Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3139
OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98 (https://dejure.org/1999,3139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.03.1999 - 6 U 104/98 (https://dejure.org/1999,3139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. März 1999 - 6 U 104/98 (https://dejure.org/1999,3139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Fahrzeugschäden nach einem Verkehrsunfall; Herstellungsaufwand als Ersatz von Aufwendungen für eine fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt; Schadenskalkulation von durchschnittlichen ortsüblichen Stundensätzen

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Prognose- und Werkstattrisiko bei Abrechnung auf Gutachtenbasis nach Eigenreparatur mithilfe von Werkstattleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 297
  • VersR 2001, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98
    Das ist der Betrag, den die fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt kosten würde (BGH NJW 85, 1222; NJW 89, 3009; NJW 92, 1618).
  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98
    Das ist der Betrag, den die fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt kosten würde (BGH NJW 85, 1222; NJW 89, 3009; NJW 92, 1618).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98
    Das ist der Betrag, den die fachgerechte Reparatur in einer Fachwerkstatt kosten würde (BGH NJW 85, 1222; NJW 89, 3009; NJW 92, 1618).
  • OLG Hamm, 22.04.1996 - 6 U 144/95

    Nutzungsausfallentschädigung; Kfz; Ausfallzeit; Entschädigungsbetrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats für die fiktive Abrechnung des Geschädigten auf Gutachtenbasis (6 U 144/95 in r+s 96, 357 = DAR 96, 400).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2017 - 1 U 34/16

    Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall

    Das bei einer Abrechnung auf fiktiver Basis bestehende Prognose- und Werkstattrisiko trägt damit der Geschädigte (OLG Hamm, Urteil vom 18. März 1999 - 6 U 104/98 -, juris).
  • LG Duisburg, 15.10.1999 - 24 S 201/99
    Solange die vom Schadensgutachter geschätzten Reparaturkosten - wie hier - unter dem Wiederbeschaffungswert bleiben, kann der Geschädigte nach seiner Wahl entweder auf der Basis der tatsächlich entstandenen Reparaturkosten abrechnen oder fiktiv auf Gutachtenbasis - und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wie er das Auto repariert hat und ob er es weiterbenutzen will oder nicht (OLG Hamm NZV 1999, 297 f).
  • AG Kaiserslautern, 11.08.2003 - 3 C 1765/02

    Berechtigung zur Abrechnung auf Gutachtenbasis; Möglichkeit der Mitabrechnung der

    Zwar bleiben dem Schädiger substantiierte Einwendungen gegen diese Gutachtenrechnung möglich (OLG Hamm VersR 2001, 198 [OLG Hamm 18.03.1999 - 6 U 104/98] ), solche hat indes die Beklagte gegen das Gutachten des Sachverständigen B, das nunmehr der fiktiven Berechnung zugrunde liegt, nicht erhoben.
  • AG Bergisch Gladbach, 16.03.2023 - 61 C 229/22
    Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB (Stand: 22.02.2023), Rn. 165; OLG Hamm, Urteil vom 18.03.1999, 6 U 104/98, VersR 2001, 198; LG Bielefeld, Urteil vom 06.08.2008, 22 S 128/08, Rn. 7).
  • LG Bielefeld, 06.08.2008 - 22 S 128/08
    Bestehen Bedenken gegen die Richtigkeit des Schadensgutachtens, kann nicht zweifelhaft sein, dass seitens des Gerichts durch Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Überprüfung erfolgen muss und dass der Schaden, wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige Fehler in der Kalkulation des vorgerichtlich eingeschalteten Sachverständigen findet, entsprechend den Feststellungen des gerichtlich beauftragten Sachverständigen ermittelt wird (vgl. zu einem derartigen Fall Urteil des OLG Hamm vom 18.3.1999 - 6 U 104/98 -, abgedruckt in VersR 2001, 198).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2872
OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98 (https://dejure.org/1999,2872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1999 - 6 U 117/98 (https://dejure.org/1999,2872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1999 - 6 U 117/98 (https://dejure.org/1999,2872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abrechnungsalternativen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall; Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfalles; Grenzen eines Wiederbeschaffungsaufwands; Übernahme von Mietwagenkosten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges; Schadensabwicklung auf ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Bei Beschädigung eines Kfz kann der frühere Zustand nach der Auffassung des BGH (VersR 92, 61 und 64 = r+s 92, 15 und 16) nicht nur durch eine Reparatur, sondern auch durch eine Ersatzbeschaffung wiederhergestellt werden; es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution.

    Der BGH hat seine Auffassung, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich für die wirtschaftlich günstigere Abrechnungsalternative entscheiden (BGH, r+s 92, 122 = VersR 92, 457), durch die Grundsatzentscheidung vom 15.10.1991 (VersR 92, 61 = r+s 92, 16) nicht geändert; er hat zwar hier den Toleranzbereich, innerhalb dessen der Geschädigte sich noch zur Reparatur zum Zwecke der Weiterbenutzung entschließen darf, nach oben erweitert, indem er den Restwert aus der Vergleichsrechnung herausgenommen hat.

  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r+s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r+s 98, 64; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 162 = VersR 1996, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97

    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Teilweise wird vertreten, die Obergrenze, bis zu der der Geschädigte ohne Rücksicht auf seine tatsächlichen Dispositionen auf der Basis der (geschätzten oder der tatsächlichen) Reparaturkosten abrechnen könne, werde nicht durch den Wiederbeschaffungsaufwand, sondern durch den Wiederbeschaffungswert gezogen (so Röttgering, zfs 95, 441, 441; AG Limburg, zfs 99, 15 mit zustimmender Anmerkung Diehl; so auch der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in NZV 97, 441 = zfs 97, 371 = OLGR 97, 242, allerdings in einem nicht tragenden Teil der Entscheidungsgründe).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1995 - 3 U 119/94
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r+s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r+s 98, 64; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 162 = VersR 1996, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Der BGH hat seine Auffassung, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich für die wirtschaftlich günstigere Abrechnungsalternative entscheiden (BGH, r+s 92, 122 = VersR 92, 457), durch die Grundsatzentscheidung vom 15.10.1991 (VersR 92, 61 = r+s 92, 16) nicht geändert; er hat zwar hier den Toleranzbereich, innerhalb dessen der Geschädigte sich noch zur Reparatur zum Zwecke der Weiterbenutzung entschließen darf, nach oben erweitert, indem er den Restwert aus der Vergleichsrechnung herausgenommen hat.
  • OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96

    Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r+s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r+s 98, 64; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 162 = VersR 1996, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95).
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