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   OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss (OWi) 382/98 - (OWi) 159/98 I   

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OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss (OWi) 382/98 - (OWi) 159/98 I (https://dejure.org/1998,5709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1998 - 5 Ss (OWi) 382/98 - (OWi) 159/98 I (https://dejure.org/1998,5709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 5 Ss (OWi) 382/98 - (OWi) 159/98 I (https://dejure.org/1998,5709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 183
  • NZV 1999, 260
  • StV 1999, 653
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt (BVerfGE 25, 269, 287), Art. 103 Abs. 2 GG bestimme die Voraussetzungen, unter denen ein Verhalten für strafbar erklärt werden könne.
  • OLG Saarbrücken, 07.01.1974 - Ss 99/73

    Änderung von Strafgesetzen nach Erlass des angefochtenen Urteils; Streichung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    § 78 c Abs. 5 StGB , Art. 309 EGStGB und Art. 155 EGOWiG enthalten über die in ihnen geregelten Fälle der Verlängerung der Verjährungsfrist und der zeitlichen Schranken hinaus den allgemeinen Rechtsgedanken, daß Unterbrechungshandlungen nach altem Recht wirksam bleiben, selbst wenn die Verfolgung nach neuem Recht verjährt wäre (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1009; OLG Brandenburg aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht seine Anhörung gebieten, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eines, einzigen Belastungszeugen gegenübersteht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1991, 542, 543; OLG Köln VRS 88, 37611 377; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51

    Ilse Koch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    Die früher umstrittene Frage, ob die Vorschriften über die Verfolgungsverjährung sachlich- oder verfahrensrechtlicher Art oder beides zugleich seien, hat der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig entschieden (BGHSt 2, 300, 305 ff.; 4, 379, 384).
  • OLG Brandenburg, 08.06.1998 - 2 Ss OWi 59 B/98

    Verjährungsunterbrechung durch Versendung eines Anhörungsbogens in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    In Übereinstimmung mit dem OLG Brandenburg (NJW 1998, 3069 ) ist er der Auffassung, daß § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG in der bis zum 28. Februar 1998 geltenden Fassung anzuwenden ist und die am 23. Dezember 1997 nach damals geltendem Recht wirksame Verjährungsunterbrechung durch die spätere Gesetzesänderung nicht ihre Wirksamkeit verloren hat.
  • BGH, 28.04.1952 - I VRG 6/52

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des Zentraljustizamts für die britische Zone

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    Die früher umstrittene Frage, ob die Vorschriften über die Verfolgungsverjährung sachlich- oder verfahrensrechtlicher Art oder beides zugleich seien, hat der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig entschieden (BGHSt 2, 300, 305 ff.; 4, 379, 384).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.1988 - 4 Ss 191/87

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht im Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98
    abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht seine Anhörung gebieten, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eines, einzigen Belastungszeugen gegenübersteht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. Senatsbeschluß NStZ 1991, 542, 543; OLG Köln VRS 88, 37611 377; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Beiden Beschlüssen liegt die Auffassung zugrunde, daß in Fällen, in denen der Bußgeldbescheid vor dem Inkrafttreten des genannten Änderungsgesetzes erlassen worden sei, für die Frage der dadurch bewirkten Verjährungsunterbrechung altes Recht gelte (ebenso OLG Düsseldorf NZV 1999, 260).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Vernehmung dieses Zeugen war unter Aufklärungsgesichtspunkten zwingend geboten (vgl. zu Entlastungszeugen allgemein auch BayObLGSt 1996, 180, 181; KG, StraFo 2012, 22; OLG Jena, VRS 108, 219, 220; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 260; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rn. 14), zumal es sich mit Blick auf die Höhe der möglichen Geldbuße und den Verfahrensgegenstand um eine Sache von hervorgehobener Bedeutung handelt (§ 77 Abs. 1 Satz 2 OWiG).
  • OLG Köln, 04.01.2024 - 1 ORBs 379/23

    Zur Ablehnung eines Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung gemäß § 77

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn - wie hier - die belastende Beweisführung mittels einer durch gemeinsame Dienstausübung miteinander verbundene Zeugengruppe erfolgt ist (Senat VRS 88, 376 [378]; KG VRS 137, 85; OLG Düsseldorf NZV 1999, 260).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2020 - 1 Rb 37 Ss 473/20

    Beweisantrag, Ablehnung, Gegenteil bereits erwiesen

    Ausnahmen hiervon können vorliegen, wenn die Möglichkeit der Wahrnehmung der behaupteten Tatsache zweifelhaft und daher mit einer Erschütterung einer als verlässlich einzustufenden Aussage nicht zu rechnen ist, was beispielsweise der Fall sein kann, wenn durch die Aussage eines Fahrzeuginsassen hinsichtlich einer zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahrenen Geschwindigkeit die als verlässlich einzustufende Aussage des Beamten, der die Geschwindigkeitsmessung vorgenommen hat, widerlegt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.12.1998 - 5 Ss OWi 382/98 - (OWi) 159/98 I, NZV 1999, 260; BeckOK OWiG/Hettenbach, 27. Ed. 1.7.2020, OWiG § 77 Rn. 16).
  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Die Pflicht, die Wahrheit von Amts wegen zu erforschen (§ 77 Abs. 1 OWiG), gebietet zwar die weitere Aufklärung, wenn das in Betracht kommende Wissen den Bekundungen eines Belastungszeugen gegenüber steht und eine Nennung des Beweismittels das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. Senat NZV 2007, 584; OLG Düsseldorf NZV 1999, 260 m.w.N.; OLG Köln VRS 88, 376).
  • KG, 06.07.2018 - 3 Ws (B) 186/18

    Ablehnung eines Beweisantrags bei nicht "naheliegender" Verwechslung

    Dabei sind das Gewicht und die Verlässlichkeit entscheidend, die den Ergebnissen der bisherigen Beweisaufnahme im Verhältnis zu dem zusätzlich beantragten Beweis nach der gesamten Beweislage zukommen (vgl. OLG Köln VRS 74, 372; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 77 Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 5 Ss OWi 198/03

    Geldbuße infolge eines fahrlässigen Rotlichtverstoßes; Ablehnung eines Antrags

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass der Antrag auf Vernehmung eines Entlastungszeugen in der Regel nicht abgelehnt werden kann, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eines einzigen Belastungszeugen gegenüber steht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (Senat NStZ-RR 1999, 183, 184; NStZ 1991, 541, 542).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2004 - Kart 10/00

    Einstellung eines kartellrechtlichen Bußgeldverfahrens wegen Eintritt der

    In der Rechtsprechung wird hingegen überwiegend davon ausgegangen, dass die gesetzliche Neuregelung der Verjährung nicht für Taten gelte, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden seien (ausdrücklich zur Verjährungsfrist KG B., Kartellsenat, Beschluss vom 22. Juni 2001, Az.: Kart 5/01, www.jurisweb.de = WuW DE-R 758; zur Unterbrechung der Verfolgungsverjährung: OLG Brandenburg NJW 1998, 3069; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Bay ObLG NJW 1999, 159).
  • KG, 05.12.2011 - 3 Ws (B) 560/11

    Ablehnung eines verspäteten Beweisantrags auf Vernehmung eines Entlastungszeugen

    Jedoch wird ein Antrag auf Vernehmung eines Entlastungszeugen in der Regel nicht abgelehnt werden können, sondern die Aufklärungspflicht gebietet seine Anhörung, wenn sein unter Beweis gestelltes Wissen den Bekundungen eine einzigen Belastungszeugen gegenüber steht und seine Benennung das Ziel hat, dessen Aussage zu widerlegen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 542, 543 und NStZ-RR 1999, 183, 184; OLG Köln, VRS 88, 376, 377; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 226).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 4 Ss OWi 404/99

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Attest, Ausbleiben in der

    Maßgeblich ist nämlich nicht, ob sich der Betroffene rechtzeitig entschuldigt hat, sondern allein, ob er tatsächlich entschuldigt war (BayObLG NZV 1998, 426 (427); OLG Köln VRS 93, 186 (187) und NZV 1999, 260 (261)).
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