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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98   

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https://dejure.org/1999,4205
BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98 (https://dejure.org/1999,4205)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1999 - 4 StR 685/98 (https://dejure.org/1999,4205)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98 (https://dejure.org/1999,4205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 103
  • NZV 1999, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98
    Ist aber den Angeklagten keine Zueignungsabsicht, sondern - in Abgrenzung dazu - nur der Vorsatz zum unbefugten Gebrauch des Pkw nachzuweisen (vgl. dazu auch den Senatsbeschluß BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 12 m.w.N.), so stellt sich die gewaltsame Besitzerlangung an dem Fahrzeug nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen (BGHSt 14, 386, 390; 41, 123, 126; BGH NJW 1999, 69, 70) als räuberische Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255 i.V.m. § 249 StGB) dar.
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98
    Ist aber den Angeklagten keine Zueignungsabsicht, sondern - in Abgrenzung dazu - nur der Vorsatz zum unbefugten Gebrauch des Pkw nachzuweisen (vgl. dazu auch den Senatsbeschluß BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 12 m.w.N.), so stellt sich die gewaltsame Besitzerlangung an dem Fahrzeug nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen (BGHSt 14, 386, 390; 41, 123, 126; BGH NJW 1999, 69, 70) als räuberische Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255 i.V.m. § 249 StGB) dar.
  • BGH, 06.07.1995 - 4 StR 321/95

    Gebrauchsanmaßung - Abgrenzung zum Diebstahl - Rückführungswille

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98
    Ist aber den Angeklagten keine Zueignungsabsicht, sondern - in Abgrenzung dazu - nur der Vorsatz zum unbefugten Gebrauch des Pkw nachzuweisen (vgl. dazu auch den Senatsbeschluß BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 12 m.w.N.), so stellt sich die gewaltsame Besitzerlangung an dem Fahrzeug nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen (BGHSt 14, 386, 390; 41, 123, 126; BGH NJW 1999, 69, 70) als räuberische Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255 i.V.m. § 249 StGB) dar.
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98
    Ist aber den Angeklagten keine Zueignungsabsicht, sondern - in Abgrenzung dazu - nur der Vorsatz zum unbefugten Gebrauch des Pkw nachzuweisen (vgl. dazu auch den Senatsbeschluß BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 12 m.w.N.), so stellt sich die gewaltsame Besitzerlangung an dem Fahrzeug nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen (BGHSt 14, 386, 390; 41, 123, 126; BGH NJW 1999, 69, 70) als räuberische Erpressung (§§ 253 Abs. 1, 255 i.V.m. § 249 StGB) dar.
  • BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86

    Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 12.01.1999 - 4 StR 685/98
    Allerdings kann die Zueignungsabsicht im Sinne der §§ 242, 249 StGB nach der Rechtsprechung auch daraus hergeleitet werden, daß der Täter das Kraftfahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es nach Gebrauch an einer Stelle stehen zu lassen, an der es dem Zugriff Dritter preisgegeben ist (st. Rspr.; BGH NJW 1987, 266 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine (besonders schwere) räuberische Erpressung zwar auch derjenige begehen, der das Opfer mit Gewalt dazu zwingt, die Wegnahme einer Sache zu dulden (BGH, Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 228 mwN), eine Verurteilung wegen Raubes aber daran scheitert, dass die dafür erforderliche Zueignungsabsicht nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist (BGH, Urteile vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388, 390 f.; vom 6. August 1991 - 1 StR 430/91, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103).

    Jedoch ist der bloße Besitz in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in den Fällen als Vermögensvorteil anerkannt, in denen ihm ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zukommt (BGH, Urteil vom 17. August 2001 - 2 StR 159/01, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 2), was regelmäßig lediglich dann zu bejahen ist, wenn mit dem Besitz wirtschaftlich messbare Gebrauchsvorteile verbunden sind, die der Täter oder der Dritte nutzen will (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 303/95, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögenswert 1 mwN; SSW-StGB/Satzger, § 263 Rdn. 98; zum Besitz an einem Kraftfahrzeug: BGH, Urteil vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388 f.; Beschluss vom 24. April 1990 - 5 StR 111/90, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 7; Urteil vom 4. April 1995 - 1 StR 772/94, NStZ 1996, 39; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103; ähnlich für den Betrug: BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627).

  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 427/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Die Strafkammer hat dieses Geschehen aber zutreffend als schwere räuberische Erpressung gewürdigt, weil der Angeklagte mit Bereicherungsabsicht handelte (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, NStZ 2002, 31, 32; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5511
BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98 (https://dejure.org/1998,5511)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1998 - 2St RR 133/98 (https://dejure.org/1998,5511)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1998 - 2St RR 133/98 (https://dejure.org/1998,5511)
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Antiblitzschicht

§ 267 Abs. 1, 2. Alt. StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs bei Verdeckung mit reflektierenden Mitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 267 Abs. 1; StVG § 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Kennzeichenmissbrauch durch das Aufbringen eines reflektierenden Mittels, um die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen zu beeinträchtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 2 Ss 267/96

    Antiblitzfolie - § 267 Abs. 1, 2. Alt StGB, zusammengesetzte Urkunde; (Hinweis:

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Wegen der entgegenstehenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3.2.1997 - 2 Ss 267/96 - 73/96 111 - wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.«.

    Das Landgericht hat sich in der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts der Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Beschluß vom 3.2.1997 (NJW 1997, 1793 = DAR 1997, 284 = NStZ 1997, 319 mit ablehnender Anmerkung Krack NStZ 1997, 602 = JR 1998, 303 mit ablehnender Anmerkung Lampe) angeschlossen; danach habe der Angeklagte eine Urkunde verfälscht und diese gebraucht (§ 267 StGB ).

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dem mit einem gültigen Stempel der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kfz- Kennzeichen 23 StVZO ) um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt (vgl. BGHSt 16, 94/95; 18, 66/70; 34, 375/376; BayObLGSt 1981, 156/157; S/S-Cramer StGB 25. Aufl. § 267 Rn. 43 und Trändle StGB 48. Aufl. § 267 Rn. 4 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen)-.

    Der Angeklagte hat durch das Besprühen des Kennzeichens in rechtswidriger Absicht dessen Erkennbarkeit beeinträchtigt (§ 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG ) und von einem so gekennzeichneten Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen Gebrauch gemacht (§ 22 Abs. 2 StVG ); die beiden Tatmodalitäten bilden eine einheitliche Tat (vgl. BGHSt 34, 375/378).

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dem mit einem gültigen Stempel der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kfz- Kennzeichen 23 StVZO ) um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt (vgl. BGHSt 16, 94/95; 18, 66/70; 34, 375/376; BayObLGSt 1981, 156/157; S/S-Cramer StGB 25. Aufl. § 267 Rn. 43 und Trändle StGB 48. Aufl. § 267 Rn. 4 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen)-.

    Das OLG Düsseldorf legt seiner Begründung nicht diesen Urkundeninhalt zugrunde, sondern verengt die Prüfung auf das amtliche Kennzeichen, dem es unter Hinweis auf BGHSt 16, 94 /95 eine "große Beweisbedeutung" zuspricht.

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dem mit einem gültigen Stempel der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kfz- Kennzeichen 23 StVZO ) um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt (vgl. BGHSt 16, 94/95; 18, 66/70; 34, 375/376; BayObLGSt 1981, 156/157; S/S-Cramer StGB 25. Aufl. § 267 Rn. 43 und Trändle StGB 48. Aufl. § 267 Rn. 4 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen)-.
  • BayObLG, 05.10.1965 - RReg. 3a St 62/65

    Prüfplakette für die Kraftfahrzeugüberwachung als Beweiszeichen

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Entsprechendes gilt für die Prüfplakette, wenn diese mit weißer Farbe überstrichen wird, so daß der Eindruck entsteht, das Fahrzeug müsse erst in einem späteren Jahr zur Hauptuntersuchung angemeldet werden (vgl. BayObLGSt 1965-, 117 = NJW 1966, 748).
  • BayObLG, 16.10.1981 - RReg. 1 St 316/81
    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Es ist allgemein anerkannt, daß es sich bei dem mit einem gültigen Stempel der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kfz- Kennzeichen 23 StVZO ) um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 StGB handelt (vgl. BGHSt 16, 94/95; 18, 66/70; 34, 375/376; BayObLGSt 1981, 156/157; S/S-Cramer StGB 25. Aufl. § 267 Rn. 43 und Trändle StGB 48. Aufl. § 267 Rn. 4 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen)-.
  • BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 2 St 134/88

    zerknüllte Fahrtenschreiber-Diagrammscheibe - § 274 StGB, "Nachteil": geschützt

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1998 - 2St RR 133/98
    Hinzu kommt, daß der Angeklagte zwar durch die "Unterdrückung" die Aufdeckung etwaiger Verkehrsverstöße und deren anschließende Ahndung verhindern wollte; in der Vereitelung des staatlichen Straf- bzw. Bußgeldanspruchs liegt aber kein Nachteil, der im Sinne der erwähnten Vorschrift einem anderen zugefügt wird (vgl. BayObLGSt 1988, 105/106).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 2 Ss 344/11

    Kennzeichenmissbrauch: Ausschalten der Fahrzeugbeleuchtung bei Dunkelheit

    So ist das Besprühen des Kennzeichens mit einer farblosen, reflektierenden Substanz, um bei Blitzlichtaufnahmen vom Fahrzeug die Ablesbarkeit und Erkennbarkeit des Kennzeichens zu vereiteln, nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar (BayObLG, Beschluss vom 25.11.1998, 2St RR 133/98, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen);

    Ergänzend weist der Senat für den Fall II. 10. der Urteilsgründe darauf hin, dass nach der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung im Schrifttum eine Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwar nicht durch die Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet wird, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214; NZV 7 1989, 81; OLG Düsseldorf, NZV 1989, 477; SSW-StGB/Wittig § 274 Rn. 21; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 274 Rn. 7; Cramer/Heine, in: Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 274 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2020 - 3 Ss 350/19

    Urkundenunterdrückung aufgrund vollständigen Überklebens eines

    Diese wird zwar nicht durch die bloße Vereitelung des staatlichen Strafanspruchs begründet, da insoweit kein "anderer" benachteiligt wird (BGH, Beschluss vom 27. März 1990, BGHR StGB § 274 Nachteil 2; BayObLG, NZV 1999, 213, 214).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98 - 61/98 I   

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https://dejure.org/1998,7773
OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98 - 61/98 I (https://dejure.org/1998,7773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.1998 - 5 Ss 269/98 - 61/98 I (https://dejure.org/1998,7773)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 1998 - 5 Ss 269/98 - 61/98 I (https://dejure.org/1998,7773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 213 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.1998 - 5 Ss 118/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98
    Demgemäß ist das indizielle Gewicht einer Blutalkoholkonzentration bei Gewohnheitstrinkern oder Alkoholabhängigen regelmäßig geringer einzustufen als bei Gelegenheitskonsumenten (vgl. BGH in StV 1998, aaO; BGH R StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17; ferner Senatsbeschluß vom 18. Mai 1998 - 5 Ss 118/98 - 29/98 I -).

    Daher hat der Tatrichter seine Überzeugungsbildung so vollständig darzulegen, daß das Revisionsgericht, dem eine eigene Beweisaufnahme verwehrt ist, anhand des Urteils nachprüfen kann, ob die Grenzen der Beweiswürdigung eingehalten sind (vgl. BGH in NStZ 1988, 212; Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 1998 - 5 Ss 24/97 - 83/97 I - sowie vom 18. Mai 1998, aaO. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 337 Rdnr. 26 ff. m.w.N.).

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in neueren Entscheidungen ausdrücklich klargestellt hat, daß ein wissenschaftlich begründeter Erfahrungssatz , wonach ab einem bestimmten Blutalkohlwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit oder von ihrer erheblichen Verminderung auszugehen sei, nicht existiert (vgl. BGH in StV 1998, 258 m.w.N.; ferner BGH R StGB § 20 Blutalkohlkonzentration 6).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1998 - 5 Ss 24/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98
    Daher hat der Tatrichter seine Überzeugungsbildung so vollständig darzulegen, daß das Revisionsgericht, dem eine eigene Beweisaufnahme verwehrt ist, anhand des Urteils nachprüfen kann, ob die Grenzen der Beweiswürdigung eingehalten sind (vgl. BGH in NStZ 1988, 212; Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 1998 - 5 Ss 24/97 - 83/97 I - sowie vom 18. Mai 1998, aaO. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 337 Rdnr. 26 ff. m.w.N.).
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