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   VG Schwerin, 17.03.1998 - 6 B 199/98   

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VG Schwerin, 17.03.1998 - 6 B 199/98 (https://dejure.org/1998,18390)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17.03.1998 - 6 B 199/98 (https://dejure.org/1998,18390)
VG Schwerin, Entscheidung vom 17. März 1998 - 6 B 199/98 (https://dejure.org/1998,18390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Deswegen muss sie die Fahrerlaubnis auch nicht allein deswegen entziehen, weil gegen den Fahrerlaubnisinhaber vom Strafrichter irrtümlich statt der Entziehung der Fahrerlaubnis eine isolierte Sperre gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet wurde (vgl. Hentschel, a.a.O., § 3 StVG RdNr. 30, unter Hinweis auf VG Schwerin NZV 1998, 344).
  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2011 - 7 K 1988/11

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Sperrfrist

    Zur Begründung trägt er unter Bezugnahme auf einen Beschluss des VG Schwerin vom 17. März 1998 (6 B 199/98) zusammengefasst vor, dass die Beklagte § 3 Abs. 4 StVG nicht ausreichend beachtet habe.

    Soweit der Kläger sich auf den oben zitierten Beschluss des VG Schwerin (NZV 1998, 344) stützt, folgt dem das erkennende Gericht nicht.

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