Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.07.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96   

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https://dejure.org/1996,2870
OLG Hamm, 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96 (https://dejure.org/1996,2870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96 (https://dejure.org/1996,2870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 1996 - 3 Ss OWi 192/96 (https://dejure.org/1996,2870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 752 (Ls.)
  • NZV 1997, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 10.06.2004 - 2 Ss OWi 167/04

    Lückenhafte Urteilsgründe bei Identifizierung des Autofahrers anhand

    Hat der Tatrichter seine Überzeugung von der Identität zwischen dem Betroffenen und der anlässlich einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildern (Beweisfoto, Videofilm) abgebildeten Person erlangt, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157; Senatsbeschlüsse vom 24.03.03 - 2 Ss [OWi] 282/02 I 166/02 - und vom 17.12.2002 - 2 Ss [OWi] 295/02 I 172/02 -, OLG Hamm NZV 1997, 89; 2001, 89; BayObLG DAR 1998, 147; KG NZV 1998, 123; OLG Dresden DAR 2000, 279; Pfälz.
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 3 Ss OWi 181/97

    Anforderungen an Urteilsgründe, wenn nicht auf ein von einem Verkehrsverstoß

    Im Rahmen dieser Beschreibung wären Angaben zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, geboten gewesen, da anderenfalls nicht beurteilt werden kann, ob aufgrund möglicherweise schlechterer Qualität des Beweisfotos erhöhte Anforderungen an die gleichwohl erfolgte Identifizierung des Betroffenen zu stellen waren (BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 02.04.1996 - 3 Ss Owi 192/96 - BayObLG, DAR 1996, 411).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98

    Darlegung der Beweiswürdigung, Fahrlässigkeit, Foto,

    Hat der Tatrichter - wie hier - im Urteil nicht nach § 267 Abs. 1 S.3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verwiesen, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgelichtete Person oder jedenfalls charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist (BGHSt 41, 376; OLG Hamm, NZV 1997, 89).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4690
BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96 (https://dejure.org/1996,4690)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96 (https://dejure.org/1996,4690)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 2 ObOWi 513/96 (https://dejure.org/1996,4690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Auch eine praktisch völlig fehlende Bebauung rechtfertigt bei einer innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht das Absehen von einem Fahrverbot

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 89
  • VersR 1998, 73
  • BayObLGSt 1996, 104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Der Verordnungsgeber hat die in der Bußgeldkatalogverordnung bestimmten Fälle grober Verstöße als derart schwerwiegend vorbewertet, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125, 134).

    Die Vorbewertung eines derartigen Verhaltens durch den Verordnungsgeber bindet auch die Gerichte (BGHSt 38, 125, 132).

    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann in einem solchen Fall nur abgesehen werden, wenn erhebliche Härten vorliegen oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände gegeben ist, die das Tatgeschehen aus dem Rahmen der typischen Begehungsweise einer solchen Ordnungswidrigkeit im Sinne einer Ausnahme herausheben, oder Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß das Fahrverbot im Einzelfall mit dem verfassungsrechtlichen Übermaßverbot nicht vereinbar ist (BGHSt 38, 125, 134).

    Dies ist sachgerecht, da die Berücksichtigung derartiger Gesichtspunkte die Bewältigung der massenhaft vorkommenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nur unnötig erschweren und damit dem Anliegen, durch die Pression des Fahrverbots die Verkehrsdisziplin und damit die Verkehrssicherheit zu heben (BGHSt 38, 125, 131 ff unter Hinweis auf die amtliche Begründung der Bußgeldkatalogverordnung), zuwiderlaufen würde.

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Das Tatbild weicht im übrigen auch nicht deshalb vom Regelfall ab, weil "wegen der örtlichen Verhältnisse ... an dieser Stelle sehr viele Fahrzeuge (noch!) schneller" fahren (vgl. BayObLGSt 1994, 156; OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 479; OLG Naumburg VRS 88, 456, 459).

    Im übrigen hatte der Betroffene bereits seit Erhalt des Bußgeldbescheids vom 23.5.1995 die Möglichkeit, sich bei seinen Dispositionen auf ein Fahrverbot einzustellen (OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 480; OLG Köln VRS 88, 392, 394).

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Dem Betroffenen ist zuzumuten, die Folgen des Fahrverbots durch Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Celle NZV 1996, 117 ; OLG Hamm NZV 1995, 366 ).
  • OLG Celle, 11.07.1995 - 1 Ss OWi 180/95
    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Dem Betroffenen ist zuzumuten, die Folgen des Fahrverbots durch Inanspruchnahme von Urlaub zu mildern (OLG Celle NZV 1996, 117 ; OLG Hamm NZV 1995, 366 ).
  • BayObLG, 08.02.1989 - 1 ObOWi 318/88
    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Selbst bei einem Berufskraftfahrer rechtfertigt nämlich ein Fahrverbot von nur einem Monat Dauer grundsätzlich nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses (BayObLG NZV 1989, 243).
  • OLG Köln, 02.09.1994 - Ss 407/94
    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Im übrigen hatte der Betroffene bereits seit Erhalt des Bußgeldbescheids vom 23.5.1995 die Möglichkeit, sich bei seinen Dispositionen auf ein Fahrverbot einzustellen (OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 480; OLG Köln VRS 88, 392, 394).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Es folgt zudem daraus, daß sich die Rücknahme nach Eintritt der Rechtskraft des Schuldspruchs des erstinstanzlichen Urteils nur auf einen Teil des Bußgeldbescheides, nämlich den in ihm enthaltenen Rechtsfolgenausspruch beziehen könnte, die Teilrücknahme eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfs aber nur in gleicher Weise und in gleichem Umfang zulässig ist wie die von vornherein erklärte Beschränkung des Rechtsmittels (BGHSt 33, 59 ; KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 302 Rn. 7; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 302 Rn. 2) und die Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch gerade nicht zulässig ist (vgl. § 67 Abs. 2 OWiG ; Göhler § 67 Rn. 34 d; KK/Bohnert § 67 Rn. 57).
  • OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86

    Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Das gilt aber nur dann, wenn das Urteil in vollem Umfang aufgehoben wird, nicht dagegen dann, wenn die Aufhebung nur die Rechtsfolgenentscheidung erfaßt (Göhler Rn. 6 a; OLG Köln NStZ 1987, 372, 373; OLG Hamm MDR 1977, 252; Groth NStZ 1983, 9, 10).
  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Das Tatbild weicht im übrigen auch nicht deshalb vom Regelfall ab, weil "wegen der örtlichen Verhältnisse ... an dieser Stelle sehr viele Fahrzeuge (noch!) schneller" fahren (vgl. BayObLGSt 1994, 156; OLG Karlsruhe VRS 88, 476, 479; OLG Naumburg VRS 88, 456, 459).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus BayObLG, 16.07.1996 - 2 ObOWi 513/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung mit Beschluß vom 24.3.1996 als verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt (DAR 1996, 196 , wo allerdings die einschränkende Formulierung des Leitsatzes Nr. 4 zumindest mißverständlich ist).
  • BayObLG, 23.08.1994 - 2 ObOWi 376/94
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Urteil in vollem Umfang aufgehoben wird (vgl. BayObLG NZV 1997, 89; OLG Naumburg BeckRS 2022, 8552).
  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende

    Verhältnismäßig ist die Auferlegung des Fahrverbotes daher jedenfalls dann, wenn gravierende berufliche Nachteile anderweitig, insbesondere durch Urlaubnahme unter Nutzung der Abgabefrist nach § 25 Abs. 2a StVG oder durch die Wahl eines - auch mit deutlichem finanziellem und zeitlichem Mehraufwand verbundenen - anderen Transportmittels vermieden werden können (std.Rspr., vgl. Senat NJW 2005, 1061, 1064; BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12 [juris]).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2005 - 12 U 329/04

    Unfallversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für überwiegende

    Bei einem Unfall handelt es sich bedingungsgemäß um ein äußeres Ereignis, das - nicht willensgesteuert - auch im Ablauf einer willentlich in Gang gesetzten Eigenbewegung des Versicherten auftreten kann und dann zumindest mitursächlich für die Gesundheitsbeschädigung wird (BGH VersR 1998, 73).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Dabei ist vorliegend verschärfend vom Betroffenen zu verlangen, dass dieser sich bereits ab Zustellung des Bußgeldbescheides (hier bereits am x ) auf die Vollstreckung des angedrohten Fahrverbots samt Planung von Abhilfemaßnahmen einzurichten hatte (vgl. dazu BayObLG NZV 1997, 89; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Köln VRS 88, 392; OLG Hamm DAR 2008, 652).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 53 Ss OWi 116/16

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von einem

    Wenn er sich dann nach Verlassen des Ortskerns aufgrund dünner werdender Besiedelung und weitgehend fehlender Bebauung zu der Annahme verleiten lässt, er sei bereits außerhalb der Ortslage, vermag dies einen Ausnahmefall, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, regelmäßig nicht zu begründen (vgl. BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm DAR 2001, 322, 323).
  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss OWi 725/01

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde; Beschränkung des Einspruchs auf die

    Das Amtsgericht hat dazu ausgeführt, dass es, wenn der Betroffene eine Anstellung als Fahrer suchte, nahe gelegen hätte, "den am 26.01.2001 ergangenen Bußgeldbescheid zu akzeptieren und das Fahrverbot unverzüglich anzutreten." Entsprechende Erwägungen mögen für die Frage, ob ein dem Betroffenen zur Verfügung stehender (Rest)Urlaub in Kenntnis des Umstandes, dass ein Fahrverbot droht, angetreten wird oder ob der Betroffene seine Urlaubsdispositionen auf das drohende Fahrverbot einrichten muss, zutreffend sein (vgl. dazu OLG Köln DAR 1996, 507, 508; BayObLG NZV 1997, 89, 90).
  • OLG Naumburg, 11.01.2022 - 1 Ws 235/21

    Zulässigkeit der Zurücknahme eines Einspruchs im Bußgeldverfahren;

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Urteil in vollem Umfang aufgehoben wird und die Aufhebung nicht nur - wie hier - die Rechtsfolgenentscheidung erfasst (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. Juli 1996, 2 ObOWi 513/96; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Oktober 1976, 2 Ss OWi 797/76 - beide zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 27. Februar 1987, Ss 744/86, NStZ 1987, 372; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. März 2009, 1 SsBs 9/09, NStZ 2010, 459; Göhler, a. a. O., § 71 Rn 6a a. E.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 411 Rn 9, § 302 Rn 6) möglich ist.
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 53 Ss OWi 534/19

    Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der

    Darüber hinaus liegt nach der Rechtsprechung des Senats ein Ausnahmefall, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, nicht ohne weiteres bereits dann vor, wenn ein Fahrzeugführer nach Verlassen des Ortskerns aufgrund dünner werdender Besiedelung und weitgehend fehlender Bebauung angenommen hat, sich bereits außerhalb der Ortschaft zu befinden (Senat, Beschl. v. 31. Mai 2016 - [2 B] 53 Ss-OWi 116/16 [57/16]; Beschl. v. 2. November 2017 [2 B] 53 Ss-OWi 576/17 [267/17]; vgl. auch BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm DAR 2001, 322, 323).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 1 ObOWi 384/98

    Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens hinsichtlich des Datums des

    Danach wurde eine Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch allgemein als unzulässig angesehen (vgl. BayObLG NZV 1997, 89/90 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2019 - 1b Ss OWi 2017/19
    Darüber hinaus liegt nach der Rechtsprechung des Senats ein Ausnahmefall, der ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, nicht ohne weiteres bereits dann vor, wenn ein Fahrzeugführer nach Verlassen des Ortskerns aufgrund dünner werdender Besiedelung und weitgehend fehlender Bebauung angenommen hat, sich bereits außerhalb der Ortschaft zu befinden (Senat, Beschl. v. 31. Mai 2016 - [2 B] 53 Ss-OWi 116/16 [57/16]; Beschl. v. 2. November 2017 [2 B] 53 Ss-OWi 576/17 [267/17]; vgl. auch BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm DAR 2001, 322, 323).
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