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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.1998 - 19 U 103/98   

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https://dejure.org/1998,2698
OLG Köln, 18.12.1998 - 19 U 103/98 (https://dejure.org/1998,2698)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1998 - 19 U 103/98 (https://dejure.org/1998,2698)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 19 U 103/98 (https://dejure.org/1998,2698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Parkplatz Verkehrslage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 249, 251; StVO §§ 5, 9
    Parkplatz Verkehrslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überholen eines sich auf der Parkplatzsuche befindenen Fahrzeugs; Rückschaupflicht nach dem Ende eines Überholverbotes; Berechnung der Höhe der Reparaturkosten an einem unfallgeschädigten Kraftfahrzeug

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 251; StVO § 5 § 9; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Parkplatz suchenden Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug; Höhe des Schadensersatzes bei Veräußerung des unfallgeschädigten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 333
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 88/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Hierzu hätte er - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - besonderen Anlass gehabt, gerade weil er den sich nähernden Kläger bereits zuvor gesehen hatte (vgl. insoweit auch OLG Köln, NZV 1999, 333).

    Aufgrund dieses verkehrswidrigen und mit erheblichen Gefahren verbundenen Überholmanövers des Klägers ist eine gleich hohe Haftung auf beiden Seiten angemessen (vgl. insoweit auch OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Köln, r + s 1993, 136; LG Braunschweig, r + s 1985, 133; LG Bielefeld, NJW 1959, 1227; LG Bad Kreuznach, r + s 1988, 294; Heß, in: Burmann / Heß / Jahnke / Janker, a.a.O., § 5 StVO Rdn. 76; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfall, 13. Auflage 2013, Rdn. 187ff).

    Hierzu hätte er - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - besonderen Anlass gehabt, gerade weil er den sich nähernden Beklagten zu 1) bereits zuvor gesehen hatte (vgl. insoweit auch OLG Köln, NZV 1999, 333).

    Aufgrund dieses verkehrswidrigen und mit erheblichen Gefahren verbundenen Überholmanövers des Beklagten zu 1) ist eine gleich hohe Haftung auf beiden Seiten angemessen (vgl. insoweit auch OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Köln, r + s 1993, 136; LG Braunschweig, r + s 1985, 133; LG Bielefeld, NJW 1959, 1227; LG Bad Kreuznach, r + s 1988, 294; Heß, in: Burmann / Heß / Jahnke / Janker, a.a.O., § 5 StVO Rdn. 76; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfall, 13. Auflage 2013, Rdn. 187ff).

  • AG Köln, 19.04.2016 - 263 C 210/15

    Rettungsgasse

    Unklar ist die Verkehrslage, wenn nach allen Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden darf (vgl. Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage § 5 StVO Rn 34), etwa, wenn sich nicht verlässlich beurteilen lässt, was der Vorausfahrende jetzt sogleich tun wird, wenn er in seiner Fahrweise unsicher erscheint, wenn es den Anschein hat, er wolle abbiegen, ohne dass dies deutlich wird oder er suche eine Parkmöglichkeit (vgl. nur OLG Köln, VRS 96, 407).
  • OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 61/06

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschuldensquote bei Verkehrsunfall; Umfang der

    Andernfalls ist die Höhe des Ersatzanspruchs auf den Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt (vgl. BGZ 115, 364, 369 ff; BGH NJW 2005, 1110, 1111; KG NZV 2002, 89; OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm NJW-RR 1993, 1436; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 249 Rn. 28; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG, Rn. 24).
  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 U 89/13

    Vorsicht beim Einparken und Rechtsüberholen

    Hierzu hätte er - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - besonderen Anlass gehabt, gerade weil er den sich nähernden Beklagten zu 1) bereits zuvor gesehen hatte (vgl. insoweit auch OLG Köln, NZV 1999, 333).

    Aufgrund dieses verkehrswidrigen und mit erheblichen Gefahren verbundenen Überholmanövers des Beklagten zu 1) ist eine gleich hohe Haftung auf beiden Seiten angemessen (vgl. insoweit auch OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Köln, r + s 1993, 136; LG Braunschweig, r + s 1985, 133; LG Bielefeld, NJW 1959, 1227; LG Bad Kreuznach, r + s 1988, 294; Heß, in: Burmann / Heß / Jahnke / Janker, a.a.O., § 5 StVO Rdn. 76; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfall, 13. Auflage 2013, Rdn. 187ff).

  • OLG Brandenburg, 15.04.2021 - 12 U 44/19

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links in einen Feldweg einbiegenden

    Eine unklare Verkehrslage kann indes dann anzunehmen sein, wenn der Vorausfahrenden in seiner Fahrweise unsicher erscheint und es etwa den Anschein hat, er suche nach einer Parkmöglichkeit (OLG Köln NZV 1999, S. 333; so auch der Senat in der Entscheidung vom 26.10.2006, a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 71/06

    Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Vorliegen einer unklaren Verkehrslage;

    Ein solcher konkreter Umstand kann beispielsweise darin liegen, dass der Vorausfahrende in seiner Fahrweise unsicher erscheint und es den Anschein hat, er suche eine Parkmöglichkeit (vgl. OLG Köln NZV 1999, 333).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2001 - 1 U 159/00

    Schadensersatz bei Kfz-Unfällen: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis nach

    In einem derartigen Fall kommt eine Schadensberechnung auf der Basis der fiktiven Reparaturkosten nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1999, 333; OLG Hamm, R+S 1998, 64; DAR 1994, 24, 25 Palandt/Heinrichs, 60. Auflage, BGB § 251 Rdnr. 19 m. w. N.).
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   OLG Koblenz, 01.02.1999 - 12 U 1701/97   

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https://dejure.org/1999,25742
OLG Koblenz, 01.02.1999 - 12 U 1701/97 (https://dejure.org/1999,25742)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.1999 - 12 U 1701/97 (https://dejure.org/1999,25742)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 1999 - 12 U 1701/97 (https://dejure.org/1999,25742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 333
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