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   VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588   

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VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588 (https://dejure.org/1998,9488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588 (https://dejure.org/1998,9488)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - 24 ZS 98.1588 (https://dejure.org/1998,9488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vernichtung von Radarwarnern rechtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayPAG Art. 4, 25 Nr. 1, 27 Abs. 4

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 520
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80

    Bundesrecht - Einziehung - Sicherstellung - Radarwarngerät - Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588
    Hat aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgelegen, so war damit zum Zeitpunkt der Sicherstellung eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i.S. des Art. 25 Nr. 1 PAG gegeben, die durch die polizeiliche Maßnahme abzuwehren war (vgl. BVerwG, v. 18.9. 1984 - 1 C 154/80).
  • VGH Bayern, 13.11.2007 - 24 ZB 07.1970

    Sicherheitsrecht: Sicherstellung von Radarwarngeräten // Radarwarngerät;

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts München stehe auch nicht im Einklang mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juli 1998 (NZV 1998, 520).

    Zutreffend haben Widerspruchsbehörde und Verwaltungsgericht dargelegt, dass im vorliegenden Fall nur auf diese Weise zuverlässig verhindert werden kann, dass das Gerät im Straßenverkehr eingesetzt wird und dadurch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt (vgl. auch BayVGH vom 16.7.1998, NZV 1998, 520).

  • VG Köln, 29.11.2001 - 20 K 7721/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Sicherstellung eines Radarwarngeräts;

    VGH München, NZV 1998, S. 520; VG München, DAR 1998, S. 366.

    VGH München, NZV 1998, S. 520.

    VGH München, NZV 1998, S. 520; VG München, DAR 1998, S. 366.

    So für sichergestellte Radarwarngeräte allgemein VGH München, NZV 1998, S. 520; VG Berlin, DAR 2000, S. 282.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01

    Beschlagnahme eines Radarwarngerätes

    Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -).
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 6 K 1283/99

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine gegenwärtige

    Der Betrieb eines Radarwarngerätes wird angesichts der fehlenden Abschreckungswirkung durch staatliche Sanktionen im Regelfall sogar dazu verleiten, sich -ungestraftüber Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, vgl. zur einhelligen Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. August 2002 -3 L 76/02-; VG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 10. Dezember 2002 -3 K 1769/99-; VG Hannover, Urteile vom 22. November 2001 -10 A 2489/01-, ZfSch 2002, 160, und vom 5. Februar 2001 -10 A 5723/00-, sowie Beschluss vom 3. August 2001 -10 B 408/01- (zu Gegenblitzanlagen); VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2001 -3 K 187/01-; VG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2001 -14 VG 4363/00-, VD 2001, 239; VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 2. Dezember 1999 -1 A 524.98-, DAR 2000, 282; VG Schleswig, Beschluss vom 4. Mai 1999 -3 B 39/99-, NZV 00, 103; BayVGH, Beschluss vom 16. Juli 1998 -24 ZS 98.1588-, NZV 1998, 520; im Ergebnis ebenso: Möller, Radarwarngeräte - straf-, zivil- und polizeirechtliche Aspekte, NZV 2000, 115 ff.; Albrecht, Die Strategie des Gesetzgebers zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsverstößen (Rückblick und Perspektiven), NZV 2001, 247 ff.; ders. -noch kritisch-, Radarwarngeräte - Rechtslage und Regelungsbedarf, DAR 1999, 145 ff.
  • VGH Bayern, 17.04.2019 - 10 ZB 19.478

    Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarngerätes

    Abschließend und ergänzend weist der Senat darauf hin, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt ist, dass nur durch die Vernichtung des Radarwarngeräts eine bestimmungsgemäße Verwendung und damit eine erneute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unterbunden werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.1998 - 24 ZS 98.1588 - juris Rn. 9); maßgeblich für die Gefahrenprognose sind grundsätzlich die konkreten Verhältnisse im Zeitpunkt der angefochtenen Maßnahme.
  • VG Trier, 20.02.2003 - 1 K 1657/02

    Sicherstellung und Anordnung der Vernichtung eines Radarwarngerätes; Begründung

    Danach konnte das Radarwarngerät sichergestellt werden, denn das Mitführen des Radarwarngerätes durch den Kläger begründete eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, da das Mitführen eines Radarwarngerätes die polizeiliche Verkehrsüberwachung beeinträchtigt (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 1 S 1925/01 - VGH Bayern, Beschluss vom 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588 -, NZV 1998, 520; VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juli 2001 - 3 K 187/01 - VG Berlin, Entsch.
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