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   OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98   

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https://dejure.org/1999,4621
OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98 (https://dejure.org/1999,4621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.1999 - 22 U 256/98 (https://dejure.org/1999,4621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 22 U 256/98 (https://dejure.org/1999,4621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2 § 462 § 472
    Reichweite der Zusicherung der Kilometerangabe bei Gebrauchtwagenverkauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 505
  • NZV 1999, 514
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 244/73

    Verkauf eines gebrauchten PKWs - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98
    Da die Fahrleistung für den Gebrauchtwagenkäufer in der Regel von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sogar für den Fall des sogenannten Händlerverkaufs bei einer alleinigen Angabe des Kilometerstandes im Zweifel eine Zusicherung des Verkäufers angenommen worden (BGH, NJW 1975, 1693, 1694 f.; NJW 1981, 1268, 1269; soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen eine Zusicherung verneint worden ist, beruht dies auf den jeweiligen Besonderheiten der entschiedenen Fälle; vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212 ; Senat, OLGR 1992, 219, 220).

    Daß in den schriftlichen Erklärungen die Kilometerleistung nicht mehr aufgeführt ist, steht der vertraglichen Vereinbarung der Zusicherung nicht entgegen (BGH, NJW 1975, 1693, 1694 f.; zur Einbeziehung in den Kaufvertrag s.u. 1. b).

    Es handelt sich somit schließlich auch um eine erhebliche Abweichung im Sinne der Rechtsprechung (s. BGH, NJW 1975, 1693, 1695).

  • BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91

    Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98
    Für diese ist nicht der Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgeblich, sondern das Ende der zu wahrenden Frist (BGH, NJW 1993, 2320 ; NJW 1995, 2230 2231).

    Der Kläger hätte die Klage in zulässiger Weise erst am letzten Tag der Verjährungsfrist einreichen können, wobei ihm weitere zwei Wochen für die Vorschußeinzahlung zuzubilligen gewesen wären (s. BGH, NJW 1993, 2320 ).

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98
    Für diese ist nicht der Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgeblich, sondern das Ende der zu wahrenden Frist (BGH, NJW 1993, 2320 ; NJW 1995, 2230 2231).
  • BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 72/80

    Rechtsnatur von Angaben eines Gebrauchtwagenhändlers über Hubraum und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98
    Da die Fahrleistung für den Gebrauchtwagenkäufer in der Regel von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sogar für den Fall des sogenannten Händlerverkaufs bei einer alleinigen Angabe des Kilometerstandes im Zweifel eine Zusicherung des Verkäufers angenommen worden (BGH, NJW 1975, 1693, 1694 f.; NJW 1981, 1268, 1269; soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen eine Zusicherung verneint worden ist, beruht dies auf den jeweiligen Besonderheiten der entschiedenen Fälle; vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212 ; Senat, OLGR 1992, 219, 220).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1991 - 22 U 276/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98
    Da die Fahrleistung für den Gebrauchtwagenkäufer in der Regel von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sogar für den Fall des sogenannten Händlerverkaufs bei einer alleinigen Angabe des Kilometerstandes im Zweifel eine Zusicherung des Verkäufers angenommen worden (BGH, NJW 1975, 1693, 1694 f.; NJW 1981, 1268, 1269; soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen eine Zusicherung verneint worden ist, beruht dies auf den jeweiligen Besonderheiten der entschiedenen Fälle; vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212 ; Senat, OLGR 1992, 219, 220).
  • OLG Nürnberg, 03.03.1997 - 5 U 3329/96

    Zusicherung einer Eigenschaft bei Verkauf eines Gebrauchtwagens - Laufleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 256/98
    Da die Fahrleistung für den Gebrauchtwagenkäufer in der Regel von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sogar für den Fall des sogenannten Händlerverkaufs bei einer alleinigen Angabe des Kilometerstandes im Zweifel eine Zusicherung des Verkäufers angenommen worden (BGH, NJW 1975, 1693, 1694 f.; NJW 1981, 1268, 1269; soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Einzelfällen eine Zusicherung verneint worden ist, beruht dies auf den jeweiligen Besonderheiten der entschiedenen Fälle; vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 875; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 1212 ; Senat, OLGR 1992, 219, 220).
  • AG Rheda-Wiedenbrück, 28.11.2002 - 4 C 209/02

    Feststellungen eines Sachmangels, zu hohe Laufleistung; Materialfehler eines

    Gibt der Verkäufer ohne weitere Erklärungen eine Kilometerzahl an, muss ein durchschnittlicher Käufer unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizontes davon ausgehen, es handele sich bei dem Wert um die tatsächliche Laufleistung ( OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.06.1999 - 22 U 256/98, NJW-RR 2000, 505 [506]).

    Auf die Rechtsprechung, die zur Zusicherung von bestimmten Laufleistungen gemäß § 459 BGB a.F. durch Angabe eines Kilometerstandes ergangen ist, kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, da keine Abgrenzung mehr zwischen Fehlern und zugesicherten Eigenschaften vorgesehen ist und an eine Beschaffenheitsvereinbarung nach neuem Recht geringere Anforderungen zu stellen sind als für eine Zusicherung nach altem Recht (für eine Zusicherung bereits nach altem Recht: OLG Nürnberg, Urt . v. 03.03.1997 - 5 U 3329/96, NJW-RR 1997, 1212 [1213]; OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.06.1999 - 22 U 256/98, NJW-RR 2000, 505 [506]).

  • OLG Hamm, 11.12.2003 - 28 U 79/03

    Schadensersatzanspruch wegen Mangelhaftigkeit eines Kaufobjekts bzw. wegen

    Werden für eine Kaufentscheidung wesentlichen Angaben zum Zustand eines Fahrzeuges wie etwa seine Unfallfreiheit in Zeitungsanzeigen, Verkaufsschildern oder den Vertrag aufgenommen, stellen sie nach herrschender, auf eine schon sehr frühe Entscheidung des Bundesgerichtshofs (in NJW 1975, 1693) aufbauender Ansicht (vgl. KG NJW-RR 1996, 173; OLG Köln NJW-RR 1990, 758 f.; Senat in OLGR 1996, 53; OLG Braunschweig, OLGR 1995, 172 f.; OLG Köln in OLGR 1992, 289; in OLGR 1997, 108 f.; LG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1065; OLG Brandenburg in NJW-RR 1997, 428 [429]; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 505) grundsätzlich eine Zusicherung dar, falls nicht durch eine besondere Fassung klargestellt ist, dass nur fremdes Wissen weitergegeben wird oder eine reine Bezeichnung des Kaufgegenstandes erfolgen soll (vgl. insoweit OLG München NJW-RR 1986, 1181 ff.).
  • LG Paderborn, 16.03.2010 - 6 O 17/10

    Es liegt eine wettbewerbsrechtlich Irreführung durch Verschweigen der

    Reinking/Eggert verweisen aber auch darauf, dass die Rechtsprechung zum früheren Kaufrecht in der vorbehaltlosen Angabe "aus 1. Hand" die Zusicherung einer Eigenschaft des Inhalts gesehen habe, dass dem eine Vorbenutzung als Mietfahrzeug widerspreche (so ausdrücklich OLG Düsseldorf NZV 1999, 514).
  • LG Köln, 01.08.2003 - 32 O 43/03
    Da die Laufleistung für den Gebrauchtwagenkäufer von kaufentscheidender Bedeutung ist, ist sie bei Auslegung anhand des Wortlauts und Regelungszusammenhangs vom Empfänger als verbindliche Auskunft über die bisher gefahrenen Kilometer zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 505 (506), sowie BGH, NJW 1998, 2207 (2208), der sogar trotz des Zusatzes "soweit bekannt" von einer Zusicherung ausging).
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