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   BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98   

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https://dejure.org/1998,4037
BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98 (https://dejure.org/1998,4037)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98 (https://dejure.org/1998,4037)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1998 - 2 ObOWi 625/98 (https://dejure.org/1998,4037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1
    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines Wahrnehmungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 220
  • NZV 1999, 216
  • VersR 2000, 990
  • BayObLGSt 1998, 194
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98
    Die Rechtsprechung hat in Fällen der Verwechslung der Lichtzeichen oder des sogenannten "Mitziehens" wiederholt einen Regelfall verneint (vgl. BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139 = DAR 1993, 272 ; VRS 85, 472 = MS 1993, 429; DAR 1993, 271 ; OLG Hamm NZV 1995, 82 ).

    In der Entscheidung des OLG Hamm (NZV 1995, 82 ) ist zwar im Falle eines Mitziehens trotz eingetretener Schädigung die Verhängung eines Fahrverbots für unberechtigt gehalten worden.

  • BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95

    Rotlichtverstoß; Querverkehr; Frühstart

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98
    Im Hinblick auf diese Rechtsprechung bestehen Zweifel, ob an der bisher vom Senat vertretenen Auffassung, der auch der Amtsrichter gefolgt ist, festgehalten werden kann, daß von einem Fahrverbot in der Regel nicht abgesehen werden darf, wenn es zu einer abstrakten Gefährdung gekommen ist (BayObLGSt 1996, 3/5).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98
    Dies liegt auf der Linie der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1997, 3252 ), wonach auch bei einer objektiv schwerwiegenden und gefährlichen Straßenverkehrsordnungswidrigkeit das Fahrverbot nicht angeordnet werden darf, wenn einem Betroffenen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

    Zwar hat die Rechtsprechung - im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NZV 1997, 525), wonach die Anordnung eines Fahrverbots nicht in Betracht kommt, wenn der Betroffene infolge einfacher Fahrlässigkeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich eine Beschränkung aufdrängen musste, - teilweise auch in so genannten Mitziehfällen einen groben Verkehrsverstoß verneint (vgl. die Hinweise in BayObLGSt 1998, 194/195; OLG Hamm VRS 96, 64).

    Ob und inwieweit trotz dieses Mitzieheffekts im Einzelfall gleichwohl ein grober Verkehrsverstoß anzunehmen ist, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. z.B. zu den gesteigerten Anforderungen an die Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung BayObLGSt 1998, 194/196; BayObLG VRS 103, 390).

  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

    Von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, muss eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden; missachtet er dennoch das Rotlicht, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines sog. Augenblicksversagens nicht in Betracht (im Anschluß an BayObLGSt 1998, 194/196).

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer innerstädtischen Kreuzung einfährt, in deren Bereich sich erkennbar auch andere Fahrzeuge befinden, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss, und deshalb ein Augenblicksversagen im Falle eines auf einem Wahrnehmungsfehler beruhenden sog. Mitzieheffektes bei Missachtung des Rotlichts verneint; denn die abstrakte Gefährlichkeit hat insoweit auch Bedeutung für die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und damit die Bewertung des Ausmaßes der Pflichtverletzung (vgl. BayObLGSt 1998, 194/196).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 2 Ss OWi 411/04

    OWi-Recht: Kein qualifizierter Rotlichtverstoß bei "Mitziehenlassen"

    Es handelt sich demnach nicht um eine Rechtsfrage, sondern um eine Tatfrage (vgl. BayObLG NZV 1999, 216, 217).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Dies kann nicht generell-abstrakt, sondern nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden (vgl. BayObLGSt 1998, 194/196 = NZV 1999, 216).
  • BayObLG, 27.10.2000 - 1 ObOWi 501/00

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Nutzung eines Mietwagens, mit dem der Fahrer nicht

    Bei einem Rotlichtverstoß ist deshalb stets zu prüfen, ob der konkrete Fall Besonderheiten in objektiver oder subjektiver Hinsicht aufweist, die ihn gemessen an den vom Verordnungsgeber ins Auge gefaßten typischen Begehungsweisen als Ausnahme erscheinen lassen, so dass es nicht angezeigt ist, mit einem Fahrverbot auf den Fahrzeugführer einzuwirken (BayObLGSt 1998, 194/195).
  • KG, 07.12.2017 - 3 Ws (B) 341/17

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Vielmehr gilt, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194).
  • KG, 24.07.2019 - 3 Ws (B) 217/19

    Augenblicksversagen bei Rotlichtmissachtung bei großer und ersichtlich komplexer

    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass von einem Kraftfahrzeugführer, der in den durch Wechsellichtzeichen geschützten Bereich einer belebten innerstädtischen Kreuzung mit mehreren Fahrspuren einfährt, eine gesteigerte Aufmerksamkeit verlangt werden muss; missachtet er das Rotlicht dennoch, so kommt in aller Regel die Annahme nur leichter Fahrlässigkeit im Sinne eines so genannten Augenblicksversagens nicht in Betracht (vgl. Senat VRS 132, 239; 303; BayObLG VRS 103, 390; BayObLGSt 1998, 194).
  • BayObLG, 20.05.2003 - 2 ObOWi 210/03

    Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung eines Fahrverbots wegen

    Bei der Rechtsfolgenbemessung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelfalles dann, wenn Besonderheiten der Tatbegehung von dem Betroffenen vorgetragen oder sonst offenbar geworden sind, eine eingehende Prüfung unverzichtbar, ob aufgrund dieser besonderen Umstände, etwa eines "Augenblicksversagens" (vgl. BGHSt 43, 241) oder eines Anfahrens bei Rotlicht nach längerem Warten aufgrund eines bloßen Versehens (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1996, 32 f.; OLG Köln NZV 1998, 297), objektive oder subjektive Faktoren vorhanden sind, die eine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigen könnten (vgl. BayObLG DAR 1995, 496, [BayObLG 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95] NZV 1999, 216).
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