Rechtsprechung
   KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96   

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KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96 (https://dejure.org/1998,3618)
KG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 12 U 5603/96 (https://dejure.org/1998,3618)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 (https://dejure.org/1998,3618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Überholverbot und Ausfahrt aus Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Die Grundsätze über den Lückenunfall finden an Grundstücksausfahrten keine Anwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in einem Fahrzeugstau

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 376
  • VersR 1999, 1382
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (21)

  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    aa) Es kann dahinstehen, ob der Kläger gegen ein Überholverbot verstoßen hat; denn Überholverbote bezwecken nicht den Schutz des aus einem Grundstück in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (so OLG Saarbrücken VerkMitt 1980, 39; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 5 Rdn. 33); soweit der Entscheidung des Senats vom 4. März 1996 - 12 U 1032/95 - (NZV 1996, 365 = VerkMitt 1996, 82 Nr. 116) entnommen werden kann, daß den verbotswidrig überholenden Kradfahrer im Falle einer Kollision mit einem durch eine Lücke nach links abbiegenden Grundstücksausfahrer eine Mithaftung nach einer Quote von 1/3 trifft, wird hieran nicht festgehalten.

    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).

    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muß nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen, wenn er an einer wartenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, die vor der Grundstücksausfahrt eine Lücke für den Ausfahrenden freigelassen hat (KG VerkMitt 1976, 70; NZV 1996, 365, 366; Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96 - BayObLG VRS 65, 152; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO § 5 Rdnrn. 34 und 41 sowie § 10 Rn. 9; abweichend OLG Hamm NZV 1992, 238, bei Erkennen einer Lücke vor einer Tankstellenausfahrt sowie OLG Koblenz VersR 1981, 1136, bei erkennbarem Anhalten eines Fahrzeugs einer fahrenden Kolonne) Eine solche Lücke wird in der Regel von dem wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer lediglich dazu benutzt, um sich unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflichten des § 10 StVO in die Fahrzeugkolonne einzuordnen.

  • KG, 13.05.1976 - 22 U 167/76

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem durch eine

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).

    ff) Dem Kläger kann schließlich auch nicht mithaftungsbegründend vorgeworfen werden, er habe gegen das Gebot verstoßen, die stehende Kolonne mit ausreichendem seitlichen Abstand zu überholen, so daß sich ein aus einem Grundstück Ausfahrender ungefährdet bis zum Überblick vortasten kann (vgl. KG VersR 1977, 157; DAR 1976, 296; 1974, 51; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 8 Rdn. 47); denn einerseits tragen die Parteien den Seitenabstand des Klägers von dem vor der Lücke stehenden BSR-Lkw B-... nicht vor; andererseits brauchte der Kläger nicht damit zu rechnen, daß - trotz durchgezogener Mittellinie (Zeichen 295) - ein Grundstücksausfahrer von rechts über diese Linie hinausfahren würde.

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90

    Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Da die dem § 10 StVO zugrunde liegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187 = DAR 1991, 92; KG VersR 1975, 664 f.; Urteile vom 28. März 1994 - 12 U 6427/92 - und vom 18. Oktober 1993 - 12 U 3891/92 - OLG Celle NZV 1991, 195 = DAR 1991, 180 Ls).

    Auch das Befahren der linken Fahrbahnhälfte beseitigt die Verpflichtung des Ausfahrenden nicht, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu lassen und diesen nicht zu behindern (BGH NZV 1991, 187 = DAR 1991, 92).

  • KG, 18.12.1975 - 22 U 1701/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung im Lückenfall

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    ff) Dem Kläger kann schließlich auch nicht mithaftungsbegründend vorgeworfen werden, er habe gegen das Gebot verstoßen, die stehende Kolonne mit ausreichendem seitlichen Abstand zu überholen, so daß sich ein aus einem Grundstück Ausfahrender ungefährdet bis zum Überblick vortasten kann (vgl. KG VersR 1977, 157; DAR 1976, 296; 1974, 51; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 8 Rdn. 47); denn einerseits tragen die Parteien den Seitenabstand des Klägers von dem vor der Lücke stehenden BSR-Lkw B-... nicht vor; andererseits brauchte der Kläger nicht damit zu rechnen, daß - trotz durchgezogener Mittellinie (Zeichen 295) - ein Grundstücksausfahrer von rechts über diese Linie hinausfahren würde.
  • KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91

    Haftungsverteilung bei Lückenunfall

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Diese Rechtsprechung besagt, daß der vorfahrtberechtigte Fahrzeugführer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, bei Annäherung an eine Kreuzung oder Einmündung auf größere Lücken in der Kolonne zu achten und sich darauf einzustellen hat, daß sie vom Querverkehr benutzt werden (BGH VersR 1969, 756; KG, NZV 1996, 365; NZV 1992, 486 = VerkMitt 1992, 75, 76 = VRS 83, 412; DAR 1976, 299, 300 = VerkMitt 1976 Nr. 106; VersR 1974, 370, 371 = DAR 1974, 51; VersR 1972, 1143).
  • BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74

    Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Dagegen wird für die Zulässigkeit eines Überholvorganges nicht gefordert, daß der zu Überholende überhaupt in Bewegung ist; denn "Überholen" wird definiert als der tatsächliche absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt (Weisung, Anordnung, Lichtzeichen, Verkehrslage) wartet (BGHSt 25, 293 = NJW 1974, 1205; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 5 Rdn. 16 m.w.N.); auch eine aufgrund roten Ampellichts wartende Fahrzeugkolonne kann also überholt werden.
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Denn der Kläger mußte nicht damit rechnen, daß plötzlich quer zu dem haltenden BSR-Lkw B-... der unfallbeteiligte BSR-Lkw B-... von rechts unter Überqueren der durchgezogenen Mittellinie in seine Fahrtrichtung geraten würde; denn mit unmittelbar von der Seite auftauchenden Fahrbahnhindernissen muß der Kraftfahrer nicht rechnen (BGH NJW 1985, 1950).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Vortasten bedeutet zentimeterweise Vorrollen bis zum Übersichtspunkt mit der Möglichkeit, sofort anzuhalten (BGH NJW 1985, 2757).
  • OLG Hamm, 24.09.1991 - 9 U 9/91
    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Der im Geradeausverkehr befindliche, links überholende Verkehrsteilnehmer muß nicht mit Querverkehr aus einer Grundstücksausfahrt rechnen, wenn er an einer wartenden Fahrzeugschlange vorbeifährt, die vor der Grundstücksausfahrt eine Lücke für den Ausfahrenden freigelassen hat (KG VerkMitt 1976, 70; NZV 1996, 365, 366; Urteil vom 5. Januar 1998 - 22 U 7353/96 - BayObLG VRS 65, 152; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., StVO § 5 Rdnrn. 34 und 41 sowie § 10 Rn. 9; abweichend OLG Hamm NZV 1992, 238, bei Erkennen einer Lücke vor einer Tankstellenausfahrt sowie OLG Koblenz VersR 1981, 1136, bei erkennbarem Anhalten eines Fahrzeugs einer fahrenden Kolonne) Eine solche Lücke wird in der Regel von dem wartepflichtigen Verkehrsteilnehmer lediglich dazu benutzt, um sich unter Beachtung der besonderen Sorgfaltspflichten des § 10 StVO in die Fahrzeugkolonne einzuordnen.
  • OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96
    Da die dem § 10 StVO zugrunde liegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187 = DAR 1991, 92; KG VersR 1975, 664 f.; Urteile vom 28. März 1994 - 12 U 6427/92 - und vom 18. Oktober 1993 - 12 U 3891/92 - OLG Celle NZV 1991, 195 = DAR 1991, 180 Ls).
  • OLG Hamm, 15.02.1995 - 13 U 111/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer auf einem von einem

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

  • BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

  • OLG Saarbrücken, 25.05.1979 - 3 U 54/78

    Überholverbot; Einfahrender; Einfahrt auf Fahrbahn; Ausfahrt aus Grundstück

  • KG, 12.11.1973 - 12 U 873/73

    Vorfahrtstraße; Kolonne; Lücke; Nebenstraße; Geschwindigkeit; Unaufmerksamkeit;

  • OLG Hamm, 17.09.1991 - 3 Ss OWi 921/91

    Überholverbot; Begrenzugslinie; Zulässig eines Überholvorganges im Rahmen einer

  • OLG Köln, 15.12.1982 - 3 Ss 274/82

    Überholen ; Überholen im Ort; Überholen auf einer Linksabbiegerspur

  • BayObLG, 05.05.1983 - 1 ObOWi 133/83

    Vorbeifahren; Kolonne; Grundsätze; Rechtsprechung; Sorgfalt; Lücke

  • KG, 05.01.1998 - 22 U 7353/96

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Abbiegen in ein Grundstück durch eine Lücke

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1981 - 2 Ws OWi 523/81
  • KG, 21.10.1993 - 12 U 1069/92
  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Letztlich kann dies aber auch dahinstehen, da die gesetzlich normierten Überholverbote nur den nachfolgenden und den Gegenverkehr (vgl. OLG Hamm, vom 23.04.13 - 9 U 12/13; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. A. § 5 StVO Rn. 33, vgl. auch KG NZV 1998, 376 f.) schützen, nicht jedoch den Einfahrenden, der vielmehr gem. § 10 StVO gehalten ist, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und mithin auch der überholenden Verkehrsteilnehmer auszuschließen.
  • LG Saarbrücken, 16.11.2012 - 13 S 117/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei Überholen einer Fahrzeugkolonne

    Dabei spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung durch den Einfahrenden, wenn es - wie hier - im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Einfahren in die Fahrbahn zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr kommt (vgl. nur Saarländisches Oberlandesgericht, ZfS 1992, 333; KG, NZV 1998, 376; OLG Celle, OLG-Report 2002, 192; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 10 StVO Rn. 11 m.w.N.).

    Denn es ist anerkannt, dass derjenige, der nach § 10 StVO in den fließenden Verkehr einfahren will, nicht vom Schutzzweck eines Überholverbots erfasst wird (vgl. hierzu nur Saarländisches Oberlandesgericht, VerkMitt Nr. 50, S. 39; KG, NZV 1998, 376; VRS 115, 401; Burmann aaO § 5 StVO Rn. 25 m.w.N.).

    Er trägt deshalb grundsätzlich die alleinige Verantwortung für sein Fahrmanöver (KG, NZV 1998, 376).

    Bei dem Queren des Fließverkehrs durch eine solche Lücke handelt es sich dagegen um ein außerordentliches und besonders gefährliches Fahrmanöver, mit dem der an der Kolonne Vorbeifahrende ohne Hinzutreten besonderer Anhaltspunkte nicht rechnen muss (KG, VersR 1977, 138; NZV 1996, 365; NZV 1998, 376; ebenso LG Frankfurt, ZfS 2000, 198, 199; Hentschel aaO § 10 StVO Rn. 9).

    d) Auch wenn die Grundsätze der Lückenrechtsprechung bei Tankstellenausfahrten nicht eingreifen, kann unter besonderen Umständen des Einzelfalls von einer Verletzung des § 1 Abs. 2 StVO ausgegangen werden kann, etwa wenn die Vorfahrtsverletzung für den Vorbeifahrenden offensichtlich erkennbar war (vgl. OLG Hamm, NZV 2006, 204) oder wenn der Vorbeifahrende gebotswidrig die Kolonne nicht mit so ausreichendem seitlichen Abstand überholt hat, dass sich der Ausfahrende ungefährdet bis zum Überblick vortasten konnte (vgl. KG, NZV 1998, 376 m.w.N.).

  • KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit

    Auch bezwecken selbst Überholverbote nicht den Schutz des aus einem Grundstück durch eine Lücke in einer Kolonne in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (vgl. Senat, Urteile vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 -, NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382 = VM 1998, 76 Nr. 94 = KGR 1998, 229).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 7 U 56/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne

    Der Zeuge L hätte sich daher wie jeder Wartepflichtige, der den bevorrechtigten Verkehr nicht einsehen kann, allenfalls vorsichtig in die Gegenfahrbahn hineintasten dürfen, vgl. § 8 Abs. 2 S. 3 StVO (KG, Urteil vom 12.02.1998, Az. 12 U 5603/96, NZV 1998, 376) und sich hierbei vergewissern müssen, dass sich weder von rechts noch von links ein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer näherte.

    Mit Blick auf das - unstreitige und auch durch das Sachverständigengutachten belegte - verkehrswidrige Überfahren der Mittellinie durch den Beklagten zu 1) ist zu berücksichtigen, dass die durchgezogene Mittellinie allein dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs, nicht aber dem Schutz dessen dient, der von einem Grundstück auf die Fahrbahn einfährt (OLG Hamm, Urt. v. 27.09.2000, Az. 13 U 80/00, zitiert nach beck-online; KG, Urteil vom 12.02.1998, Az. 12 U 5603/96, NZV 1998, 376).

    Entsprechendes gilt auch für einen etwaigen Verstoß gegen ein Überholverbot an der Unfallstelle, da Überholverbote den Gegenverkehr, vorausfahrende Verkehrsteilnehmer und den nachfolgenden Verkehr schützen und nicht den Schutz aus einem Grundstück Einfahrender bezwecken, die den Sorgfaltspflichten des § 10 StVO unterliegen (vgl. KG, Urteil vom 12.02.1998, Az. 12 U 5603/96, NZV 1998, 376; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014, Az. I-9 U 149/13, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 5 Rn. 33; Heß in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018, § 5 Rn. 13).

    Inwieweit diese Rechtsprechung auch bei Lücken im Bereich von Ein- und Ausfahrten zu Grundstücken anwendbar ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (dafür : OLG Koblenz, Urt. v. 12.01.1981, Az. 12 U 824/80, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urt. v. 24.09.1991, Az. 9 U 9/91, NZV 1992, 238; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2005, Az. 24 U 138/05, zitiert nach beck-online; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.03.2014, Az. I-1 U 71/13, zitiert nach beck-online; OLG Köln, Beschl. v. 19.08.2014, Az. I-19 U 30/14, zitiert nach juris; dagegen : KG Urt. v. 12.02.1998, Az. 12 U 5603/96, NZV 1998, 376; OLG Hamm, Urt. v. 20.10.2005, Az. 27 U 37/05, NZV 2006, 204; zum Meinungsstand s. zusammengefasst OLG Düsseldorf a. a. O.).

  • KG, 20.09.2010 - 12 U 216/09

    Radfahrerunfall: Haftungsverteilung bei Kollision mit einer sich öffnenden

    "Überholen" wird definiert als der tatsächliche absichtslose Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt (Weisung, Anordnung, Lichtzeichen, Verkehrslage) wartet (Senat, NZV 1998, 376, 377; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 5 StVO, Rn. 16).
  • OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 67/09

    Zur Verkehrssicherungspflicht eines Straßenbaulastträgers und zur

    Durch den Vertrauensgrundsatz begrenzt wird das Sichtfahrgebot nur für solche Hindernisse, mit denen der Kraftfahrer unter keinem vertretbaren Gesichtspunkt rechnen muss; wie z.B. mit unvermittelt von der Seite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortretenden Fußgängern, einem unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug bei Dunkelheit oder einem außerorts plötzlich auf der Fahrbahn auftauchendem Hund (BGH NJW 1985, 1950; OLG Hamm VR 1999, 898; KG NZV 1998, 376; OLG Köln VRS 1989, 105 und 446; OLG Oldenburg NZV 1990, 158).
  • AG Hanau, 16.03.2023 - 38 C 55/19

    Haftung bei Ausfahrt aus einer Grundstücksausfahrt durch eine vom fließenden

    So vermindert sich die Haftung des ein Grundstück verlassenden Verkehrsteilnehmer (oder kann gegebenenfalls sogar ganz entfallen), wenn der fließende Verkehr infolge überhöhter Geschwindigkeit sich außerstande setzt, unfallverhütend zu reagieren, oder genügend Zeit hat, sich auf das Verhalten des Herausfahrenden einzustellen (vgl. KG, Urteil vom 12.02.1998, 12 U 5603/96, m.w.N.).

    Allein der Verstoß gegen ein Überholverbot führt allerdings nicht zu einer Mithaftung des fließenden Verkehrs, da Überholverbote nicht dem Schutz der aus einem Grundstück in die Fahrbahn Einfahrenden dienen (vgl. OLG Hamm (9. Zivilsenat), Urteil vom 04.02.2014, 9 U 149/13; KG, Urteil vom 12.02.1998, 12 U 5603/96; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVO, Rn. 13, § 10 StVO, Rn. 8).

    Mit der gleichen Begründung gilt dies auch für Verstöße des Überholenden gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 5 Abs. 2, 3 und 4 StVO (vgl. KG, Urteil vom 12.02.1998, 12 U 5603/96).

    Nach einer Ansicht gilt diese Rechtsprechung nicht für Grundstücksausfahrten (vgl. u.a. KG, Urteil vom 12.02.1998, 12 U 5603/96).

    Wie oben ausgeführt, führt allein der Verstoß gegen ein Überholverbot auch nicht zu einer Mithaftung des fließenden Verkehrs, da Überholverbote nicht dem Schutz der aus einem Grundstück in die Fahrbahn Einfahrenden dienen (vgl. OLG Hamm (9. Zivilsenat), Urteil vom 04.02.2014, 9 U 149/13; KG, Urteil vom 12.02.1998, 12 U 5603/96; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, § 5 StVO, Rn. 13, § 10 StVO, Rn. 8).

    Gleiches gilt für Verstöße des Überholenden gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 5 Abs. 2, 3 und 4 StVO (vgl. KG, Urteil vom 12.02.1998, 12 U 5603/96).

  • OLG München, 15.03.2019 - 10 U 2655/18

    Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf der vorfahrtsberechtigten Straße

    Die Ansicht, Zeichen 295 diene nur dem Schutz des Gegenverkehrs und nicht dem Schutz des Einbiegenden (so auch OLG Hamm SP 2001, 82 = DAR 2001, 308; KG NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382: nur Schutz des Gegen- und Mitverkehrs), erschöpft nicht die Problematik des Streitfalls (vgl. BGH VersR 1987, 906; Senat, NZV 1996, 115; Senat, Urteil v. 28.09.2007, Az. 10 U 4003/07 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen]).
  • KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden

    Auch bezwecken selbst Überholverbote nicht den Schutz des aus einem Grundstück durch eine Lücke in einer Kolonne in die Fahrbahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers (vgl. Senat, Urteile vom 12. Februar 1998 - 12 U 5603/96 -, NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382 = VM 1998, 76 Nr. 94 = KGR 1998, 229).
  • KG, 25.11.2002 - 12 U 110/01

    Haftung des Linksabbiegers für Unfallschaden

    Die Flüssigkeit des städtischen Verkehrs würde übermäßig beeinträchtigt, wenn an gestauten Kolonnen vorbeifahrende Kraftfahrer stets darauf achten würden, ob an einer der zahlreichen Grundstücksausfahrten eine Lücke besteht (Senat, NZV 1998, 376 = VersR 1999, 1382 = VerkMitt 1998, 76 Nr. 94).
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

  • OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs

  • KG, 15.12.2005 - 12 U 165/05

    Haftungsverteilung bei Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit einem im

  • OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 6 U 2212/22
  • OLG Jena, 31.05.2011 - 4 U 884/10

    Thüringer Straßenverkehrssicherungspflicht: Kriterien zur Beurteilung der Straße

  • KG, 08.09.2008 - 12 U 197/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in eine Vorfahrtstraße

  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug

  • OLG Jena, 20.03.2009 - 4 U 155/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen (behaupteter)

  • LG Kiel, 13.05.2016 - 1 S 2/15

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision des Grundstücksausfahrers mit einem

  • LG Karlsruhe, 12.10.2007 - 3 O 95/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines die durchgezogene Mittellinie

  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

  • LG Karlsruhe, 16.11.2010 - 6 O 180/10

    Kollision eines Pkw mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine: Sorgfaltspflicht

  • OLG München, 03.07.2015 - 10 U 642/15

    Kollision beim Ausfahren aus einer Waschbox

  • OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99

    Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall auf der Autobahn

  • AG Ahrensburg, 23.07.2015 - 42 C 59/15

    Verkehrsunfall - Rückwärts-Ausfahren aus einer Grundstücksausfahrt

  • LG Osnabrück, 17.05.2016 - 10 S 86/16

    Verkehrsunfall - Überholen bei unklarer Verkehrslage - Haftung

  • LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07

    Mietwagen

  • AG Leverkusen, 25.03.2014 - 20 C 259/13

    Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge bei einem

  • LG Chemnitz, 10.02.2006 - 6 S 406/05
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