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   OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I   

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OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I (https://dejure.org/1999,4533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.02.1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I (https://dejure.org/1999,4533)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 5 Ss (OWi) 3/99 - (OWi) 1/99 I (https://dejure.org/1999,4533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2130
  • NZV 1999, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 10.09.1991 - 5 Ss OWi 357/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    An der gegenteiligen Auffassung, nach der bei Geldbußen von nicht mehr als 75,- DM die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs ausscheidet, weil in diesen Fällen die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg haben würde (NZV 1992, 43 = VRS 82, 44), hält der Senat nach der Neuregelung des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht mehr fest.

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 10. September 1991 - 5 Ss (OWi) 357/91 - 148/91 I, abgedruckt in NStE Nr. 18 zu § 80 OWiG = NZV 1992, 43 f. = VRS 82, 44 ff., die Auffassung vertreten, bei Geldbußen von nicht mehr als 75 Deutsche Mark komme die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG a.F. = § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG n.F.) grundsätzlich nicht in Betracht, weil in solchen Fällen eine Verfassungsbeschwerde wegen Fehlens eines schweren Nachteils im Sinne des § 93 a BVerfGG a.F. keinen Erfolg habe.

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 5 Ss OWi 69/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 18.02.1993 - 1 Ss 32/93

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Einspruchsrücknahme; Gehörsverletzung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Liegt aber der Zweck der Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Gehörsverletzung darin, einen solchen Fehler durch die Fachgerichte beheben zu lassen und Verfassungsbeschwerden zu vermeiden, so ist nunmehr mit der überwiegend vertretenen Meinung davon auszugehen, daß Wertgrenzen im Hinblick auf § 93 a Abs. 2 BVerfGG n.F. den Anwendungsbereich des § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG nicht einschränken (vgl. OLG Koblenz in NStZ 1994, 42/43 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1996 - 2 Ss OWi 323/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Sie ist dann ordnungsgemäß erhoben, wenn die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau bezeichnet und so vollständig angegeben sind, daß das Beschwerdegericht schon anhand der Rechtsmittelschrift ohne Rückgriff auf die Akten prüfen und - da die Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs voraussetzt - im Freibeweisverfahren abschließend feststellen kann, daß der behauptete Fehler tatsächlich vorliegt (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2811 ; Senat in NZV 1998, 254 ; OLG Düsseldorf - 2. Senat für Bußgeldsachen - in NStZ-RR 1997, 210; Göhler, a.a.O. § 79 Rdnr. 27 d und § 80 Rdnr. 16 c m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ss OWi 42/99   

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https://dejure.org/1999,7223
OLG Hamm, 16.02.1999 - 2 Ss OWi 42/99 (https://dejure.org/1999,7223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1999 - 2 Ss OWi 42/99 (https://dejure.org/1999,7223)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1999 - 2 Ss OWi 42/99 (https://dejure.org/1999,7223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 437
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamburg, 28.12.2015 - 2-86/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons während

    Wird die Sachbeschwerde erhoben, so genügt zur Begründung nach § 344 Abs. 1 StPO die Formulierung, dass die Verletzung sachlichen Rechts gerügt werde; weitere Ausführungen zur Sachrüge können diese jedoch unzulässig machen, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nur die Beweiswürdigung oder die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen gerügt wird ( Senge aaO, § 79 Rn. 87, § 80 Rn. 50; OLG Hamm VRS 97, 49).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 1 ORBs 399/23

    Zur Rüge, das Tatgericht habe einen Antrag auf Durchführung einer Befundprüfung

    Diese setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts bei der Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BGH NStZ 1991, 597; OLG Hamm DAR 2000, 83 = VRS 98, 146 [147]; OLG Hamm DAR 1999, 276 = VRS 97, 49; SenE v. 27.09.2000 - Ss 403/00 Z - SenE v. 10.07.2001 - Ss 276/01 Z - m. w. Nachw; SenE v. 14.01.2013 - III-1 RBs 26/13.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2022 - 2 RBs 85/22

    Vermeidbarkeit fahrlässiger Überladung eines Sattelzuges Einhaltung der

    Die inhaltlich vollständige Mitteilung dieser Verfahrenstatsache gehört indes zum notwendigen Vorbringen, wenn die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags gerügt werden soll (vgl. BGH NStZ 1986, 519; NStZ 1987, 36; OLG Hamm NZV 1999, 437; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 244 Rdn. 106 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.02.2000 - 2 Ss 170/00

    Anforderung an Revisionsbegründung

    Die bloße Revisionseinlegung und der gestellte Urteilsaufhebungsantrag stellen keine auslegungsfähige Revisionsbegründung (Bestätigung von Senat in DAR 1999, 276 = VRS 97.49 = NZV 1999, 437 und von Senat in wistra 2000, 39 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 146).

    Dieser Antrag allein stellt keine auslegungsfähige Revisionsbegründung dar (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 1999 in 2 Ss 708/99 und vom 16. Februar 1999 in 2 Ss OWi 42/99 = DAR 1999, 276; BGH bei Kusch, NStZ 1993, 31; BGH NStZ 1991, 597 und BGHR, StPO § 344 Abs. 2 S. 1 Revisionsbegründung 1 Aufhebungsantrag, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.02.2014 - 2 RBs 6/14

    Beweisantrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Überprüfung des

    Bei der Beanstandung eines rechtsfehlerhaft abgelehnten Beweisantrages handelt es sich um eine eigenständige Rüge, deren Begründung erfordert, dass der Inhalt des Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitgeteilt und die Tatsachen bezeichnet werden, die die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben (Senge in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflage, § 77 Rdnr. 52; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 1999 - 2 Ss OWi 42/99 -, juris, Rdnr. 4).
  • OLG Hamm, 28.09.2000 - 2 Ss OWi 857/00

    ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung, Sachrüge, Angriffe gegen die

    Die Ausführungen in der Rechtfertigungsschrift ergeben nämlich, dass der Beschwerdeführer in Wahrheit nicht die Rechtsanwendung beanstandet, sondern die Beweiswürdigung und damit die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 1999 in 2 Ss 708/99 und vom 16. Februar 1999 in 2 Ss OWi 42/99 = DAR 1999, 276; BGH AnwBl. 1994, 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.05.2006 - 2 Ss OWi 189/06

    Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Ablehnung eines Beweisantrages; Anforderungen

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft dargestellten Grundsätze entsprechen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 1999 in 2 Ss Owi 42/99 = VRS 97, 49 und vom 5. Februar 2004 in 2 Ss Owi 5/04 = http://www.burhoff.de/rspr/texte/bc_00001.htm und zu den Anforderungen an die Erhebung der Sachrüge vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 1999 in 2 Ss 708/99 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 146 sowie vom 28. September 2000 in 2 Ss Owi 857/00 = DAR 2001, 40 = VRS 99, 459 = NStZ-RR 2001, 117).
  • OLG Hamm, 02.09.1999 - 2 Ss 708/99
    Die Ausführungen in der Rechtfertigungsschrift ergeben, dass die Beschwerdeführerin in Wahrheit nicht die Rechtsanwendung beanstandet, sondern die Beweiswürdigung und damit die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 1999 in 2 Ss OWi 42/99 = DAR 1999, 276; BGH AnwBl 1994, 92; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

    Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …
  • OLG Hamm, 21.03.2005 - 3 Ss OWi 115/05

    Rügebegründung bei Ablehnung eines Beweisantrages im

    Im Bußgeldverfahren kann die Ablehnung von Beweisanträgen allein mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (OLG Köln, NZV 2002, 471 m.w.N.; OLG Hamm, DAR 1999, 276; ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm; BayObLG NZV 1997, 452; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77 Rdnr. 10; a.A. KK-OWiG, 2. Aufl., § 77 Rdnr. 52).
  • OLG Köln, 09.07.2002 - Ss 279/02

    Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen einer

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