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   BGH, 23.02.1999 - VI ZR 76/98   

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https://dejure.org/1999,2485
BGH, 23.02.1999 - VI ZR 76/98 (https://dejure.org/1999,2485)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1999 - VI ZR 76/98 (https://dejure.org/1999,2485)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1999 - VI ZR 76/98 (https://dejure.org/1999,2485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 823 Aa; ; ZPO § 286 B

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Voraussetzungen für die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Unfallhergang durch den Tatrichter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO § 286
    Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1860
  • MDR 1999, 674
  • NZV 1999, 242
  • VersR 1999, 644
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1993 - VI ZR 104/92

    Tatrichterliche Sachkunde zur Auswertung medizinischer Fachliteratur

    Auszug aus BGH, 23.02.1999 - VI ZR 76/98
    Mit Recht beanstandet die Revision ferner, daß das Berufungsgericht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen oder die andernfalls erforderliche Darlegung eigener Sachkunde (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1993 - VI ZR 104/92 - VersR 1993, 749) zum Ergebnis gelangt ist, auch aus der Art der Verletzungen der Klägerin ließen sich keine Rückschlüsse auf die Fahrgeschwindigkeit der Erstbeklagten ziehen.
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 99/88

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers auf Straßen außerorts; Einhaltung eines

    Auszug aus BGH, 23.02.1999 - VI ZR 76/98
    Indessen muß ein Kraftfahrer in besonderen Fällen auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fußgänger achten, die sich auf dem Bankett aufhalten (vgl. Senatsurteil vom 10. Januar 1989 - VI ZR 99/88 - VersR 1989, 490).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 69/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Das ist hinsichtlich des von dem Kläger gefahrenen Aston Martin der Fall, weil die Richtgeschwindigkeit in ganz erheblichem Maße, um unstreitig mindestens 70 km/h, überschritten wurde und aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen positiv feststeht, dass der Unfall bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden worden wäre (vgl. zur Bedeutung der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit bei der Abwägung BGH, NZV 1999, 242, Juris Rn. 20; OLG Stuttgart, MDR 2010, 78; OLG Celle, ZfSch 1991, 150 sowie König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 55c m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2004 - 2 Sa 2163/03

    Betriebsschließung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auf der anderen Seite ist ein Sachvortrag nur dann als unsubstantiiert zurückzuweisen, wenn bestimmte Tatsachen für die Gegenseite nicht einlassungsfähig sind und die Gegenpartei damit in der erforderlichen Wahrnehmung ihrer prozessualen Rechte eingeschränkt wäre (vgl. zum Umfang der gebotenen Substantiierungslast: BGH NJW 2000, 3287; BGH NJW 1999, 1860).
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