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   OLG Celle, 03.02.1998 - 21 Ss 31/98 (OWiz)   

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https://dejure.org/1998,7056
OLG Celle, 03.02.1998 - 21 Ss 31/98 (OWiz) (https://dejure.org/1998,7056)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.02.1998 - 21 Ss 31/98 (OWiz) (https://dejure.org/1998,7056)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 21 Ss 31/98 (OWiz) (https://dejure.org/1998,7056)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 592
  • NZV 1998, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Zwar kann der Tatrichter, wie hier, seine Überzeugung von der Zuverlässigkeit einer technischen Messung rechtsfehlerfrei auch aus den Angaben eines bei der Wägung anwesenden Polizeibeamten gewinnen (OLG Koblenz VRS 59, 63 f.; OLG Celle NZV 1998, 256 f.), zu den von dem Betroffenen unter Beweis gestellten Einwendungen hat dieser sich ausweislich der Urteilsgründe aber nicht geäußert (UA S. 5).

    Für diesen Fall ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwischenzeitlich anerkannt, dass auch bei Wägevorgängen systemimmanente Messtoleranzen zu berücksichtigen sind (OLG Celle NZV 1998, 256 f.).

    Wird die Messung nicht beanstandet, so genügt der Richter seiner Darlegungspflicht ohne weiteres schon dann, wenn das Urteil Angaben zur Eichung der Waage und dem berücksichtigten Toleranzwert enthält (OLG Celle NZV 1998, 256; dass VRS 95, 114 ff.; OLG Stuttgart NZV 1996, 417 f; a.A. OLG Düsseldorf VRS 92, 338 ff.; zu den Anforderungen bei anderen standardisierten Messverfahren; BGHSt 39, 291 ff, 303).

  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    Hiervon ist auszugehen, da es sich bei der Wägung um ein standardisiertes Messverfahren handelt, so dass Meßfehler nur dann zu erörtern sind, wenn sie konkret behauptet werden oder sich konkrete Anhaltspunkte für sie ergeben (vgl. OLG Celle NZV 1998, 256); dies ist nicht der Fall.
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