Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 161/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 276 631
Prüfungs- und Hinweispflicht des Inhabers einer Reparatur-Werkstatt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 5 O 70/98
- OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 161/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1210
- NZV 1999, 249
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 29.10.2019 - 21 U 43/18
Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener …
Zwar betreffen die den Werkunternehmer, der Reparaturarbeiten durchführt, obliegenden werkvertraglichen Prüf- und Hinweispflichten in erster Linie dessen eigenes Werk oder fehlerhafte Vorarbeiten und Schäden, die dazu führen, dass das eigene Werk nicht zur sachgerechten Beseitigung der aufgetretenen Schäden führen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.1999 - 22 U 161/98). - OLG Saarbrücken, 18.02.2016 - 4 U 60/15
Werkvertrag: Nebenvertragliche Pflichten bei Annahme eines Kfz-Werkstattauftrags
Im Rahmen eines Auftrags zur umfassenden Inspektion mag eine Werkstatt mit Blick darauf, dass die Arbeiten zu einem nach den Vertragsumständen zweckentsprechenden, funktionstauglichen Werk führen müssen, verpflichtet sein, alles - freilich nach Absprache mit dem Kunden und gegen entsprechende gesonderte Vergütung - zu tun, um einen Pkw für die nächste Zeit gebrauchsfähig und fahrbereit zu machen (vgl. OLG Frankfurt, DAR 1973, 295 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.1999 - 22 U 161/98, bei Juris Rn. 5).Die Aufklärungs- und Beratungspflichten einer sachkundigen Kfz-Werkstatt gegenüber dem unerfahrenen Kunden erstrecken sich aber grundsätzlich nur auf das in Auftrag gegebene Werk und die damit zusammenhängenden Umstände (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.2.1999 - 22 U 161/98, bei Juris Rn. 7;… AG Brandenburg, aaO, bei Juris Rn. 28).
- AG Brandenburg, 08.01.2007 - 31 C 59/06
Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt: Bevorstehender Ablauf eines …
Insofern treffen den Werkunternehmer, der Reparaturarbeiten durchführt, zwar in gewissem Umfang Prüfungs- und Hinweispflichten ( BGH LM § 242 (Cd) Nr. 37; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, Seiten 1210 f. = NZV 1999, Seiten 249 f. ) Diese betreffen aber in erster Linie das eigene Werk.Dass der Verschleiß selbst anlässlich der von der Beklagten durchgeführten Reparatur bereits erkennbar gewesen wäre, behauptet die Klägerin zudem nicht substantiiert ( OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, Seiten 1210 f. = NZV 1999, Seiten 249 f. ).
- OLG Jena, 19.04.2011 - 4 U 515/10
Zur Regressklage des Versicherers gegen potentiellen Drittschädiger bei …
Im Rahmen eines BGB-Werkvertrags sind diese Pflichten im Regelungsgehalt des Grundsatzes von Treu und Glauben enthalten, müssen solche Pflichten also auch beachtet werden sind (…sie bestehen besonders hinsichtlich erkennbarer Sicherheitsmängel (Palandt/Sprau, BGB, 70. Aufl., § 631 Rz. 14; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1210).