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LG Bremen, 02.07.1998 - 6 S 224/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis
Papierfundstellen
- NZV 1999, 253
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00
Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …
Der Senat kann in der Preisgestaltung kein missbräuchliches Vorgehen erkennen, wie die Beklagten meinen (vgl. auch BGH NJW 1972, 1800; abweichend LG Bremen NZV 1999, 253).Das Aushandeln von ?Sonderkonditionen" zur Kostensenkung hält der Senat grundsätzlich für legitim (vgl. auch BGH NJW 1972, 1800; a.A. LG Bremen NZV 1999, 253).
- LG Bochum, 13.01.2015 - 9 S 162/14
Reparaturen über 130 % des Wiederbeschaffungswertes nach Verkehrsunfall …
Der veralteten Entscheidung des LG Bremen vom 2.7.1998 (Az. 6 S 224/98), auf die sich das Amtsgericht bezieht, folgt die Kammer insoweit nicht. - LG Wuppertal, 11.03.2010 - 9 S 26/09
Ein Rabatt auf die gesamten Reparaturkosten für die nach objektiven Kriterien zu …
Das Gericht meint (wie schon in einem ähnlich gelagerten Fall das Landgericht Bremen, 6 S 224/98, Urteil vom 02.07.1998, NZV 1999, 253), dass ein solcher pauschaler Nachlass die nach objektiven Kriterien zu beurteilende Frage der Wirtschaftlichkeit nicht beeinflusst, dass also eine nach objektiven - d.h. nachprüfbaren - Kriterien unwirtschaftliche Reparatur durch die Gewährung eines pauschalen Nachlasses nicht wirtschaftlich wird. - VerfGH Sachsen, 17.08.2000 - 39-IV-00 Mit ihrem am 13. Juni 2000 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung begehren die Antragsteller die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Plauen vom 16. Februar 2000 (Az. 2 C 658/98, 6 S 224/98).
- VerfGH Sachsen, 17.08.2000 - 35-IV-00 1. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 2. Juni 2000 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde im Wesentlichen gegen die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Plauen vom 16. Februar 2000 (Az. 2 C 658/98, 6 S 224/98).