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   OLG Hamm, 08.06.1999 - 26 U 21/99   

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https://dejure.org/1999,2846
OLG Hamm, 08.06.1999 - 26 U 21/99 (https://dejure.org/1999,2846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.1999 - 26 U 21/99 (https://dejure.org/1999,2846)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 26 U 21/99 (https://dejure.org/1999,2846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld und auf Schadensersatz i.R.e. sich auf Teneriffa ereigneten Unfalls; Anforderungen an einen vereinbarten stillschweigenden Haftungsausschluss für die Folgen eines fahrlässig verursachten Unfalls mit einem Mietwagen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 276
    Unfall infolge Unsicherheiten bei der Betätigung eines nicht rutschfesten Pedals

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 62
  • NZV 1999, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1959 - II ZR 126/57

    Schadensersatzpflicht des beauftragten Fahrers eines fremden Kfz bei leichter

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.1999 - 26 U 21/99
    Die Berufungserwiderung weist zwar zutreffend darauf hin, daß zwischen den Parteien ein Gefälligkeitsverhältnis - wie es in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Frage des Haftungsausschlusses oder der - beschränkung wiederholt behandelt worden ist (BGHZ 30, 40 [46] mwN), nicht zugrunde zu legen ist, weil der Kläger und seine Familie aufgrund eines entgeltlichen Vertrages einen Anspruch auf Beförderung erworben hatten, so verkennt sie jedoch, daß die anderen Urlauber - wie der Beklagte - , die ihrerseits die ausschließliche Nutzung eines Fahrzeuges für sich beanspruchen konnten, mit der Hinnahme der ihrem Fahrzeug zugewiesenen Dritten für mögliche fahrlässige Fahrfehler im Zuge der Beförderung dieser Personen keineswegs haften wollten, sofern nicht eine vorrangige Inanspruchnahme des Veranstalters der Fahrt, des Kraftfahrzeughalters oder dessen Versicherer sichergestellt war.
  • OLG Köln, 19.09.2001 - 26 U 24/01

    Gefälligkeitsfahrten

    Vor diesem Hintergrund bestand für die Beklagte insgesamt kein vernünftiger Anlass, nicht nur die Pflichten des Reiseveranstalters zu übernehmen, sondern sich darüber hinaus einem derart erheblichen wirtschaftlichen Risiko auszusetzen (vgl. dazu auch BGH NJW 1979, 414; OLG Hamm NZV 1999, 421; LG Schweinfurt DAR 1996, 408; OLG Celle NZV 1993, 187).

    Zwar erstreckt sich eine derartiger stillschweigender Haftungsverzicht nicht auf grobe Fahrlässigkeit (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 421; OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; OLG Celle NZV 1993, 187).

  • OLG Koblenz, 11.10.2004 - 12 U 1197/03

    Haftung bei Kfz-Unfall: Stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung bei

    Zwar erstreckt sich eine stillschweigender Haftungsverzicht nicht auf grobe Fahrlässigkeit (vgl. OLG Celle, NZV 1993, 187; OLG Frankfurt, NJW 1998, 1232; OLG Hamm, NZV 1999, 421; OLG Köln, MDR 2002, 150, 151).
  • LG Coburg, 14.06.2021 - 21 T 39/21

    Keine Einigungsgebühr bei unbekanntem Aufenthalt des Vollstreckungsschuldners

    Um die Gebühr auszulösen, muss der Versuch tauglich sein, den Schuldner zu erreichen (so auch OLG Hamm a. a. O.; OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 16604 Rn. 4; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 62).
  • AG Coburg, 23.04.2021 - 13 M 507/21

    Keine Einigungsgebühr bei unbekanntem Aufenthalt des Vollstreckungsschuldners

    Um die Gebühr auszulösen, muss der Versuch tauglich sein, den Schuldner zu erreichen (so auch OLG Hamm a. a. O.; OLG Düsseldorf BeckRS 2019, 16604 Rn. 4; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 62).
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