Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 05.03.1999

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96   

Zitiervorschläge
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VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96 (https://dejure.org/1999,1402)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.03.1999 - 2 UE 2346/96 (https://dejure.org/1999,1402)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. März 1999 - 2 UE 2346/96 (https://dejure.org/1999,1402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 StVO, § 45 StVO
    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des Zeichens; Umwandlung einer Versuchsregelung in Dauerregelung; Geschwindigkeitsbeschränkung zwecks Lärmreduzierung oder aus Gründen der Verkehrssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Klagebefugnis und Klagefrist bei Anfechtung eines Verkehrszeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2057
  • NVwZ 1999, 898 (Ls.)
  • NZV 1999, 397
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Verkehrszeichen sind Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HVwVfG - (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, BVerwGE 59, 221 (225 f.); und vom 27. Januar 1993, BVerwGE 92, 32 (34), sowie Beschluss vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -).

    Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Eingriffstatbestände des § 45 Abs. 1 bis 1 d StVO zu stellen sind, ist - zur Klarstellung und Ergänzung der bisherigen Regelungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1995, NZV 96, 86, und vom 21. Januar 1999, a. a. O. Seite 6 ff.) - durch Verordnung vom 7. August 1997 (a. a. O.) folgender Absatz 9 in § 45 StVO eingefügt worden:.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Verkehrszeichen sind Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HVwVfG - (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, BVerwGE 59, 221 (225 f.); und vom 27. Januar 1993, BVerwGE 92, 32 (34), sowie Beschluss vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -).

    Allerdings geht der Senat nunmehr auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Wirksamwerden von Verkehrszeichen (Urteil vom 11. Dezember 1996, BVerwGE 101, 316 (318 f.)) davon aus, dass die einjährige Klagefrist des § 58 Abs. 2 VwGO grundsätzlich mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens gegenüber allen betroffenen Verkehrsteilnehmern in Gang gesetzt wird, so dass es nicht (mehr) darauf ankommt, wann der einzelne Kraftfahrer die konkrete Möglichkeit hatte, das Verkehrszeichen zur Kenntnis zu nehmen (so aber noch BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979, a. a. O. S. 226: "Betroffen wird ein Verkehrsteilnehmer von diesem Verwaltungsakt allerdings erst dann, wenn er sich (erstmalig) der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht; damit beginnt für ihn die Anfechtungsfrist zu laufen.").

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Verkehrszeichen sind Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HVwVfG - (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, BVerwGE 59, 221 (225 f.); und vom 27. Januar 1993, BVerwGE 92, 32 (34), sowie Beschluss vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -).

    Sie können als durch die Verkehrsbeschränkung potentiell betroffene Kraftfahrer geltend machen, dass die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für die Verkehrsbeschränkung nicht gegeben seien oder die Verkehrsbehörde bei der gebotenen Interessenabwägung ihre Belange nicht oder nicht angemessen berücksichtigt habe (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993, a. a. O. S. 35).

  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Die dem Verkehrszeichen zugrunde liegende verkehrsbehördliche Anordnung erfüllt insoweit keine regelnde, sondern lediglich eine vorbereitende Funktion (vgl. BVerwG, Urt. vom 9. September 1993, DÖV 94, 346).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 11 B 65.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen eisenbahnrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Denn nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik kann das menschliche Ohr Lärmveränderungen erst bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - 11 B 65.96 - insoweit nicht veröffentlicht; Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 92, 2844, und Urteil vom 19. August 1988, BayVBl. 89, 118 (119); davon gehen auch die Lärmschutz-Richtlinie-StV, VKBl.
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Eingriffstatbestände des § 45 Abs. 1 bis 1 d StVO zu stellen sind, ist - zur Klarstellung und Ergänzung der bisherigen Regelungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1995, NZV 96, 86, und vom 21. Januar 1999, a. a. O. Seite 6 ff.) - durch Verordnung vom 7. August 1997 (a. a. O.) folgender Absatz 9 in § 45 StVO eingefügt worden:.
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Denn nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik kann das menschliche Ohr Lärmveränderungen erst bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - 11 B 65.96 - insoweit nicht veröffentlicht; Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 92, 2844, und Urteil vom 19. August 1988, BayVBl. 89, 118 (119); davon gehen auch die Lärmschutz-Richtlinie-StV, VKBl.
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87

    Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Denn nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik kann das menschliche Ohr Lärmveränderungen erst bei einer Pegeldifferenz von 3 dB (A) wahrnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1996 - 11 B 65.96 - insoweit nicht veröffentlicht; Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 92, 2844, und Urteil vom 19. August 1988, BayVBl. 89, 118 (119); davon gehen auch die Lärmschutz-Richtlinie-StV, VKBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 1842/95

    Verpflichtungsklage zwecks Aufstellung von Verkehrszeichen: Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96
    Nach dieser Bestimmung setzt eine verkehrsbehördliche Anordnung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm oder Abgasen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) voraus, dass eine bestimmte Bebauung einer Lärm- oder Abgasbelastung ausgesetzt ist, die die zuständige Verkehrsbehörde zum Einschreiten ermächtigt (vgl. hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 1997, NZV 97, 532).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96; NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2011 - 5 S 2285/09

    Anfechtungsfrist für Verkehrszeichen; zuständiger Klagegegner bei behördlichem

    Dass in seinem Urteil vom 11.12.1996 die Bekanntgabe nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung als eine besondere Form der öffentlichen Bekanntmachung bezeichnet werde, zwinge nicht zu dem Schluss, dass auch die Anfechtungsfrist für jedermann mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens zu laufen beginne (vgl. Urt. v. 23.09.2010 - 3 C 32.09 - anders noch Senat, Beschl. v. 02.03.2009 - 5 S 3047/08 -, JZ 2009, 738; ebenso HessVGH, Urt. v. 31.03.1999 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 7. A. 2008, § 41 Rn.139 ff.; Stelkens, NJW 2010, 1184).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Davon ausgehend stellt das angegriffene Urteil lediglich eine konsequente Anwendung dieser neueren Rechtsprechung dar (ebenso HessVGH, Urt. v. 21.03.1999 - 2 UE 2346/96 -, NZV 1999, 397).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Das steht dann außer Frage, wenn die Frist zur Anfechtung straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen, durch die die Anbringung eines Verkehrszeichens mit ge- oder verbietendem Inhalt verfügt wurde, für und gegenüber jedermann mit der Aufstellung des Zeichens und der darin liegenden öffentlichen Bekanntgabe der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung beginnen sollte (so HessVGH vom 31.3.1999 NZV 1999, 397; VGH BW vom 2.3.2009 Az. 5 S 3047/08, Juris RdNrn. 4 ff.).
  • OVG Hamburg, 04.11.2002 - 3 Bf 23/02

    Anfechtung eines Verkehrszeichens; Klagebefugnis des Verkehrsteilnehmers i.S.d. §

    Nach der Rechtsprechung sind Anlieger sowie Verkehrsteilnehmer zwar grundsätzlich befugt, die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrsverbote oder -beschränkungen anzufechten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1994, BVerwGE 97 S. 214, 220; Urt. v. 27.1.1993, BVerwGE 92 S. 32, 35; Urt. v. 9.6.1967, BVerwGE 27 S. 181, 185; offen gelassen im Urt. v. 3.6.1982, Buchholz 442.151 Nr. 12; VGH Kassel, Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057; so auch: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2001, § 41 StVO Rdnr. 247, m.w.N.), wobei nicht immer ganz deutlich wird, ob dies auf das durch Artikel 2 Abs. 1 GG geschützte Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit oder auch auf das ebenfalls durch Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich abgesicherte Recht auf Teilnahme am Gemeingebrauch gestützt wird.

    Insoweit folgt das Berufungsgericht nicht der Auffassung des VGH Kassel, wonach es für die Frage der Klagebefugnis im Fall einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt nicht darauf ankomme, wie häufig der Kläger diesen befahre (VGH Kassel, Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057).

  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Seine im Urteil vom 31. März 1999 (- 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 = DAR 1999, 328 = NZV 1999, 397 = ZfSch 1999, 267 = VerkMitt 2000 Nr. 7) vertretene Ansicht, die Rechtsbehelfsfristen würden ab Aufstellung bzw. Anbringung eines Verkehrszeichens für jedermann in Gang gesetzt und nach Ablauf eines Jahres enden mit der Folge, dass die durch das Zeichen verkörperte verkehrsbehördliche Anordnung nach Ablauf dieser Frist für jedermann unanfechtbar sei, hält der Senat nicht länger aufrecht.

    Daraus folgt zwangsläufig auch die Verpflichtung des beklagten Landes zur Entfernung der jeweiligen Verkehrszeichen auf den betroffenen Autobahnabschnitten, ohne dass dies eines entsprechenden ausdrücklichen Ausspruchs durch das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO bedarf (siehe hierzu: Hess. VGH , Urteil vom 31. März 1999 - 2 UE 2346/96 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.04.2016 - 11 B 15.2180

    Rechtswidrige Anordnung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

    Es sind daher Feststellungen darüber zu treffen, welcher Bereich in welcher Größenordnung und Intensität von Verkehrslärm belastet ist (vgl. HessVGH, U. v. 31.3.1999 - 2 UE 2346/96 - NJW 1999, 2057; VG Stuttgart, B. v. 14.1.2004 - 10 K 4372/03 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 4230/01

    Einschreiten zum Schutz vor Verkehrslärm nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3

    BVerwG, Beschluss vom 11.11.1996 - 11 B 65.96 -, NVwZ 1997, 394 (395); Beschluss vom 19.2.1992 - 4 NB 11.91 -, NJW 1992, 2844; Urteile vom 19.8.1988 - 8 C 51.87 -, BVerwGE 80, 99 (108), und vom 22.5.1987 - 33.83 - u.a., BVerwGE 77, 285 (293); Hess. VGH, Urteil vom 31.3.1996 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 (2058); vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BImSchV; Nr. 3.5 und 4.1 der Lärmschutz-Richtlinie-StV.
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

    Uneinheitlich wird lediglich beurteilt, ob die für einen Widerspruch gegen ein Verkehrszeichen mangels Rechtsbehelfsbelehrung geltende Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) für alle Verkehrsteilnehmer einheitlich ab Aufstellung (Bekanntgabe) des jeweiligen Verkehrszeichens zu laufen beginnt (so neuerdings etwa VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1999, NJW 1999 S. 1651, 1652; Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 35 Rdnr. 244), oder ob diese Frist immer dann ausgelöst wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer erstmals oder erneut in den Geltungsbereich des betreffenden Verkehrszeichens gelangt ist (offen gelassen in OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.1999 - 3 Bs 164/99).
  • VG Stuttgart, 18.10.2002 - 10 K 4293/01

    Anliegerrechte zur Anbindung an Verkehrsflächen

    Mit Aufstellen des Verkehrszeichens beginnt daher eine einjährige Anfechtungsfrist gemäß § 58 Abs. 2 VwGO gegenüber allen betroffenen Verkehrsteilnehmern zu laufen, sodass es nicht darauf ankommt, wann der einzelne Kraftfahrer die konkrete Möglichkeit hatte, das Verkehrszeichen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1996 - 11 C 15/95 -, BVerwGE 102, 316 ff.; Hess VGH, U.v. 31.3.1999 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 ff.).

    Die Anfechtungsfrist wurde auch durch die Entscheidung der Beklagten vom 8.6.1999, eine erweitere Nutzung des Feldwegs ... nicht zuzulassen, nicht erneut in Gang gesetzt (vgl. hierzu auch Hess VGH, U.v. 31.3.1999 - 2 UE 2346/96 -, NJW 1999, 2057 ff.).

  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 11 CS 06.2450

    Aufschiebende Wirkung der Klagen gegen Nachtfahrverbot auf der B 25 angeordnet

  • OVG Saarland, 23.10.2006 - 1 W 37/06

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 2 UZ 1864/06

    Beginn des Laufs der Anfechtungsfrist einer durch Verkehrszeichen bekannt

  • VG Karlsruhe, 08.10.2008 - 4 K 1514/08
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02

    Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1

  • VG Hamburg, 06.04.2005 - 21 E 878/05
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
  • VG Neustadt, 19.04.2021 - 3 K 731/20

    Rechtsmittelfrist bei einer dauerhaften Verkehrsregelung; Anordnung eines

  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 4 K 2130/05

    Streit um Radwegbenutzungspflicht

  • VG Schleswig, 18.01.2005 - 3 A 216/02
  • VG München, 14.11.2007 - M 23 K 06.4245

    Aufstellung einer Streckenbeeinflussungsanlage zur Anordnung von

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2005 - 9 ME 301/05

    Außenbereich; Freizeitlärmrichtlinie; Lärmimmission; Skateranlage;

  • VG Freiburg, 18.05.2004 - 4 K 414/02

    Tempo-30-Zone - Widerspruch gegen die diese anordnenden Verkehrszeichen;

  • VG Stuttgart, 14.01.2004 - 10 K 4327/03

    Verkehrsrechtliche Maßnahmen nach § 45 StVO erfordern eine Aufklärung über das

  • VG Hamburg, 15.05.2012 - 5 K 3141/10

    Haltlinien; Radverkehr; Lichtzeichenanlage; Halte- und Wartegebot;

  • VGH Bayern, 31.03.2009 - 11 ZB 07.630

    Antrag auf Zulassung der Berufung (unzulässig); verkehrsrechtliche Anordnung

  • VG München, 01.02.2006 - M 23 K 05.1174
  • VG Berlin, 17.07.2003 - 27 A 12.02

    Radwegbenutzungspflicht mitunter rechtswidrig

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner

  • verkehrslexikon.de

    Entscheidung des VGH Kassel zur Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen und zu Parkanordnungen als Drei-Straßen-Regelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1651
  • NVwZ 1999, 684 (Ls.)
  • NZM 1999, 514 (Ls.)
  • NZV 1999, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (Urteil des BGH vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 -, NJW 1970, 1126 f.), so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316, 318).

    Der angegriffene Beschluss beruht nicht im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO auf einer von der Antragsgegnerin in den Raum gestellten Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316 ff. Das Verwaltungsgericht hat zwar einen - zulässigen - Widerspruch des Antragstellers darin erblickt, dass dieser mit Schreiben vom 1. September 1998 die zum gleichen Zeitpunkt an die Stelle der Parkmöglichkeiten für Anwohner im Regelungsbereich 03 (Westend-Süd) tretende Drei-Straßen-Regelung angegriffen hat.

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Allerdings hätte wohl, falls das Anwohnerparken in Frankfurt am Main nicht neu geregelt worden wäre, der Widerspruch, der von dem Antragsteller am 10. Juni 1998 - nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 1998 - 3 C 11.97 -, NJW 1998, 2840 - gegen die schon im Jahre 1990 zugunsten von Anwohnern im Regelungsbereich 03 (Westend-Süd) ergangene Parkregelung eingelegt worden ist, als verspätet angesehen werden müssen mit der Folge, dass seine aufschiebende Wirkung nicht hätte angeordnet werden dürfen.
  • VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97

    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO anzunehmen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen den Beschluss des 4. Senats des Hess. VGH vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 -, ESVGH 47, 297, 298 f.), kann hier offen bleiben; denn auch bei Zugrundelegung der großzügigsten für das Eilverfahren in Betracht kommenden Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (wonach es ausreichen soll, wenn der Ausgang des angestrebten Beschwerdeverfahrens offen erscheint) liegen keine für die Zulassung der Beschwerde hinreichenden Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses vom 10. November 1998 vor; dieser erweist sich vielmehr als offensichtlich rechtmäßig.
  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Insoweit neigt der Senat nunmehr (anders als noch in dem Urteil vom 16. April 1991 - 2 UE 2858/88 -, ESVGH 41, 241, 243) zu der Auffassung, dass Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 VwVfG gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG gegenüber demjenigen, für den sie bestimmt sind, oder der von ihnen betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam werden, in dem sie ihm bekannt gegeben werden, wobei die Bekanntgabe nach den Vorschriften der StVO durch Aufstellung bzw. Anbringung des Verkehrsschildes (vgl. insbesondere §§ 39 Abs. 1 und 1 a, 45 Abs. 4 StVO) - einer besonderen Form der öffentlichen Bekanntgabe - erfolgt.
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98
    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (Urteil des BGH vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 -, NJW 1970, 1126 f.), so äußern sie ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (Urteil des BVerwG vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316, 318).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg (Urteil vom 18. Juli 2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, S. 1609 ) und Hamburg (Urteil vom 4. November 2002 - 3 Bf 23/02 -, NZV 2003, S. 351 ) teilen die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs nicht, wobei das Oberverwaltungsgericht Hamburg das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 für sich in Anspruch nimmt; auch der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 29. Oktober 2007 (2 ZU 1864/06, NZV 2008, S. 423 ) vertritt die Gegenansicht, während dieses Gericht im Beschluss vom 5. März 1999 und im Urteil vom 31. März 1999 (2 TZ 4591/98 und 2 UE 2346/96; NJW 1999, S. 1651 f. und S. 2057) noch die Position des angegriffenen Beschlusses eingenommen hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    Ist aber von einer durch ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen bereits erfolgten wirksamen (öffentlichen) Bekanntgabe auszugehen, hatte auch die nach §§ 70 Abs. 2, 58 Abs. 2 VwGO einjährige Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu laufen begonnen (zutreffend HessVGH, Beschl. v. 05.03.1999 - 2 TZ 4591-98 -, NJW 1999, 1651 ).
  • OVG Hamburg, 11.02.2002 - 3 Bf 237/00

    Verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Erstattungsanspruch; Kosten der

    Uneinheitlich wird lediglich beurteilt, ob die für einen Widerspruch gegen ein Verkehrszeichen mangels Rechtsbehelfsbelehrung geltende Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO) für alle Verkehrsteilnehmer einheitlich ab Aufstellung (Bekanntgabe) des jeweiligen Verkehrszeichens zu laufen beginnt (so neuerdings etwa VGH Kassel, Beschl. v. 5.3.1999, NJW 1999 S. 1651, 1652; Urt. v. 31.3.1999, NJW 1999 S. 2057; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 35 Rdnr. 244), oder ob diese Frist immer dann ausgelöst wird, wenn ein Verkehrsteilnehmer erstmals oder erneut in den Geltungsbereich des betreffenden Verkehrszeichens gelangt ist (offen gelassen in OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.1999 - 3 Bs 164/99).
  • VG Berlin, 28.09.2000 - 27 A 206.99

    Radfahrthemen - Radfahrer/Verwaltungsrecht - Radwege/Radwegbenutzung -

    Nach dieser Bestimmung setzt eine verkehrsbehördliche Anordnung, die wie die hier angefochtene Radwegebenutzungspflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 2 StVO) eine sonst zulässige Benutzung bestimmter Straßenstrecken für Radfahrer beschränkt, das Vorhandensein besonderer, zu einer solchen Regelung zwingender Umstände voraus (normative Umsetzung bzw. Verschärfung der schon für das vor Inkrafttreten dieser Bestimmung geltende Recht einschlägigen Rechtsprechung [BVerwG Buchholz 442, 151 § 45 StVO Nr. 8, S. 26], vgl. zu § 45 Abs. 9 StVO auch OVG Bremen, NZV 2000, 140; OVG Hamburg NZV 2000, 348 und VGH Kassel, NZV 99, 397).
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 37/02

    Beschluss des AG zur Überbürdung der Kosten des Bußgeldverfahrens gem § 25a Abs 1

    Entgegen der von dem Beschwerdeführer in Bezug genommenen Rechtsprechung des VGH Kassel (NVwZ 1999, 684; NJW 1999, 2057) wird von einer verbreiteten Ansicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1996 - BVerwG 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316) eine Aufgabe dieser Rechtsprechung nicht entnommen (vgl. OVG Hamburg, NZV 2003, 351 f.; Bitter/ Konow, NJW 2001, 186 ff.; Rebler, BayVBl. 2004, 554; vgl. auch BVerwG, NJW 2004, 698).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
    05.03.1999-2 TZ 4591-98 -, NJW 1999, 1651 <1652».
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