Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.01.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3990
OLG Hamm, 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98 (https://dejure.org/1998,3990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.1998 - 4 Ss OWi 365/98 (https://dejure.org/1998,3990)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 1998 - 4 Ss OWi 365/98 (https://dejure.org/1998,3990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Nach einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. aus neuerer Zeit OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; DAR 1999, 176; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346; siehe auch die Zusammenstellung bei Korte NStZ 1999, 342), die auf die Grundsätze des BGH in seiner Entscheidung vom 29.10.1996 zurückgeht (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598 = NZV 1997, 315 [Ls.]) wird die Verjährung durch die Übersendung eines sog. Anhörungsbogens gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG gegenüber dem - noch unbekannten - Betroffenen nur dann unterbrochen, wenn sich auf ihn die Übersendung des Anhörungsbogens auch bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG).

    Die Unterbrechungshandlung muß sich gegen eine bestimmte Person richten (so die o.a. Rechtsprechung und außerdem auch noch OLG Hamm, ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265).Demgemäß ist die Übersendung eines Anhörungsbogens als Bekanntgabe im Sinn von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur ausreichend, wenn daraus für den Adressaten unmißverständlich hervorgeht, daß die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 OWiG Rn. 10).

    Ihm muß deutlich werden, daß ihm die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit als Betroffener vorbehaltlos zur Last gelegt wird (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341).

    Dazu reicht es aber nicht aus, daß sich lediglich ein Lichtbild des Täters in der Akte befindet, vielmehr müssen die Personalien desjenigen, der als tatverdächtig gilt, bereits aktenkundig sein (BGHSt 42, 283, 287, 290; seitdem ständige Rechtsprechung der Obergerichte, so u. a. auch OLG Hamm NZV 1998, 340, ZAP EN-Nr. 305/97 = VM 1997, 90 = VRS 93, 368 = DAR 1997, 250; zfs 1997, 195 = VRS 94, 121).

    Dies gebieten im Interesse des Betroffenen die Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341).

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines

    Ihm muss deutlich werden, dass ihm die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit als Betroffener vorbehaltlos zur Last gelegt wird (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Nach einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. aus neuerer Zeit OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; DAR 1999, 176; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346; siehe auch die Zusammenstellung bei Korte NStZ 1999, 342), die auf die Grundsätze des BGH in seiner Entscheidung vom 29.10.1996 zurückgeht (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598 = NZV 1997, 315 [Ls.]), wird die Verjährung durch die Übersendung eines sog. Anhörungsbogens gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG gegenüber dem - noch unbekannten - Betroffenen nur dann unterbrochen, wenn sich auf ihn die Übersendung des Anhörungsbogens auch bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG).Die Unterbrechungshandlung muß sich gegen eine bestimmte Person richten (so die o.a. Rechtsprechung und außerdem auch noch OLG Hamm ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265; zuletzt auch der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß des Senats vom 9. November 1999 in 2 Ss OWi 1105/91).

    Demgemäß ist die Übersendung eines Anhörungsbogens als Bekanntgabe im Sinn von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur ausreichend, wenn daraus für den Adressaten unmißverständlich hervorgeht, daß die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 OWiG Rn. 10; Senat, a.a.O.).

    Ihm muß deutlich werden, daß ihm die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit als Betroffener vorbehaltlos zur Last gelegt wird (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341).

    Das Schreiben vom 12. Oktober 1998 ist zudem nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • OLG Zweibrücken, 26.08.2002 - 1 Ss 132/02

    Verjährung von Ordnungswidrigkeiten: Verjährungsunterbrechung durch eine

    Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet (vgl. OLG Hamm, NZV 1998, 340; DAR 2000, 81; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20 ff.; BGHSt 24, 321 ff).
  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch die Übersendung eines sog.

    Ihm muss deutlich werden, dass ihm die festgestellte Verkehrsordnungswidrigkeit als Betroffener vorbehaltlos zur Last gelegt wird (OLG Hamm NZV 1998, 340, 341).

    Das Schreiben vom 07. September 2004 ist zudem auch nur mit "Anhörungsbogen" überschrieben (anders im Fall OLG Hamm NZV 1998, 340 und bei OLG Zweibrücken DAR 2003, 184) und enthält auch den Hinweis auf § 55 OWiG mit der Belehrung über die Rechte des Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

  • OLG Dresden, 26.05.2004 - Ss OWi 77/04

    Einem Anhörungsbogen kommt nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn

    befindet (BGH a.a.O.), vielmehr muss sich aus der Bekanntgabe i.S.d. § 33 Abs. 1 Ziff. 1 OWiG für den Adressaten unmissverständlich ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden (OLG Hamm VRS 95, 273 ff.; VRS 98, 441; OLG Zweibrücken VRS 104, 307 f.; Göhler, OWiG, 13. Aufl., zu § 33 Rdn. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01

    Verjährungsunterbrechung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Versendung der

    Denn dieser richtete sich nicht an den Betroffenen als Fahrer des Pkw zur Tatzeit, sondern an den Betroffenen als dessen Halter und diente lediglich der Ermittlung des noch unbekannten Fahrers (zu den Anforderungen an einen Anhörungsbogen, der zur Unterbrechung der Verjährung geeignet ist, siehe der hiesige 4. Senat für Bußgeldsachen in NZV 1998, 340 und Beschlüsse des Senats vom 27. Oktober 1998 in ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265; vom 9. November 1999 in ZAP EN-Nr. 67/2000 = DAR 2000, 81 = MDR 2000, 210 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; vom 16. November 1999 in ZAP EN-Nr. 67/2000 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 und vom 4. Februar 2000 in ZAP EN-Nr. 325/2000 = zfs 2000, 269 = MDR 2000, 697 = DAR 2000, 325 = VRS 98, 441.
  • OLG Hamm, 04.02.2000 - 2 Ss OWi 38/00

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Aus dem Anhörungsbogen muss für den Adressaten unmissverständlich hervorgehen, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 9. November 1999 - 2 Ss OWi 1105/99 - m.w.N. sowie OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.01.1998 - 5 Ss (OWi) 12/98 - (OWi) 10/98 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10757
OLG Düsseldorf, 28.01.1998 - 5 Ss (OWi) 12/98 - (OWi) 10/98 I (https://dejure.org/1998,10757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.1998 - 5 Ss (OWi) 12/98 - (OWi) 10/98 I (https://dejure.org/1998,10757)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - 5 Ss (OWi) 12/98 - (OWi) 10/98 I (https://dejure.org/1998,10757)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,10757) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 340
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 03.02.1999 - 1 Ss 21/99

    Wertgrenze für die geringfügige Ordnungswidrigkeit in Anpassung an die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28. Januar 1998 (NZV 1998, 340) insbesondere auch im Hinblick auf den für Urteile in OWi-Verfahren grundsätzlich zu fordernden geringeren Begründungsaufwand (vgl. dazu BGH NJW 1993, 3081) fest.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1999 - 2b Ss OWi 175/99
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. VRS 95, 37; VRS 80, 377; VRS 70, 35, 38) und in Übereinstimmung mit einem großen Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, ZfS 1992, 32; OLG Zweibrücken, VRS 53, 61: OLG Koblenz, VRS 69, 60 ) davon aus, daß eine Ordnungswidrigkeit dann nicht mehr geringfügig ist, wenn die nach Bedeutung der Sache und dem Grad der Schuld angemessene Geldbuße 200,-- DM übersteigt, so daß auch bei Anwendung der BKatV und Verhängung der dort vorgesehenen Geldbuße die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen in Betracht kommen und nähere Ausführungen hierzu erforderlich sind.
  • BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99

    Wesentliche Gesichtspunkte des Sachverhalts im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG

    Das Amtsgericht war deshalb grundsätzlich verpflichtet, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen aufzuklären (OLG Düsseldorf VRS 95, 37 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht