Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 08.12.1997

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97   

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https://dejure.org/1997,3108
OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97 (https://dejure.org/1997,3108)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.1997 - 2 Ss 54/97 (https://dejure.org/1997,3108)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 1997 - 2 Ss 54/97 (https://dejure.org/1997,3108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Frage, in welchen Fällen das Zufahren mit einem Pkw auf eine eine Parklücke blockierende Person nicht rechtswidrig im Sinne des StGB § 240 Abs 2 ist

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nötigung von Fußgänger in Parklücke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zufahren auf eine in der Parklücke stehende Person als Nötigung; Soziale Verwerflichkeit der Erzwingung eines Parkplatzes bei verkehrsordnungswidrigem Verhalten des Nötigungsopfers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich - keine Nötigung bei maßvollen Anfahren der freihaltenden Person

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 240; StVO § 12 Abs. 5
    Wegdrängen eines Fußgängers aus Parklücke L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schubsen erlaubt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berechtigte Erzwingung eines Parkplatzes stellt keine Nötigung dar - Verwerfliches Verhalten liegt nicht vor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 240; StVO § 12 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 163
  • VersR 1998, 864
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 08.12.1965 - 1 Ss 632/65
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97
    In einem solchen Fall ist die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn das Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist, im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NJW 1966, 745 mit ablehnender Anmerkung Bockelmann und OLG Hamburg NJW 1968, 662.
  • BayObLG, 07.02.1995 - 2St RR 239/94

    Parklücke II - § 223 StGB, § 32 StGB, Notwehrfähigkeit des Gemeingebrauchs (§ 12

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97
    BayObLG NJW 1995, 2646: Der Autofahrer stieß mit der Stoßstange seines Personenkraftwagens derart gegen das Schienbein der Person in der Parklücke, daß diese stürzte und Prellungen erlitt.
  • OLG Hamburg, 21.11.1967 - 2 Ss 163/67
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97
    In einem solchen Fall ist die Erzwingung eines Parkplatzes nicht sozial verwerflich i.S. von § 240 Abs. 2 StGB, wenn das Hineinfahren in die Parklücke in maßvoller Weise geschieht und die dort stehende Person keiner erheblichen Gefährdung ausgesetzt ist, im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NJW 1966, 745 mit ablehnender Anmerkung Bockelmann und OLG Hamburg NJW 1968, 662.
  • OLG Hamm, 10.07.1970 - 1 Ss 113/70
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.1997 - 2 Ss 54/97
    OLG Hamm, NJW 1970, 2074 f: Ein Autofahrer hatte als erster die Parklücke erreicht, deshalb durfte ihn sein in der Parklücke stehender Beifahrer einweisen.
  • AG Villingen-Schwenningen, 29.08.2018 - 6 Cs 56 Js 1599/18

    Erzwingung eines Parkplatzes durch Anfahren ist verwerfliche Nötigung

    Dies hat der Angeklagte gerade nicht getan, sondern die Geschädigte den Gesundheitsgefahren ausgesetzt, die mit einer Kollision mit einem Fahrzeug verbunden sind - wäre also bevorrechtigt gewesen, hätte er durch die vorliegende Verhaltensweise nach der Wertung des § 1 Abs. 2 StVO seine Bevorrechtigung verloren ( aA OLG Naumburg , Beschluss vom 26.5.1997 - 2 Ss 54/97 = juris).
  • AG Ludwigshafen, 13.09.2017 - 2h C 42/17

    Beschädigung eines Kraftfahrzeugs: Haftungsverteilung bei Beschädigung eines zur

    Bei der Nötigung eines Fußgängers mittels eine Kraftfahrzeugs, um diesen zum Beiseitetreten zu bringen, kann es zwar an der Verwerflichkeit in Fällen fehlen, in denen der Fußgänger rechtswidrig eine Parklücke blockiert und es nicht zu einer ernsthaften Gefährdung kommt (vgl. hierzu OLG Hamm Urt. v. 15.08.1969 - 1 Ss 603/69; OLG Köln NJW 1979, 2056; OLG Sachsen-Anhalt NZV 1998, 163; BayObLG NZV 1998, 163).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 1 Ws 970/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7256
OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 1 Ws 970/97 (https://dejure.org/1997,7256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1997 - 1 Ws 970/97 (https://dejure.org/1997,7256)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1997 - 1 Ws 970/97 (https://dejure.org/1997,7256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 163
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

    In einem solchen Fall ist es regelmäßig - wenn auch nicht zwingend - naheliegend, dass sich das über den Widerruf der Strafaussetzung entscheidende Vollstreckungsgericht der sach- und zeitnäheren Prognose des letzten Tatrichters anschließt (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357 und NStZ-RR 2008, 26 f.; OLG Köln StV 1993, 429; OLG Düsseldorf VRS 89, 33, 34; VRS 91, 173; StV 1998, 214, 216; NZV 1998, 163; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59, 60; Senatsbeschlüsse vom 16.6.2000 - 1 Ws 107/00 -, vom 31.1.2001 - 1 Ws 13/01 -, vom 21.12.2005 - Ss 47/05 (57/05) - und vom 27.2.2013 - 1 Ws 28/13; Fischer, StGB, 58. Aufl.,, § 56f Rdnr. 8b).
  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 2 Ws 253/07

    Bewährungswiderruf; neue Straftat; Strafaussetzung zur Bewährung; Anschluss

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 56 f Rdnr. 8 b m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1998, 163).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2006 - 1 Ws 121/06

    Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG München, 07.08.2023 - 2 Ws 435/23

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz zuvor ergangener Zubilligung

    Dies gilt indes dann nicht, wenn die Prognoseentscheidung inhaltlich nicht nachvollziehbar oder nur formelhaft begründet worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2014 - 1 Ws 36/14, BeckRS 2014, 4774; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.1997 - 1 Ws 970/97, NZV 1998, 163).
  • OLG Celle, 17.10.2001 - 3 Ws 390/01

    Bewährungswiderruf ; Vollstreckungsaussetzung ; Freiheitsstrafe; Positive

    Denn von dem Grundsatz, dass der zuletzt aufgrund mündlicher Hauptverhandlung entscheidende Tatrichter über bessere Erkenntnismöglichkeiten zur Prognose verfügt als die mit dem Widerrufsverfahren befassten Gerichte, sodass seiner Beurteilung in der Regel der Vorrang gebührt, ist dann abzuweichen, wenn die neuen Erwägungen zur Aussetzung der Vollstreckung eher Anhaltspunkte für eine negative als für eine trotz neuer Straftaten ausreichend günstige Prognose ergeben (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357; 1987, 118; NJW 1995, 713; Senatsbeschluss vom 23. April 1990 - 3 Ws 191/89 - ; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59; Tröndle/ Fischer, StGB, 50. Aufl. § 56 f Rn. 3 e m. w. N.), und wenn die Entscheidung von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht oder formelhaft oder schematisch begründet worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 1989, 33; NZV 1998, 163).
  • OLG Hamm, 06.12.2011 - 3 Ws 389/11

    Reststrafenaussetzung und zwischenzeitlich erfolgte neue tatrichterliche Prognose

    Eine Abweichung von der tatrichterlichen Prognoseentscheidung ist insbesondere dann möglich, wenn diese Prognoseentscheidung inhaltlich nicht nachvollzogen werden kann (OLG Düsseldorf, NZV 1998, 163).
  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 2 Ws 254/07

    Bewährungswiderruf; neue Straftat; Strafaussetzung zur Bewährung; Anschluss

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 56 f Rdnr. 8 b m.w.N.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NZV 1998, 163).
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