berechenbar ist; sie gewährleistet die Gleichbehandlung der Betroffenen und erfüllt damit auch ein Gebot der Gerechtigkeit (BGHSt 38, 231/236).

    Er selbst hat es in der Hand, sein Verhalten im Verkehr so einzurichten, daß ihm die als besonders einschneidend empfundene Sanktion des Fahrverbots nicht droht (vgl. BGHSt 38, 231/236).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus BayObLG, 23.04.1997 - 2 ObOWi 127/97
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 1809/1810) hat das in den Sanktionen der BKatV zum Ausdruck gekommene typisierende Vorgehen des Verordnungsgebers als sinnvoll und notwendig und insbesondere die Anknüpfung der Jahresfrist in § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV an die Rechtskraft der Festsetzung einer Geldbuße für die erste Geschwindigkeitsüberschreitung ausdrücklich als verfassungsgemäß bezeichnet.
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