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   OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98   

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https://dejure.org/1998,4876
OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 (https://dejure.org/1998,4876)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 (https://dejure.org/1998,4876)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 1 Ss 219/98 (https://dejure.org/1998,4876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß - Schätzung der Rotlichtdauer durch Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 37; StVG § 25; BKatV Nr. 342; OWiG § 20

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 304
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1995 - 5 Ss OWi 466/94

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Auszug aus OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98
    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes i. S. d. Nr. 34.2 BKatV genügt die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten alleine nicht, um zuverlässig entscheiden zu können, ob nur ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt (OLG Düsseldorf, NZV 1995, 197; BayObLG, NZV 1995, 297).
  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Jena, 10.12.1998 - 1 Ss 219/98
    Nur wenn ausreichend sichere Feststellungen dazu getroffen werden können, in welcher Entfernung sich das Fahrzeug des Betroffenen vor der Lichtzeichenanlage befand, als die Ampel auf Rotlicht umschaltete und mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene fuhr, wäre eine Berechnung der Rotlichtdauer bei Überfahren der Rotlichtzeichenanlage möglich (OLG Celle, NZV 1994, 40).
  • OLG Hamm, 24.10.2017 - 4 RBs 404/17

    Rotlichtverstoß; Gefährdung; Dauer; Rechtsfolge

    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes  genügt die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden (ggf. in der Verkehrsüberwachung erfahrenen) Polizeibeamten alleine nicht, um zuverlässig entscheiden zu können, ob nur ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt (OLG Jena, Beschl. v. 10.12.1998- 1 Ss 219/98 -juris; OLG Düsseldorf, NZV 1995, 197 LS).
  • OLG Jena, 25.02.2003 - 1 Ss 33/02

    Ordnungswidrigkeit, Verkehrsrecht, Rotlichtverstoß innerorts, Anforderungen an

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senat NZV 1999, 304).

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich entscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senat NZV 1999, 304; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 37 StVO, Rn. 61).

    Die angegebene Entfernung von wenigstens 20 m stützt das Gericht ausschließlich auf Schätzungen der zeugenschaftlich vernommenen Polizeibeamten H. und T. Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes, an die das Gesetz die erschwerte Sanktion der erhöhten Geldbuße und insbesondere des Fahrverbots knüpft, genügt die naturgemäß nur gefühlsmäßige Schätzung eines oder auch mehrerer den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten alleine nicht, um zuverlässig entscheiden zu können, ob nur ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt (Senat NZV 1999, 304 m. w. N.; Hentschel, a. a. O., Rn. 61).

    Insoweit mangelt es dem Urteil an Feststellungen tatsächlicher Art, die die Richtigkeit der Schätzung überprüfen ließen (vgl. Senat NZV 1999, 304/305).

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2003 - 12 LA 416/03

    Feststellung eines einfachen Rotlichtverstoßes durch bloße Schätzung eines

    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes im Sinne der Nr. 132.2 BKat (Passieren einer Verkehrsampel bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase) genügt die bloße Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten auch dann nicht, wenn dieser in der Verkehrsüberwachung erfahren ist (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998 - 1 Ss 219/98 - NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.1.1995 - 5 Ss (OWi) 466/94 - (OWi) 217/94 I - NZV 1995, 197; OLG Celle, Beschluss v. 20.08.1993 - 1 Ss (OWi) 188/93 - NZV 1994, 40; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001 - 2 Ss 106/01 - 3 Ws (B) 260/01 - DAR 2001, 515; KG, Beschluss v. 6.2.1984 - 3 Ws (B) 323/83 - VRS 67, 63 ).

    Ein einfacher Rotlichtverstoß im Sinne von Nr. 132 BKat kann hingegen auch durch bloße Schätzung eines Zeugen festgestellt werden (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 10.12.1998, a.a.O.; KG Berlin, Beschluss v. 11.7.2001, a.a.O.).

  • OLG Jena, 07.11.2005 - 1 Ss 124/05

    Die Schätzung eines Polizeibeamten ist in der Regel zum Beweis eines sog.

    Über die für den objektiven Tatbestand erforderlichen Tatsachen hinaus sind mithin grundsätzlich die Entfernung des Fahrzeugs zu dem durch die Ampel geschützten Bereich im Zeitpunkt des Umschaltens der Ampel von Grün auf Gelb, die tatsächliche Geschwindigkeit und die höchstzulässigen Geschwindigkeit sowie die Dauer der Gelbphase zu ermitteln und im Urteil darzustellen (siehe Senatsbeschlüsse vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; vom 24.08.2005, 1 Ss 177/05; vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02; OLG Hamm VRS 106 [2004], 65, 66).

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich beurteilen, ob der Betroffene bei Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (bzw. bei der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, sofern diese geringer als die höchstzulässige war) und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem vom dem Rotlicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf ist, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ; Hentschel aaO.).

  • OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04

    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem

    Nur bei Kenntnis solcher Umstände (vgl. OLG Thüringen, Beschl. v. 10.12.1998, Az. 1 Ss 219/98; zitiert nach juris) wäre es dem BeschwGer.
  • OLG Jena, 15.03.2004 - 1 Ss 60/04

    Beweis

    Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich unterscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, den von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen, was unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf wäre, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.2003, 1 Ss 33/02 und Senat, NZV 1999, 304 ; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., StVO , § 37 , Rn. 61).

    Diese hier fehlenden Feststellungen zur Dauer der Gelbphase und zu der höchst zulässigen Geschwindigkeit sind im vorliegenden Fall aber deshalb entbehrlich, weil von einer innerorts allgemein geltenden Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h ausgegangen werden kann bzw. davon, dass es sich insoweit um eine innerorts übliche und damit allgemeinkundige Gelbphase von 3 s handelte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.2.2003, 1 Ss 33/02; KG, VRS 67, 63, 64; Hentschel, aaO., § 37 StVO Rn. 61; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 10.12.1998, 1 Ss 219/98, NZV 1999, 304 ) und der Betroffene bei dieser Sachlage bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in jedem Fall in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen.

  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
    Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Verstöße in einem so engen örtlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Tun erscheinen, so dass eine natürliche Handlungseinheit anzunehmen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Jena NZV 1999, 304; OLG Koblenz VRS 59, 281; OLG Hamm VRS 46, 370; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., vor § 52 Rn 2a; vgl. hierzu Göhler, OWiG, 13. Aufl. vor § 19 Rn 3 ).
  • KG, 14.06.2021 - 3 Ws (B) 109/21

    Verfahrenshindernisse: Teilrücknahme eines Bußgeldbescheides, Eintritt der

    Der Umstand, dass mehrere Verstöße auf der gleichen Fahrt begangen wurden, ändert nichts daran, dass das Fahren als solches keine rechtliche Klammer im Sinne einer rechtlichen Tateinheit zu den einzelnen Fehlverhaltensweisen im Verkehr bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 RBs 248/11 -, BeckRS 2011, 24798; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf NZV 1998, 78; BayObLG, Beschluss vom 1. August 1994 - 2 ObOWi 343/94 -, juris; Gieg/Krennberger in Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 6. Aufl., Rn. 3595).
  • OLG Köln, 06.11.2006 - 83 Ss OWi 81/06
    Für die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes genügt die bloße gefühlsmäßige Schätzung eines den Rotlichtverstoß zufällig beobachtenden Polizeibeamten allein nicht (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Jena NZV 1999, 304).
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